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30.06.2004, 12:21
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#1
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das ... u.ä. ist wirklich über!
Wurde ja schon öfter mal angemerkt, dass Disclaimer dieser Art überflüssig sind und vor allem dieses ständig zitierte Urteil des LG HH von 1998(!!!) wirklich komplett veraltet und überholt ist ...
Aber irgendwie steht dieser blöde Spruch trotzdem noch auf jeder 3ten Website, sogar gewerblichen ...
seit ein paar Wochen gibt es jetzt ein BGH-Urteil zum Thema, das sollte erst mal Klarheit und Rechtssicherheit schaffen:
Zitat:
Bundesgerichtshof schränkt Haftbarkeit für Hyperlinks ein
09.06.2004 um 16:35 Uhr
MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - "Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, Sitte oder Moral, welche uns zur Kenntnis gelangen, haben sofortige Löschung von Links, Einträgen, Grafiken oder ähnlichem zur Folge" - solch ein Haftungsausschluss ist oftmals auf gewerblichen und privaten Websites zu lesen. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Verlinkung im Internet macht die Textpassage im Prinzip überflüssig. Denn das BGH urteilte (Aktenzeichen I ZR 317/01), dass Website-Betreiber weit weniger für verlinkte Inhalte haftbar sind, als bisher gedacht.
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>> Quelle und weiter
Das Urteil im Wortlaut
also schmeißt endlich eure Disclaimer raus 
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30.06.2004, 13:18
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#2
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TP-Lady Mod
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
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Das der Disclaimer totaler Quatsch ist, ist klar.
Aber ob das BGH-Urteil wirklich für alle Klarheit und Rechtssicherheit zum Thema 'Haftung für Hyperlinks' schafft glaube ich noch nicht ganz. Denn wenn ich richtig gelesen habe, stützt sich dieses Urteil doch ziemlich auf die Pressefreiheit, worauf sich noch lange nicht jeder berufen kann, der auf seiner Onlinepräsenz Hyperlinks veröffentlicht.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
nici
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30.06.2004, 14:00
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Ich denke, es ist eine Art "Grundsatzurteil"
habe es heute in der "frischen" Internet Professionell so gelesen
Zitat:
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Nach einem Urteil des BGH haften Online-Medien nicht für Links, die das redaktionelle Angebot ergänzen, auch wenn sie auf rechtswidrige Angebote führen. ...
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da kann man fragen, was ist ein Online-Medium?
da würd' ich "aus dem Bauch raus" erst mal sagen: nahezu jede Website 
Natürlich ist z.B. meine Laden-Homepage ein Online-Medium meines Betriebes, oder etwa nicht?
und die Computerwoche kommentiert so:
Zitat:
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Ab sofort ist damit eine eingehende rechtliche Prüfung der verlinkten Inhalte nicht mehr notwendig. Eine Haftbarkeit für die verlinkten Inhalte besteht demnach nicht, wenn sich nicht auf den ersten Blick deren Strafbarkeit erschließt. "Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im World Wide Web ohne den Einsatz von Hyperlinks zur Verknüpfung der dort zugänglichen Dateien praktisch ausgeschlossen wäre", heißt es in der Urteilsbegründung. Damit machte der erste Zivilsenat des BGH ein deutliches Zugeständnis an die Grundstruktur des Mediums Internet, sagen Rechtsexperten.
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Avocadus hingegen spricht wirklich eindeutig von einem Presseorgan:
Zitat:
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Ein Presseorgan haftet nicht für Hyperlinks auf rechtswidrige Angebote, ...
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verweist aber auch ausdrücklich auf Heise, die dann u.a. schreiben:
Zitat:
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Das Urteil beschränkt sich dem Wortlaut nach auf Presseorgane und deren Online-Magazine. Die Ausführungen des BGH könnten jedoch insoweit auf jede Website übertragbar sein, als dass eine Haftung für das Setzen von Hyperlinks auf die Fälle beschränkt wird, in denen die Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite für den Betrachter erkennbar ist. Denn es sei bei der Bewertung auch zu berücksichtigen, dass die "sinvolle Nutzung des Web ohne den Einsatz von Links zur Verknüpfung der dort zugänglichen Dateien praktisch ausgeschlossen wäre".
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30.06.2004, 14:45
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#4
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TP-Lady Mod
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
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Hi Thomas,
ich würde mir ja wünschen, dass du mit deiner Ansicht Recht hast, aber bevor ich wirklich frohlocke  , braucht es wohl noch ein weiteres Grundsatzurteil, dass diese Textpassagen ausschließt:
Zitat:
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...beschränkt sich dem Wortlaut nach auf Presseorgane und deren Online-Magazine (nicht -Medien). Die Ausführungen des BGH könnten jedoch insoweit auf jede Website übertragbar sein...
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Denn gerade bei den Rechtsverdrehern liegt der Schwerpunkt im Detail.
Naja, auf jeden Fall hoffe ich weiter und Danke dir für die Info.
Liebe Grüße nici
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18.07.2004, 18:22
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
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Etwas OT: ich bin hier gerade über eine etwas arg mundartliche Version des altbekannten Disclaimers gestolpert. Da liest man ihn doch gerne ( jedenfalls das, was man versteht..  )
PS: Ned am Domain-Namen stören... 
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18.07.2004, 22:12
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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@ nici
Du hast sicher recht mit deinen Zweifeln. Jedoch geht die höchstrichterliche Rechtsprechung doch deutlich in die richtige Richtung. Und man kann dies sicher schon bald auf alle Online-Auftritte übertragen...
__________________
Hello again!
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