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04.07.2004, 17:56
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2004
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Versicherung über Eltern?
Da meine Suche bei Google und hier im Forum nur Informationen bezüglich Studenten, Kleinunternehmern, Freiberuflern, etc. ausgespuckt hat (vielleicht habe ich aber auch nur die falschen Suchbegriffe benutzt), möchte ich hier konkret für meinen Fall fragen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Als erstes Informationen über mich: Ich bin Schüler und im 13. Jahrgang. Ich bin 18 Jahre alt und habe keinen Beruf neben der Schule. Ich bin im Moment noch über meine Eltern versichert.
Ich habe auf vielen Webseiten gelesen, dass man sich selbst versichern muss, wenn das regelmäßige Einkommen 400€ übersteigt.
Ich habe jetzt einen Einzelauftrag angenommen, den ich als Privatperson ausführe und für den ich vorraussichtlich mehr als 400€ verdienen werde. Deshalb wollte ich fragen ob ich in diesem Fall auch die Versicherung über meine Eltern verlieren würde. Und wenn das der Fall is, könnte ich es zum Beispiel umgehen, indem ich mit dem Auftraggeber vereinbare, dass er den Auftrag in zwei Aufträge aufteilt, die jeweils unter 400€ liegen?
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04.07.2004, 19:14
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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... Genau das Thema hatten wir bis vorgestern schon, schau mal hier.
Die Zahlungsmodalitäten klärst du mit deinem Kunden... und wenn ihr euch auf gesplittete Zahlung einigt dann dürfte das deiner Krankenversicherung eigentlich egal sein.
Nochmals zur Sicherheit: Ich gehe davon aus, daß du ein Gewerbe angemeldet hast und das sonst alles rechtens ist?!
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04.07.2004, 19:28
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
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[OT]
Hat nix mit dem Beitrag zu tun, aber Zak, herzlich willkommen im TP - Dein Nick löst nostalgische Gefühle in mir aus 
[/OT]
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04.07.2004, 20:41
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2004
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danke, PeterBrand... Zak McKracken is eines meiner Lieblingsgames (ja, auch heute noch).
@ratze:
soweit ich weiß, muss man für seinen ersten einzelauftrag, der dazu dient in ein gewerbe reinzuschnuppern, noch kein gewerbe anmelden. erst wenn man sich für das gewerbe entscheided und mehr aufträge annimmt. außerdem kann man ein gewerbe bis zu einem halben jahr rückwirkend anmelden (unter angabe aller bisherigen umsätze, versteht sich). aber falls ich mich da irre, wärs nett, wenn du mich da berichtigen würdest 
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05.07.2004, 00:30
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
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Zitat von ZakMcKracken
soweit ich weiß, muss man für seinen ersten einzelauftrag, der dazu dient in ein gewerbe reinzuschnuppern, noch kein gewerbe anmelden. erst wenn man sich für das gewerbe entscheided und mehr aufträge annimmt. außerdem kann man ein gewerbe bis zu einem halben jahr rückwirkend anmelden (unter angabe aller bisherigen umsätze, versteht sich). aber falls ich mich da irre, wärs nett, wenn du mich da berichtigen würdest 
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Von beidem habe ich noch nie gehört, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das Gewerberecht dem zukünftigen Unternehmer eine Art "Schnupperzeit" einräumt!
Auch die Möglichkeit ein Gewerbe rückwirkend anzumelden klingt für mich sehr seltsam, zumal man im Zuge der Gewerbeanmeldung einige steuerrechtliche Entscheidungen trifft (Kleinunternehmerregelung u.ä.), die bis dahin geschriebenen Rechnungen kann man ja schlecht wieder ändern wenn man sich dann später für eine andere Besteuerung entscheidet...!
Das klingt für alles sehr windig...
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05.07.2004, 01:07
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2004
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hab nochma 'n bisschen bei google gesucht...da finden sich sowohl quellen, die sagen, dass beides möglich ist, als auch welche, die das gegenteil sagen. das verwirrt mich etwas. Am besten werd ich mich mal direkt bei unserem Gewerbeamt informieren, bevor ich den auftrag ausführe. 
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05.07.2004, 11:04
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Nürnberg
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Gewerbe anmeldung ist Pflicht
so habe mal die Post ein wenig gelesen und ich muß sagen das es schon irgendwie sich komisch anhört ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Da es aber sehr viele Komische Gesetzt gibt und ganz besonders Regelungen würde ich mich von Ja oder Nein bzw. Richtig oder Falsch distanzieren. Es ist eine Gemeinde/ Landkreis Sache mit den Anmeldungen die einen „erlauben“ es dir vieleicht die anderen nicht.
Fakt ist da dies dein ERSTER AUFTRAG ist und du garnicht weißt ob es weiter gehen könnte zwecks Aufträge und so, ist es übereilt gleich ein Gewerbe anzumelden.
Weil das sage ich auch, beim Anmelden werden jede menge Kosten fällig und du hast Pflichten wie z.B. Selbständig Versichern, als Gewerbebetreiber hast du ein eigenes Einkommen.
Das heißt keinen Versicherungsschutzt über die Eltern es sei denn die Bezahlen dir die Versicherung. 
Das Finzanzamt läßt grüßen die wollen dann auch was haben und nicht zu wenig dann die Stadt die Müllabfuhr… und so weiter, so weiter.
Zur Lösung deines Problems: Jeder Mensch kann privat Arbeiten oder Veräußerungen tätigen die wenn sie eine Bestimmte Summme nicht überschreiten auch nicht angegeben oder angemeldet werden müssen.
„Erklärung der Fiskus rechnet jedem Arbeiter einen Freibetrag hinzu unabhängig ob er ihn benutzt oder nicht ansonnsten müßten wir jede 5€ e-Bay Auktion in unsere Steuererklärung angeben den Mehraufwand der Berechnug steht im keinen Verhältnis zum Gewinn.“
Da die 400 € selbst bei dieser Grenze unten ist brauchst du keine Angaben machen es sei den du beziehst Arbeitslosengeld oder bekommst Sozialhilfe dann mußt du es als „Verdienst“ bei deinem Berater anzeigen.
FAZIT: Wenn du am Anfang stehst und das hier vieleicht zu einer einmaligen Sache werden könnte, würde ich keine Gewerbe anmelden. Du würdest mehr zahlen als du verdient hättest und im nächsten Jahr würde wieder kosten auf dich zukommen solange bis du das Gewerbe wieder abmeldest hast. Solltest du aber eine Tätigkeit ausüben das dir ein regelmäßiges Einkommen verschaft muß du das Angeben, ansonsten kann man dich Strafrechtlich belangen genauere Informationen gibt dir das Amt für Öffentliche Ordung / Gewerbe und so 
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- Für alles was wir hätten denken müssen - und niemals gedacht haben.
- Für alles was wir hätten sagen müssen - und niemals gesagt haben.
- Für alles was wir hätten tun müssen - und niemals getan haben.
Lass mich in den nächsten Stunden nicht mutlos sein
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05.07.2004, 11:34
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von xXxNEMESISxXx
[...] dann die Stadt die Müllabfuhr… und so weiter, so weiter.
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Wie bitte?!?? 
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05.07.2004, 11:43
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von ZakMcKracken
[...] soweit ich weiß, muss man für seinen ersten einzelauftrag, der dazu dient in ein gewerbe reinzuschnuppern, noch kein gewerbe anmelden. erst wenn man sich für das gewerbe entscheided und mehr aufträge annimmt. außerdem kann man ein gewerbe bis zu einem halben jahr rückwirkend anmelden (unter angabe aller bisherigen umsätze, versteht sich).
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Die Frage "Gewerbe(-anmeldung) oder nicht" lässt sich anhand folgender Punkte beantworten:
Ein Gewerbe ist eine
1. erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte
2. selbständige und
3. auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt
4. unter Ausschluß freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit.
"Schnuppergewerbetreibende" gibt es nicht.
Ich meine mich jedoch zu erinnern, dass man quasi von Amts wegen eine rückwirkende Gewerbeanmeldung aufgedrückt bekommen kann - wenn man unter die o. g. Kriterien fällt, dennoch kein Gewerbe angemeldet hatte und das FA/das Gewerbe-/Ordnungsamt darauf aufmerksam geworden sind ...
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05.07.2004, 11:44
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Nürnberg
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Ja natürlich da staunst du was meinst du was ich für Bauklötzt gestaunt habe als ich mal so die Vorderungen von meinen Verwandten und Bekannten gesehen habe die Ihr eigenes Geschäft hatten. Wir hatten sogar eine eigene Wirtschaft das wollte sogar die Stromgeselschaft eine Vorauszahlung von 3000 DM sogennante Kaution, ok zugegeben das war auch eine Laden aber wer eine Gewerbe anmeldet hat einen Addresse und ab diesen Zeitpunkt ist dort auch eine „Geschäft“.
Es kommt immer darauf an in welchem Rahmen bei einem rein Online Betrieb weiß ich nicht wie es da gehand habt wird aber es kommt sowie so keiner vorbei und schaut ob es dort einen Laden gibt oder nicht. Die Daten werden von der Stadtverwaltung eingetragen und wenn diese sagt du zahlst Müllgebühren für dein Geschäft dann zahlst du. GewerbeMüll ist was anderes. Schau doch nur mal die E-Bay Leute an täglich kartons und Verpackungen einiges wird wiederverwendet aber nicht alles und wo kommt der ganze müll hin ? Gelbe säcke und vor deiner Haustüre. Die Stadt ist nicht blöd wenn Sie eine Geldquelle sieht dann nimmt sie , sie auch besonders zur heutigen Zeit wo alle Kassen leer sind.
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Lass mich in den nächsten Stunden nicht mutlos sein
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05.07.2004, 12:35
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von hezen
Die Frage "Gewerbe(-anmeldung) oder nicht" lässt sich anhand folgender Punkte beantworten:
Ein Gewerbe ist eine
1. erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte
2. selbständige und
3. auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt
4. unter Ausschluß freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit.
"Schnuppergewerbetreibende" gibt es nicht.
Ich meine mich jedoch zu erinnern, dass man quasi von Amts wegen eine rückwirkende Gewerbeanmeldung aufgedrückt bekommen kann - wenn man unter die o. g. Kriterien fällt, dennoch kein Gewerbe angemeldet hatte und das FA/das Gewerbe-/Ordnungsamt darauf aufmerksam geworden sind ...
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So und nicht anders :-)
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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05.07.2004, 13:04
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#12
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2004
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ok, dann weiß ich ja jetzt bescheid. vielen dank, leute 
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