Ich mache es mir mal einfach und zitiere EpicZitat von thesecretboy
Wobei die Kontogebühren jedoch durchaus Betriebsausgaben sind.Zitat von Epic
hallo zusammen,
ich muss mal wieder bis zum 10. die UstVA abgeben und habe da mal ne frage. ich habe nun das erste mal den fall, dass am 01.07.04 eine buchung auf dem konto stattgefunden hat, bei der die bank die bankgebühren quartalsmässig abrechnet. buchungstag ist der 01.07., wertstellung steht bei der buchung aber 30.06.04. frage: muss diese buchung mit in die ustva des vergangenen monats mit einfliessen oder erst im kommenden monat ?? und noch eine frage. die kontogebühren können doch (soweit ich weiss) als ausgaben nicht angesetzt werden, oder ist da steuer drauf?
wäre für eine antwort echt dankbar.
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Ich mache es mir mal einfach und zitiere EpicZitat von thesecretboy
Wobei die Kontogebühren jedoch durchaus Betriebsausgaben sind.Zitat von Epic
Hi,
Vorsteuer ist ja schon geklärt.
Der Buchungstag ist unerheblich, es zählt nur der Wertstellungstag. Der Bucghungstag ist nur der Tag des technischen Ablaufs, der teilweise mehrere Tage von der Wertstellung abweichen kann.
Wertstellung 30.06. gehört also zum 2. Quartal.
Viegrü
Hardy
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
vielen dank für die antworten. habt mir mal wieder echt sehr geholfen
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