Unentgeltliche Wertentnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn Du also zuerst Ware kaufst und diese als Betriebsausgabe erfasst, dann musst Du natürlich auch die Privatentnahmen gegen rechnen. Die Privatentnahmen werden dann als Umsatz behandelt (natürlich dann zu Einkaufspreisen). Oder Du kaufst die Ware gleich Privat ohne sie vorher als Betriebsausgabe zu erfassen. Dadurch ersparst Du Dir ein paar Buchungssätze. Auf die Frage wieviel man privat entnehmen kann, so gibt es dort keine Grenze, da durch die entsprechenden Buchungen der Wareineingang ja komplett neutralisiert wird. Sollte das Finanzamt bei Dir aber mal Lieberhaberei vermuten weil Du mehrere Jahre Verluste geltend gemacht hast, so können hohe Private Warenentnahmen den Verdacht der Liebhaberei nur erhärten.1. Wie läuft das mit der Selbstentnahme? Muss das versteuert werden,
oder nicht? Wenn ich jetzt beispielsweise 30 Einheiten kaufe, und davon
5 oder 6 selbst behalte, wie könne dann eine 'Endabrechnung' aussehen?
( Einkauf 30 Einheiten inkl Mwst (30x10 Euro) = 300 Euro
Selbstentnahme 5 Einheiten (5x10Euro) = 50 Euro
Verkauf 25 Einheiten (25x13 Euro) = 325 Euro
Gewinn = 325 Euro - (300 Euro -50 Euro) = 75 Euro
Gesamtumsatz = 325 + 50 Euro = 375 Euro)
=> Ginge das so, oder müsste ich die 5 Einheiten nun irgendwie versteuern,
oder etwas anderes beachten?
Wieviel darf ich 'selbst entnehmen', ohne dass das FA misstrauisch wird??
Einkommensteuer bezahlst Du ab einem zu vesteuernden Einkommen von 7.236 € (Alleinstehend) und natürlich wird Dein Verdienst aus Deiner Hauptberuflichen Tätigkeit dazu gerechnet.2. Was muss ich "Einkommensversteuern" Die 75 Euro (obiges Beispiel)??
Ab wann werde ich Einkommenssteuerpflichtig? (Habe hier was von 7000 Euro
gelesen) Wird hier das Einkommen aus meiner Ausbildung dazuberechnet?
Du kannst jedes Wirtschaftsgut grundsätzlich nur einmal von der Steuer absetzen. Sollt der Pc noch nicht voll abgesetzt sein kannst Du den Restwert über den Betrieb als Betriebsausgabe geltend machen (Afa auf Restnutzungdauer). Hast Du den Pc bereits als Werbungskosten abgesetzt könntest Du ihn höchstens noch mit dem Teilwert ins Betriebsvermögen einlegen und dann den Restwert über die Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Eine Vorsteuerabzug aus der Ursprünglichen Rechnung ist aber ausgeschlossen.3. Wenn ich nun vorhandene Arbeitsmittel (PC) teilabsetzen will, diese aber
schon im Vorjahr für mein Studium steuerlich geltend gemacht habe, wie
handhabe ich das am besten und was muss ich beachten?
Steuerlich nicht. Wie es bei der Kranken und Rentenversicherung bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit aussieht hab ich hier jetzt nicht parart, aber vieleicht kann Dir da ja noch jemand andere helfen. Ansonsten einfach mal bei Deiner Krankenkasse anrufen.4. Fallen sonstige Kosten ausser der Einkommensteuer für mich dabei an?
Gruß Epic03

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