Schau mal dort, da ist alles zu finden:
http://www.vertragstexte.de/
Gruß
Dirk
Hallo,
was sollte denn eigentlich ein richtiger Vertrag für das Erstellen einer Website und noch wichtiger für das Hosting enthalten. Ein Kunde fragte mich ganz zu Recht: "Was ist eigentlich mit meiner Site, wenn Ihnen etwas zustößt?" Ja wirklich, wie organisiert man das am besten und was sollte schon im Vertrag stehen?
Schau mal dort, da ist alles zu finden:
http://www.vertragstexte.de/
Gruß
Dirk
Das kommt zum Teil drauf an was du drin haben möchtest. Möchtest du dass spezielle Zahlungsregelungen (Abschnittszahlungen nach erfolgreichen Projektphasen, spezielle Zeiträume und Regelungen für die Zahlung, etc) drinnen sind, möchtest du die ganzen Daten des Projekts im Vertrag stehen haben oder doch lieber in einem dazu gehörigen Pflichtenheft usw.
versteh ich nicht ...
die ganzen Regelungen zum Webdesign Vertrag hab ich bereits in meinen AGB drinnestehen ... wofür dann einen so umfangreichen Vertrag wie der von vertragstexte.de ???![]()
0ô
Der Websdesign-Vertrag dort taugt aber höchstens für einen hobby Designer.
dan
habt ihr denn eigene Verträge?
Genügt es nicht wenn der Kunde das Angebot unterschrieben zurückfaxt? Damit kommt doch bereits ein Auftrag / Vertrag zustande - oder nicht?!
Alle Bedingungen bezügl. der Leistungen von mir als Webdesign-Agentur und Pflichten des Kunden und mir habe ich ja bereits in meinen AGB geregelt.
0ô
grundsätzlich ja, nur solltest du dir auch noch das Original zu Beweiszwecken schicken lassen!Zitat von screamfine
Bei der Verwendung von AGB ist es ganz wichtig, daß diese auch wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.Alle Bedingungen bezügl. der Leistungen von mir als Webdesign-Agentur und Pflichten des Kunden und mir habe ich ja bereits in meinen AGB geregelt.
Dazu müssen diese dem anderen so vorgelegt werden, daß dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Es hilf also nicht, diese in der Schublade zu haben.
Am besten bedruckt man die Rückseite des Vertrages/Auftrages mit den AGB und verweist auf der Vorderseite auf diese, sodaß diese durch den Verweis sicher Bestandteil des Vertrages werden.
Man kann diese auch einfach an den Vertrag anheften und im Vertrag dann auf den Anhang verweisen. Außerdem kann man die AGB bei Vertragsschluß zur Lektüre vorlegen (sollte sich dies aber vom Kunden abzeichnen lassen). Diese letzten beiden Möglichkeiten sind allerdings eher hinderlich bei Vertragsverhandlungen...
Hello again!
Meine AGB sind 4 Seiten lang und passen daher nicht auf die Rückseite eines Angebotes ... kann man denn nicht auf dem Angebot schreiben:
"Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einzusehen im Internet unter www.meineseite.de"
???
Oder wie soll ich das sonst machen![]()
0ô
4 Seiten AGB - Respekt
würde ich als Kunde mich weigern zu lesen![]()
Naja ... es gibt definitv schlimmere AGB als meine. Ich habe halt übersichtlich meine AGB in verschiedene Bereiche unterteilt (z.Bsp. ein "Bereich Webdesign / Webprogrammierung und Multimedia" mit darunterliegenden Paragraphen ... dann noch einen Bereich "Webhosting" .. und einen Bereich "Warenhandel" ...
Also was denkt ihr - wie kann man diese dem Kunde zugänglich machen ?!
0ô
Einfach als Anlage dem Vertrag beilegen. Einen Verweis auf die Website halte ich für unzureichend (bei Privatpersonen), denn in der Regel werden diese ja dann nicht bei Vertragsschluß eingesehen und sind somit nicht wirksam einbezogen.
Hello again!
Ja, wenn aber das Angebot = Vertrag ist ??? Ich würde das gerne so machen, dass ich auf eine DIN-A4 Seite das Angebot mache und auf die nächste DIN-A4 Seite kommt ein Text in der Art:
"Wir würden uns freuen wenn unser Angebot Ihren Anforderungen entspricht, und bitten Sie diesbezüglich, den Auftrag mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen und an uns zurückzusenden."
dann kommt DATUM / UNTERSCHRIFT.
Ist doch so ok oder nicht? Nur 4 Seiten AGB in Schriftgrösse 6 kommt halt per Fax net so gut (bei Angeboten via Post oder eMail wäre das ja kein Problem).
0ô
Wer hat den 4 Seiten AGB in Schriftgröße 6??? Das ist nicht normal.
Und wenn du mit einem Kunden einen Vertrag über Webhosting schließt, interessieren ihn doch nicht deine AGBs zu deinen Geschäftsfeldern "Bereich Webdesign / Webprogrammierung und Multimedia" und "Warenhandel". Das grenzt ja schon an Verwirrung des Kunden durch die Masse an unwichtigem Material...
Schicke deinem Kunden immer nur die AGB aus dem Bereich, aus dem der Vertrag gerade kommt.
Ein Angebot ist in der Regel kein Vertrag. Ein solcher kommt nur durch Angebot und Annahme zustande. Es reicht für die Annahme deines Kunden aus, daß er in seiner Annahme auf dein Angebot Bezug nimmt. Wenn du also deinem Angebot die AGB beilegst/mitfaxt, dann reicht es aus, wenn er nur eine Seite zurückschickt, die seine Annahme zum Ausdruck bringt.Ja, wenn aber das Angebot = Vertrag ist ???
Noch ein kleiner vertragsrechtlicher Tip: Wenn du ein Angebot machst, bist du gesetzlich an dieses gebunden und es hängt von der Annahme des Kunden ab, ob der Vertrag zustande kommt. Bekommst du zwischendrin einen anderen riesen Auftrag von einem Großkunden rein, der deine kompletten Resourcen frißt (und dementsprechend Geld bringt) und du hast dem Kleinkunden bereits ein Angebot gemacht, machst du dich im Falle der Annahme des Kunden aufgrund eines gültigen Vertrags schadensersatzpflichtig, wenn du die Leistung dann nicht erbringen kannst oder willst.
Gleiches gilt für den Bereich Warenhandel. Machst du das Angebot, an welches du gebunden bist, mußt du liefern bzw. Schadensersatz leisten, wenn du nicht liefern kannst. Dies umfaßt im Falle einer Weiterveräußerung durch deinen Kunden auch dessen entgangenen Gewinn, kann also erheblich höher sein als dein Verkaufspreis!
Daher solltest du immer unverbindliche Angebote machen. Denn dann ist die Bestätigung des unverbindlichen Angebots durch den Kunden ein Angebot zum Vertragsabschluß, an welches der Kunde gebunden ist, aber nicht du. Du kannst dann anhand deiner geschäftlichen Lage bzw. anhand deines Warenbestandes entscheiden, ob du den Vertrag annehmen möchtest oder nicht.
Ich hoffe, ich habe mich zu später Stunde nicht zu kompliziert ausgedrückt...
Hello again!
Danke Obi-Wahn! Du hast Recht mit den AGB. Ich sende meinen Kunden dann immer nur die AGB des jeweiligen Bereiches zu. Auf meiner Webseite (wo ich dann Webdesign + Webhosting anbiete) werden dann auch nur die AGB stehen, welche die Bereiche "Webdesign" und "Webhosting" umfassen. Sind aber trotzdem zwei Seiten ^^![]()
Und bezügl. dem Angebot + Vertrag: Ich habe in meinen AGB folgenden Satz erwähnt:
Unsere Angebote sind freibleibend bis zum Zugang unserer Auftragsbestätigung.
Genügt diese Aussage für unverbindliche Angebote?
zum Thema AGB in Angebote und Verträge einbinden / mitsenden habe ich folgende Infos erhalten (von der IHK):
Für die wirksame Einbeziehung von AGB in Verträge mit Unternehmern gelten
weniger strenge Anforderungen (§ 310 Abs. 1 BGB).
Eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Vertragspartner ist
erforderlich. Es genügt ein Hinweis des Verwenders auf seine AGB, wenn dem
Vertragspartner die Möglichkeit gegeben wird, in zumutbarer Weise, auch aufgrund eigener Initiative, Einsicht in diese zu erlangen.
Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass es genügt wenn ich auf meinem Angebot schreibe: "Es gelten die AGB von Firma Meinefirma". Korrekt?
Denn ein Geschäfstkunde kann die AGB jederzeit auf meiner Webseite einsehen.
0ô
Nein, denn die AGB werden erst bei Vertragsschluß Bestandteil des Vertrages - nicht jedoch im Vorfeld. Und genau dort bewegt sich dein Angebot. Schreibe es am besten in das Angebot selbst mit rein.Zitat von screamfine
Yep, für Unternehmer gelten weniger schwere Vorschriften für eine Einbeziehung. Aber das hindert einen ja nicht daran, diese trotzdem dem Kunden beizulegen oder einfach kenntlich zu machen. Man muß die AGB ja nicht verstecken, wenn man nichts zu verbergen hat...Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass es genügt wenn ich auf meinem Angebot schreibe: "Es gelten die AGB von Firma Meinefirma". Korrekt?
Denn ein Geschäfstkunde kann die AGB jederzeit auf meiner Webseite einsehen.
Außerdem macht das nur unnötigen Ärger, wenn der (Geschäfts-)Kunde wegen AGB-Regelungen, die nicht von Anfang an klar erkennbar waren, anfängt zu nörgeln.
Hello again!
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