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Hi,
Vorsteuer ist ja schon geklärt.
Der Buchungstag ist unerheblich, es zählt nur der Wertstellungstag. Der Bucghungstag ist nur der Tag des technischen Ablaufs, der teilweise mehrere Tage von der Wertstellung abweichen kann.
Wertstellung 30.06. gehört also zum 2. Quartal.
Viegrü
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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