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06.07.2004, 09:41
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2004
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Kleinunternehmer in der Ausbildung
Hallo!
Zuerst zu meiner Ausgangssituation:
Ich bin BA Student (verdiene also Geld dabei). Da ich für mich und meine
Kumpels immer Sammelbestellungen mache,und dieser Bekanntenkreis langsam
wächst, dachte ich mir es wäre eventuell sinnvoll, mir nen Gewerbeschein zu
holen, und als Kleinunternehmer ein bisschen Geld nebenher zu verdienen.
(Ich werde auf keinen Fall über die 17.500 Euro kommen, und die
Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen)
Nun hätte ich aber noch ein paar Fragen!
1. Wie läuft das mit der Selbstentnahme? Muss das versteuert werden,
oder nicht? Wenn ich jetzt beispielsweise 30 Einheiten kaufe, und davon
5 oder 6 selbst behalte, wie könne dann eine 'Endabrechnung' aussehen?
( Einkauf 30 Einheiten inkl Mwst (30x10 Euro) = 300 Euro
Selbstentnahme 5 Einheiten (5x10Euro) = 50 Euro
Verkauf 25 Einheiten (25x13 Euro) = 325 Euro
Gewinn = 325 Euro - (300 Euro -50 Euro) = 75 Euro
Gesamtumsatz = 325 + 50 Euro = 375 Euro)
=> Ginge das so, oder müsste ich die 5 Einheiten nun irgendwie versteuern,
oder etwas anderes beachten?
Wieviel darf ich 'selbst entnehmen', ohne dass das FA misstrauisch wird??
2. Was muss ich "Einkommensversteuern" Die 75 Euro (obiges Beispiel)??
Ab wann werde ich Einkommenssteuerpflichtig? (Habe hier was von 7000 Euro
gelesen) Wird hier das Einkommen aus meiner Ausbildung dazuberechnet?
3. Wenn ich nun vorhandene Arbeitsmittel (PC) teilabsetzen will, diese aber
schon im Vorjahr für mein Studium steuerlich geltend gemacht habe, wie
handhabe ich das am besten und was muss ich beachten?
4. Fallen sonstige Kosten ausser der Einkommensteuer für mich dabei an?
Ich weiss, Fragen über Fragen!
Würde mich über Antwort und Hilfe sehr freuen!
Gruss
Geändert von *housefreak* (06.07.2004 um 10:11 Uhr).
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06.07.2004, 17:02
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
1. Wie läuft das mit der Selbstentnahme? Muss das versteuert werden,
oder nicht? Wenn ich jetzt beispielsweise 30 Einheiten kaufe, und davon
5 oder 6 selbst behalte, wie könne dann eine 'Endabrechnung' aussehen?
( Einkauf 30 Einheiten inkl Mwst (30x10 Euro) = 300 Euro
Selbstentnahme 5 Einheiten (5x10Euro) = 50 Euro
Verkauf 25 Einheiten (25x13 Euro) = 325 Euro
Gewinn = 325 Euro - (300 Euro -50 Euro) = 75 Euro
Gesamtumsatz = 325 + 50 Euro = 375 Euro)
=> Ginge das so, oder müsste ich die 5 Einheiten nun irgendwie versteuern,
oder etwas anderes beachten?
Wieviel darf ich 'selbst entnehmen', ohne dass das FA misstrauisch wird??
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Unentgeltliche Wertentnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn Du also zuerst Ware kaufst und diese als Betriebsausgabe erfasst, dann musst Du natürlich auch die Privatentnahmen gegen rechnen. Die Privatentnahmen werden dann als Umsatz behandelt (natürlich dann zu Einkaufspreisen). Oder Du kaufst die Ware gleich Privat ohne sie vorher als Betriebsausgabe zu erfassen. Dadurch ersparst Du Dir ein paar Buchungssätze. Auf die Frage wieviel man privat entnehmen kann, so gibt es dort keine Grenze, da durch die entsprechenden Buchungen der Wareineingang ja komplett neutralisiert wird. Sollte das Finanzamt bei Dir aber mal Lieberhaberei vermuten weil Du mehrere Jahre Verluste geltend gemacht hast, so können hohe Private Warenentnahmen den Verdacht der Liebhaberei nur erhärten.
Zitat:
2. Was muss ich "Einkommensversteuern" Die 75 Euro (obiges Beispiel)??
Ab wann werde ich Einkommenssteuerpflichtig? (Habe hier was von 7000 Euro
gelesen) Wird hier das Einkommen aus meiner Ausbildung dazuberechnet?
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Einkommensteuer bezahlst Du ab einem zu vesteuernden Einkommen von 7.236 € (Alleinstehend) und natürlich wird Dein Verdienst aus Deiner Hauptberuflichen Tätigkeit dazu gerechnet.
Zitat:
3. Wenn ich nun vorhandene Arbeitsmittel (PC) teilabsetzen will, diese aber
schon im Vorjahr für mein Studium steuerlich geltend gemacht habe, wie
handhabe ich das am besten und was muss ich beachten?
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Du kannst jedes Wirtschaftsgut grundsätzlich nur einmal von der Steuer absetzen. Sollt der Pc noch nicht voll abgesetzt sein kannst Du den Restwert über den Betrieb als Betriebsausgabe geltend machen (Afa auf Restnutzungdauer). Hast Du den Pc bereits als Werbungskosten abgesetzt könntest Du ihn höchstens noch mit dem Teilwert ins Betriebsvermögen einlegen und dann den Restwert über die Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Eine Vorsteuerabzug aus der Ursprünglichen Rechnung ist aber ausgeschlossen.
Zitat:
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4. Fallen sonstige Kosten ausser der Einkommensteuer für mich dabei an?
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Steuerlich nicht. Wie es bei der Kranken und Rentenversicherung bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit aussieht hab ich hier jetzt nicht parart, aber vieleicht kann Dir da ja noch jemand andere helfen. Ansonsten einfach mal bei Deiner Krankenkasse anrufen.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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06.07.2004, 17:23
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von Epic
Oder Du kaufst die Ware gleich Privat ohne sie vorher als Betriebsausgabe zu erfassen. Dadurch ersparst Du Dir ein paar Buchungssätze.
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Sprich ich stell (mir selber aber das weiss keiner) ne Rechnung aus, auf der
als zu zahlender Betrag einfach der EK+Mwst angebeben ist, richtig?
Bis 100Euro muss man ja keinen Namen auf der Rechnung angeben....
Zitat:
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Zitat von Epic
Steuerlich nicht. Wie es bei der Kranken und Rentenversicherung bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit aussieht hab ich hier jetzt nicht parart, aber vieleicht kann Dir da ja noch jemand andere helfen. Ansonsten einfach mal bei Deiner Krankenkasse anrufen.
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Versicherung?
Kann dazu jemand was sagen? Ich mein es ist ja nur eine Nebentätigkeit,
Versicherung zahl ich ja schon bei meinem Hauptberuf.....
Weiss da jemand was??
Gruss und danke schonmal!
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06.07.2004, 17:50
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
Sprich ich stell (mir selber aber das weiss keiner) ne Rechnung aus, auf der
als zu zahlender Betrag einfach der EK+Mwst angebeben ist, richtig?
Bis 100Euro muss man ja keinen Namen auf der Rechnung angeben....
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Nein, das hab ich damit nicht gemeint. Du kaufst die Ware bei Deinem Lieferanten gleich Privat ein die Du auch Privat nutzen möchtest. Kaufst Du die Ware erst für den Betrieb musst Du so verfahren wie oben beschrieben.
Gruß Epic03
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06.07.2004, 18:00
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von Epic
Nein, das hab ich damit nicht gemeint. Du kaufst die Ware bei Deinem Lieferanten gleich Privat ein die Du auch Privat nutzen möchtest. Kaufst Du die Ware erst für den Betrieb musst Du so verfahren wie oben beschrieben.
Gruß Epic03
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Also ohne den Vorteil des Gewerbescheins, oder wie?? 
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06.07.2004, 18:12
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von *housefreak*
Also ohne den Vorteil des Gewerbescheins, oder wie?? 
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Was für ein Vorteil soll das sein ? Ich rede lediglich davon das Du die Ware nicht als Betriebsausgabe buchst sondern gleich Privat behälst ohne das sie im Betrieb auftaucht. Das setzt natürlich voraus das Du Dir für diese Ware eine Extra Rechnung ausstellen lässt bzw. zwei Rechnungen damit Du die Beträge nicht per Hand rausrechnen musst. Sollte das nicht möglich sein weil Dir das zu Umständlich ist oder warum auch immer musst Du die Ware halt wie oben beschrieben entnehmen und versteuern.
Gruß Epic03
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07.07.2004, 09:04
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2004
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Axo!!!!
Beispiel:
Ich kaufe zweimal ein!
Einkauf 1: 10 Einheiten, davon behalte ich 3 für mich
Einkauf 2: 5 EInheiten, davon behalte ich 2 für mich
Als Einkauf für den "Betrieb" buche ich aber nur Einkauf 1, richtig?
Muss ich dann Einkauf 2 auf einen anderen Namen bestellen??
Als "Vorteil" meine ich, dass ich es mit dem Gewerbeschein ja günstiger bekomme,
dachte Du meinst, ich solle es wie ein "normaler" kaufen...
Gruss 
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07.07.2004, 09:58
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
Beispiel:
Ich kaufe zweimal ein!
Einkauf 1: 10 Einheiten, davon behalte ich 3 für mich
Einkauf 2: 5 EInheiten, davon behalte ich 2 für mich
Als Einkauf für den "Betrieb" buche ich aber nur Einkauf 1, richtig?
Muss ich dann Einkauf 2 auf einen anderen Namen bestellen??
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Warum machst Du es Dir so schwer ? so wie Du es schreibst könnte man denken Du tust irgendwas verbotenes LOL
Behandel die Rechnungen doch einfach so wie Du auch die Ware behandelst !
Beispiel 1 7 Einheiten sind für den Betrieb: Also nimmst Du die auch mit in Deine Gewinnermittlung. Die restlichen 3 Einheiten verwendest Du Privat. Da kommt dann nichts in die Gewinnermittlung. Hier musst Du dann aber die Rechnung aufteilen. Das kannst Du umgehen wenn Du Dir gleich zwei Rechnungen geben lässt: Einmal über 7 Einheiten (für den Betrieb) und einmal über 3 Einheiten (Privat). Und die Rechnungen müssen auch nicht über verschiedene Namen laufen oder sowas..... es ist nicht verbotenes für sich Privat Sachen zu kaufen.
Oder wie oben beschrieben die volle Ware als Betriebsausgabe behandeln und die Privatentnahmen als Unentgeltliche Wertabgabe. Das Ergebnis ist das gleich, aber die Zahlen werden durch die Privatumsätze nicht künstlich nach oben getrieben.
Gruß Epic03
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07.07.2004, 10:29
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von Epic
Beispiel 1 7 Einheiten sind für den Betrieb: Also nimmst Du die auch mit in Deine Gewinnermittlung. Die restlichen 3 Einheiten verwendest Du Privat. Da kommt dann nichts in die Gewinnermittlung. Hier musst Du dann aber die Rechnung aufteilen. Das kannst Du umgehen wenn Du Dir gleich zwei Rechnungen geben lässt: Einmal über 7 Einheiten (für den Betrieb) und einmal über 3 Einheiten (Privat). Und die Rechnungen müssen auch nicht über verschiedene Namen laufen oder sowas..... es ist nicht verbotenes für sich Privat Sachen zu kaufen.
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Aber das ist ja im Grunde dasselbe wie ich oben geschrieben hab, oder?
(mit Einkauf1 und Einkauf2....)
Ich danke Dir jedenfalls mal recht herzlich!!!
Wenn jetzt noch jemand sagen könnte, dass ich keine zusätzlichen
versicherungsbeiträge zahlen muss, wär ich (vorerst) mal zufrieden... 
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07.07.2004, 12:43
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Aber das ist ja im Grunde dasselbe wie ich oben geschrieben hab, oder?
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Nein das ist nicht das gleiche ! auch wenn das Ergebnis identisch ist.
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