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1.) Bei dieser vereinfachten Form der Gewinn- bzw. Verlustermittlung werden ja Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Gibt es hier denn dann keine Konten (damals in der Berufsschule haben wir gelernt irgendwelche Buchungssätze und Buchungen auf verschieden Konten vorzunehmen)?
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Eine vereinfachte Form der Gewinn und Verlustrechnung gibt es nicht. Es gibt lediglich den Unterschied das einige Unternehmen nur eine Gewinn und Verlustrechnung erstellen müssen und andere zusätlich eine Bilanz. Ob es da direkt einzelene Konten gibt hängt davon ab wie Du die Umsätze und Kosten ermittelst. Du kannst Deine Umsätze und Kosten teoretisch ja einfach nur aus dem Belgen zusammen tippen und die so ermittelten Gesamtbeträge ins Formular für die Gewinnermittlung eintragen. Oder Du besorgst Dir ein Buchhaltungsprogramm, da buchst Du jede einzelne Zahl mit Gegenkonto auf das Entsprechende Ertrags oder Aufwandskonto. Die Programme tragen dann meist die Gesamtbeträge automatisch in das amtlich vorgeschriebene Forumular vor und ermöglichen eigentlich auch den Ausdruck einer herkömlichen Gewinnermittlung.
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2.) Ich muss ja eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommenssteuererklärung jährlich abgeben. Hierfür gibt es Vordrucke. Was aber ist mit der tabellarischen Aufstellung die ich ja immer dann erweitere, wenn ich Ausgaben oder Einnahmen habe ... ? Muss man diese auch abgeben und welche Vorschriften / Vorgaben müssen darin berücksichtigt werden? Schreibe ich da einfach Rechnungsnr. und Netto-Betrag hin oder wie muss ich mir das vorstellen?
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Eine tabellarische Aufstellung braucht das Finanzamt nicht. Du gibts zusammen mit der Einkommensteuererklärung ledlich die Gewinnermittlung nach amtlichem Vordruck ab und trägst Deinen Gewinn oder Verlust in die Anlage GSE ein (entweder für EK aus selbständer Tätigkeit oder EK aus Gewerbebetrieb)
Vordruck Gewinnermittlung hier
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3.) Ich muss jeden Monat jeweils für den nächsten Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (ich verzichte auf die Kleinunternehmerregelung, weil ich viele Firmenkunden habe) - gibt es hierfür auch einen Vordruck und wenn ja, wo?
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USt Voranmeldung hier
Im übrigen solltest Du prüfen ob für Dich ein Antrag auf Dauerfristverlängerung Sinnvoll ist. Du würdest dann einen Monat mehr Zeit haben um Deine Umsatzsteuer Voranmeldung erstellen zu können. Die Voranmeldung für Januar 2004 müsste dann erst am 10 März eingereicht und bezahlt werden anstatt bereits am 10 Februar. Prüfen deshalb weil, man die Dauerfristverlängerung nicht einfach so bekommt, sondern kurz gesagt 1/11 des jährlichen Umsatzsteuerzahlbetrages als Sicherheit beim Finanzamt hinterlegen muss. Die 1/11 gibts dann jeweils in der Dezember Voranmeldung zurück und muss neue berechnet werden.
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Und wie berechnet man die vorr. Umsatzssteuer für den nächsten Monat?
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Wie die Umsatzsteuer berechnet wird ergibt sich aus der Umsatzsteuer Voranmeldung. Vom Prinzip her geht es aber so das Du alle Deine Umsätze eines Monats zusammen rechnest und die 16% oder 7% Umsatzsteuer rausrechnest. Die so ermittelte Umsatzsteuer vermindert sich dann um die Vorsteuer aus Deinen Kosten. Dazu rechnest Du alle Deine zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kosten zusammen und rechnest dort ebenfalls die 16% oder 7% Vorsteuer raus.
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Zieht das Finanzamt diesen Betrag direkt vom Geschäftskonto ein
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Selbstverständlich nicht. Dem Finanzamt geht es wie jedem andern Gläubiger auch. Ohne Einzugsermächtigung geht also gar nichts.
Das Finanzamt darf lediglich bei einer Pfändungsverfügung an Deine Konten ran.
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und zahlt zuviel gezahlte Umsatzsteuer dann auch wieder zurück?
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Auch das sollte selbstverständlich sein. Allerdings kann das Finanzamt Vorsteuerguthaben zum Teil als Sicherheit einbehalten wenn es das Umsatzsteueraufkommen gefärdet sieht. Aber auch diese Guthaben werden ausgezahlt wenn alles Ok ist.
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4.) Welche von den obengenannten Formularen kann man denn eigentlich elektronisch z.Bsp. direkt von der Buchhaltungssoftware (z.Bsp. Lexware Financial Office 2004) bearbeiten / ausfüllen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln
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Jedes der genannten Formulare können auf elektronischem Weg ans Finanzamt übersandt werden. Die Umsatzsteuer Voranmeldungen müssen sogar ab 1.1.05 elektronisch übersandt werden. Ob und welche Programm dafür am besten geeignet sind kann ich Dir allerdings nicht sagen. Ruf am besten mal beim Finanzamt an und frage wie Du Deine Forumulare am besten übers Internet verschicken kannst.
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5.) Welche der ganzen obengenannten Steuersachen / Formulare sollte man besser einem Steuerberater überlassen bzw. kann ich als blutiger Anfänger auch problemlos selbst hinbekommen?
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Ich würde jedem empfehlen zumindest dann die Gewinnermittlung und Umsatzsteuererklärung von einem Steuerberater fertigen zu lassen wenn Steuern anfallen. Solltet Ihr nämlich aus Unwissenheit große Fehler machen und ihr werdet dann mal geprüft ist die Gefahr von hohen Steuernachzahlungen wesentlich größer. Ansonsten sollte man zumindest einmal alles vom Steuerberater machen lassen, auch um zu sehen was für Erklärungen alles benötigt werden und wo Eintragungen zu machen sind etc. Man kann sicher auch alles alleine bewältigen und jede Frage die auftaucht wohl auch klären, aber was ist mit den Fragen die eben gerade nicht auftreten weil das Fachwissen fehlt ????? Also mein Tip Steuerberater. Und wer angst vor den Kosten hat. Steuerberater sind auch nur Unternehmer, also lasst Euch Angebote machen und vergleicht die Preise. Das Lohnt Immer

Und denkt bei der Entscheidung ob Ihr die Sachen selber machen wollt auch an die indirekten Kosten.... Was hab Ihr für einen Stundenlohn ? wie lange werdet Ihr benötigen um die Unterlagen einigermaßen zusammen zu stellen ?
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6.) sry doofe Frage: Gibt es einen Unterschied zwischen Gewinn- und Verlust (GuV) und Einnahme / Überschuss (EÜ) ???
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Meint das Gleiche.
Bei den Gewinneinkünften (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) spricht man von Gewinnermittlung bzw. Gewinn und Verlustrechnung und bei den Überschusseinkünften (z.B. Vermietung und Verpachtung) spricht man von Einnahmen Überschussrechnung.
Gruß Epic03