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Alt 01.07.2004, 20:07   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2002
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Black PH-1 macht alles soweit korrekt

Titel auf Visitenkarten


Hallo,

wie sieht es aus, wenn man in seinem Unternehmen (rechtswirksam angemeldet) auf seinen Visitenkarten unter den Namen der entsprechenden Person einen Titel / bzw. eine Berufsbezeichnung schreibt wie zum Beispiel "Vertriebsleiter", "Webdesigner", "Postbote".

Muss man dazu den Beruf wirklich erlernt haben oder ist das okay?

Kann man in seinem eigenen Unternehmen der "Vertriebsleiter" sein?


Lieben Gruß

Black PH-1
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::Simon::
Black PH-1 ist offline  


Alt 01.07.2004, 20:13   #2
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webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts
Anders gefragt..ist Vertriebsleiter oder Webdesigner ein Lehrberuf?
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Gruß Mark
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webcreate IT SOLUTIONS
www.webcreate-nrw.de
webcreate ist offline  
Alt 01.07.2004, 20:26   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Helmstedt
Black PH-1 macht alles soweit korrekt
Vertriebsleiter nicht, Webdesigner meiner Meinung nach schon...

Naja also möchtest du mir sagen, dass es möglich ist, Tätigkeiten anzugeben...

Beispielsweise:

Max Mustermann
Webdesign

aber verboten:

Max Mustermann
Webdesigner

da man sonst den Beruf gelernt haben muss.

Danke für die Hilfe. Ist ja auch logisch
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::Simon::
Black PH-1 ist offline  
Alt 01.07.2004, 20:36   #4
TP-Lady Mod
 
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nici bringt sich richtig einnici bringt sich richtig ein
Webdesigner ist kein Ausbildungsberuf.
nici ist offline  
Alt 01.07.2004, 20:39   #5
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Schön, wenn sich die Leute die Fragen quasi selbst beantworten ...

Wobei ich hinzufügen würde: Vertriebsleiter ist m. E. eine Position innerhalb eines Unternehmens und sagt nichts über den erlernten Beruf aus (will sagen: Es ist keine Berufsbezeichnung). Problematisch wird es IMHO da (wie webcreate schon andeutete), wo man den Eindruck erweckt, eine bestimmte Ausbildung absolviert/einen bestimmten Abschluss erlangt zu haben ("Mediengestalter", "Werbekaufmann"). Webdesigner kann sich aber so weit mir bekannt immer noch jeder nennen.
hezen ist offline  
Alt 01.07.2004, 20:49   #6
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webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts
Nein nein das wurd nun falsch interpretiert.
Ich wollt nicht wissen ob das Lehrberufe sind, sind es beide nicht.
Ich wollte damit ehr zum Ausdruck bringen, dass es nicht immer ein eingetragener Beruf sein kann und daher wohl auch nichts rechtrelevant ist (Vermutung!).
Zur Sicherheit sollte man da eber mal einen Anwalt fragen.
Aber immerhin ist es ja auch möglich einen Job zu haben, den man nie gelernt hat (Quereinstieg).
Was aber sicherlich unproblematisch ist, ist das Tätigkeitsfeld anzugeben.
Bsp:
Max Muster
Vertriebsleitung

Max Muster
Webdesign

Max Muster
Objektbetreuung
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Gruß Mark
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webcreate IT SOLUTIONS
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webcreate ist offline  
Alt 01.07.2004, 21:00   #7
TP-Veteran
 
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
andere rechtserhebliche Berufsbezeichnungen können auch problematisch sein, wenn sie eine Vertretungsmacht suggerieren, die nicht vorhanden ist, wie zB

Prokurist, Geschäftsführer, etc.
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Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 01.07.2004, 23:24   #8
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
wenn ich als Geschäftspartner die Karte des Inhabers einer Firma bekomme und da steht Webdesigner drauf, ok, warum nicht... steht da ab Vertiebsleiter drauf (also Abteilungsleiter), finde ich das irgendwie komsich, wieso setzt er sich in der Hierarchie herab, gint sich als Angestellter aus?
Das würde mich zum Nachdenken bewegen...

Viegrü
Hardy
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline  
Alt 01.07.2004, 23:25   #9
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Tobias
 
Registriert seit: Feb 2001
Ort: next Exit: Leine City
Tobias hilft, wo's gehtTobias hilft, wo's gehtTobias hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von nici
Webdesigner ist kein Ausbildungsberuf.

Danke, endlich sagt es mal jemand.

Übrigens, auch auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole: Den ganzen Beruf Webdesigner gbit es eigentlich nicht.
Als Ausbildungsberuf gbit es den Mediengestalter für Digital- und Printmedien.
An z.B. einer Fachhochschule für Design und Medien finder man hingegen solche Fachbereiche wie Kommunikationsdesign (Fachbereich Multimedia) und Screendesign, was dem Berufsbild Webdesigner eigentlich am nächsten kommt.

Zum Thema:

Rechtlich unbedenklich dürfte eine Tätigkeitbezeichnung aber eigentlich sein, das habe ich auch schon mehrmals gehört. Also statt Designer - Design.
__________________
yenodio design | XING Profil

Geändert von McFly (01.07.2004 um 23:29 Uhr).
Tobias ist offline  
Alt 02.07.2004, 07:37   #10
Compuu
Guest
 

Geschäftsführung oder Inhaber


Was ich vielleicht noch mal mit einbringen möchte - Viele Existenzgründer, die Visitenkarten drucken lassen, machen den Fehler und geben sich selbst den Titel "Geschäftsführer" - das ist aber nur richtig, wenn man eine GmbH besitzt.

Ist man aber ein Einzelunternehmer, also keine GmbH ist man lediglich der Inhaber! Ich glaube sogar, dass es für Einzelunternehmer verboten ist sich Geschäftsführer zu nennen, da dieses ausschließlich GmbH´s vorbehalten ist! Kann mich aber auch täuschen!

MfG

Compuu
 
Alt 02.07.2004, 08:36   #11
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
@ Compuu

s.o.:

Zitat:
Zitat von OBI-Wahn
andere rechtserhebliche Berufsbezeichnungen können auch problematisch sein, wenn sie eine Vertretungsmacht suggerieren, die nicht vorhanden ist, wie zB

Prokurist, Geschäftsführer, etc.
Das Problem dabei ist, dass wenn man sich als Prokurist oder Geschäftsführer ausgibt, dass man dann auch als solcher behandelt wird (Scheinkaufmann) und so die HGB-Regelungen gelten. Dies kann sehr nachteilhaft sein...

Daher sollte man nicht mit solchen Bezeichnungen spielen...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 02.07.2004, 09:48   #12
Compuu
Guest
 

Ups


@ Obi Wahn,

Du hast damit natürlich vollkommen recht. Hatte wohl irgendwie übersehen, dass Du dich schon dazu geäußerst hast! Entschuldige bitte, war nicht meine Absicht!

Mit freundlichen Grüßen
Compuu
 
 

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