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01.07.2004, 20:07
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Helmstedt
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Titel auf Visitenkarten
Hallo,
wie sieht es aus, wenn man in seinem Unternehmen (rechtswirksam angemeldet) auf seinen Visitenkarten unter den Namen der entsprechenden Person einen Titel / bzw. eine Berufsbezeichnung schreibt wie zum Beispiel "Vertriebsleiter", "Webdesigner", "Postbote".
Muss man dazu den Beruf wirklich erlernt haben oder ist das okay?
Kann man in seinem eigenen Unternehmen der "Vertriebsleiter" sein?
Lieben Gruß
Black PH-1
__________________
::Simon::
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01.07.2004, 20:13
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#2
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Anders gefragt..ist Vertriebsleiter oder Webdesigner ein Lehrberuf?
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01.07.2004, 20:26
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Helmstedt
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Vertriebsleiter nicht, Webdesigner meiner Meinung nach schon...
Naja also möchtest du mir sagen, dass es möglich ist, Tätigkeiten anzugeben...
Beispielsweise:
Max Mustermann
Webdesign
aber verboten:
Max Mustermann
Webdesigner
da man sonst den Beruf gelernt haben muss.
Danke für die Hilfe. Ist ja auch logisch 
__________________
::Simon::
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01.07.2004, 20:36
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#4
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TP-Lady Mod
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
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Webdesigner ist kein Ausbildungsberuf.
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01.07.2004, 20:39
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Schön, wenn sich die Leute die Fragen quasi selbst beantworten ...
Wobei ich hinzufügen würde: Vertriebsleiter ist m. E. eine Position innerhalb eines Unternehmens und sagt nichts über den erlernten Beruf aus (will sagen: Es ist keine Berufsbezeichnung). Problematisch wird es IMHO da (wie webcreate schon andeutete), wo man den Eindruck erweckt, eine bestimmte Ausbildung absolviert/einen bestimmten Abschluss erlangt zu haben ("Mediengestalter", "Werbekaufmann"). Webdesigner kann sich aber so weit mir bekannt immer noch jeder nennen.
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01.07.2004, 20:49
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#6
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Nein nein das wurd nun falsch interpretiert.
Ich wollt nicht wissen ob das Lehrberufe sind, sind es beide nicht.
Ich wollte damit ehr zum Ausdruck bringen, dass es nicht immer ein eingetragener Beruf sein kann und daher wohl auch nichts rechtrelevant ist (Vermutung!).
Zur Sicherheit sollte man da eber mal einen Anwalt fragen.
Aber immerhin ist es ja auch möglich einen Job zu haben, den man nie gelernt hat (Quereinstieg).
Was aber sicherlich unproblematisch ist, ist das Tätigkeitsfeld anzugeben.
Bsp:
Max Muster
Vertriebsleitung
Max Muster
Webdesign
Max Muster
Objektbetreuung
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01.07.2004, 21:00
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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andere rechtserhebliche Berufsbezeichnungen können auch problematisch sein, wenn sie eine Vertretungsmacht suggerieren, die nicht vorhanden ist, wie zB
Prokurist, Geschäftsführer, etc.
__________________
Hello again!
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01.07.2004, 23:24
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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wenn ich als Geschäftspartner die Karte des Inhabers einer Firma bekomme und da steht Webdesigner drauf, ok, warum nicht... steht da ab Vertiebsleiter drauf (also Abteilungsleiter), finde ich das irgendwie komsich, wieso setzt er sich in der Hierarchie herab, gint sich als Angestellter aus?
Das würde mich zum Nachdenken bewegen...
Viegrü
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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01.07.2004, 23:25
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2001
Ort: next Exit: Leine City
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Zitat:
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Zitat von nici
Webdesigner ist kein Ausbildungsberuf.
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Danke, endlich sagt es mal jemand.
Übrigens, auch auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole: Den ganzen Beruf Webdesigner gbit es eigentlich nicht.
Als Ausbildungsberuf gbit es den Mediengestalter für Digital- und Printmedien.
An z.B. einer Fachhochschule für Design und Medien finder man hingegen solche Fachbereiche wie Kommunikationsdesign (Fachbereich Multimedia) und Screendesign, was dem Berufsbild Webdesigner eigentlich am nächsten kommt.
Zum Thema:
Rechtlich unbedenklich dürfte eine Tätigkeitbezeichnung aber eigentlich sein, das habe ich auch schon mehrmals gehört. Also statt Designer - Design.
Geändert von McFly (01.07.2004 um 23:29 Uhr).
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02.07.2004, 07:37
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#10
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Guest
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Geschäftsführung oder Inhaber
Was ich vielleicht noch mal mit einbringen möchte - Viele Existenzgründer, die Visitenkarten drucken lassen, machen den Fehler und geben sich selbst den Titel "Geschäftsführer" - das ist aber nur richtig, wenn man eine GmbH besitzt.
Ist man aber ein Einzelunternehmer, also keine GmbH ist man lediglich der Inhaber! Ich glaube sogar, dass es für Einzelunternehmer verboten ist sich Geschäftsführer zu nennen, da dieses ausschließlich GmbH´s vorbehalten ist! Kann mich aber auch täuschen!
MfG
Compuu
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02.07.2004, 08:36
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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@ Compuu
s.o.:
Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
andere rechtserhebliche Berufsbezeichnungen können auch problematisch sein, wenn sie eine Vertretungsmacht suggerieren, die nicht vorhanden ist, wie zB
Prokurist, Geschäftsführer, etc.
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Das Problem dabei ist, dass wenn man sich als Prokurist oder Geschäftsführer ausgibt, dass man dann auch als solcher behandelt wird (Scheinkaufmann) und so die HGB-Regelungen gelten. Dies kann sehr nachteilhaft sein...
Daher sollte man nicht mit solchen Bezeichnungen spielen...
__________________
Hello again!
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02.07.2004, 09:48
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#12
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Guest
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Ups
@ Obi Wahn,
Du hast damit natürlich vollkommen recht. Hatte wohl irgendwie übersehen, dass Du dich schon dazu geäußerst hast! Entschuldige bitte, war nicht meine Absicht!
Mit freundlichen Grüßen
Compuu
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