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Thema: Berichterstattung in Website für eine Gemeinde

  1. #1
    TP-Senior vince macht alles soweit korrekt
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    Berichterstattung in Website für eine Gemeinde

    Hallo, zusammen,
    mal wieder eine Frage zum Thema Recht. Ich betreibe in Absprache mit unserer Gemeinde und aller 21 ortsansässiger Vereine eine Internetseite für den Ort. Eine der fast hundert Seiten lautet "Aktuelles" und berichtet in zweiwöchigem Turnus über das globale Ortsgeschehen - ist durchweg beliebt und anerkannt. Jetzt aber meldete sich eine Dame, dass auf einer Seite zufällig jemand aus ihrer Familie zu sehen wäre und das dies rechtlich ja wohl nicht ginge. Eins ist klar: das Bild habe ich sofort rausgenommen, egal wie hier die Rechtslage ist. Aber Interessehalber: Ab wann greift ein legales Veröffentlichungsrecht, wo ein "nicht zweifelhaftes" Foto durchaus im Interesse der Bürger veröffentlicht werden darf?

  2. #2
    TP-Member Lilith ist auf einem guten Weg Avatar von Lilith
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    Hallo Vince,

    mal sehen, ob ich das noch zusammen kriege. Das ist in jedem Fall das KunstUrhG, also "Gesetz betreffend das Urheberrecht an der Werken der bildenden Küste und Photographie" oder so...


    So, jetzt hab ich doch eben gegoogelt (siehe juris.de)

    Also, hier ein Auszug:

    § 22
    Recht am eigenen Bilde
    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

    § 23
    Ausnahmen zu § 22
    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.



    Es kommt nun also darauf an, wie die Photos aussehen, das musst Du also von Fall zu Fall unterscheiden.
    In dem Fall hätte ich es auch rausgenommen, wieso sollte man jemandem Kummer bereiten...


    HDH?

    Viele Grüsse
    Lilith

  3. #3
    TP-Veteran the-architect bringt sich richtig ein the-architect bringt sich richtig ein Avatar von the-architect
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    zur berichterstattung sind veröffentlichungen erlaubt soweit ich weiß. aber lieber kein risiko eingehen.

  4. #4
    TP-Senior vince macht alles soweit korrekt
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    Danke für Eure Antworten!
    Ich denke, dass ich rein juristisch dann sogar im Recht bin, da es sich um ein öffentliches Ereignis handelte zu dem man 21 Kinder für ein Gruppenfoto zusammengestellt hatte. Fast alle haben sich über die Veröffentlichung gefreut - bis auf eine Dame, und ich glaube nicht mal, dass es hier einen besonderen Grund gibt. Aber was soll man sich da rumstreiten.

    Gruß: Vince

  5. #5
    TP-Veteran the-architect bringt sich richtig ein the-architect bringt sich richtig ein Avatar von the-architect
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    ggf, einen schwarzen balken drüber und ein *

    und darunter erkären, das sie nicht abgebildet werden wollte

  6. #6
    TP-Supporter achimer macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    ich mache für meine Webseite (siehe Link in der Signatur) Fotos. Normalerweise Frage ich alle Leute bevor ich Fotos mache. Aber auch ich kenne die Situation, man macht ein spontanfoto, die (meistens) betrunkenen Partygäste finden das natürlich klasse, ggf. schauen die sich das Foto nochmal an. Bisher habe ich binnen eines halben jahres nur 3 Mails mit ähnlichen Inhalten bekommen. Zwei waren ganz nett geschrieben, und einer drohte gleich mit Rechtsanwalt etc ...

    Auch ich nehme die Fotos selbstverständlich aus dem netz wenn einer meiner User dieses Wünscht, aber bei dem der mit Anwalt gedroht hatte war ich kurz davor das Foto doch drinnen zu lassen, ... so etwas von unfreundlich *kopfschüttel*

    Achja, ich würde dir empfehlen mal im Rathaus nach zu fragen, vielleicht erhällst du Pressemeldungen (wie ich) ...

    Falls jemand ebenfalls ein Stadt-Portal betreibt: meldet euch mal, vielleicht kann man Ideen austauschen

    Mit freundlichen Grüßen aus Achim

    Christian

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