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Thema: Sehr kleiner Umsatz - Sehr kleine Frage ;)

  1. #1
    TP-Newbie metfred macht alles soweit korrekt
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    Sehr kleiner Umsatz - Sehr kleine Frage ;)

    Hi

    ich bin nich so ganz sicher ob das forum hier wirklich für solche Frage gedacht ist aber ich denke ihr könnt die auf jeden fall beantworten

    Also ich verkaufe ein selbstgemachtes video von einer Sportveranstaltung privat. Ich mach werbung dafür in den entsprechenden foren und interessierte können sich dann melden und ne kopie davon geschickt bekommen(europa & amerika). Mein Gewinn beläuft sich pro exemplar auf etwa 4€.
    Ich verkauf auch nur sehr geringe stückzahlen. Ist halt just for fun.

    Da in deutschland alles mögliche mit mehr oder weniger sinnvollen regelungen belegt ist hab ich mich gefragt ob das eigentlich legal ist was ich da mache ...

    Könnt ihr da was zu sagen ? Passt wie gesagt glaub ich nur im allerweitesten sinne hier rein ..

    danke

  2. #2
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von metfred
    Also ich verkaufe ein selbstgemachtes video von einer Sportveranstaltung privat. Ich mach werbung dafür in den entsprechenden foren und interessierte können sich dann melden und ne kopie davon geschickt bekommen(europa & amerika). Mein Gewinn beläuft sich pro exemplar auf etwa 4€.
    Ich verkauf auch nur sehr geringe stückzahlen. Ist halt just for fun.
    Ich zitiere mich jetzt mal selber ... Ich nehme doch an, Diene Frage zielt darauf ab, ob Du dafür ein Gewerbe anmelden müsstest, nicht? Nun denn:

    Zitat Zitat von hezen
    Die Frage "Gewerbe(-anmeldung) oder nicht" lässt sich anhand folgender Punkte beantworten:

    Ein Gewerbe ist eine

    1. erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte
    2. selbständige und
    3. auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt
    4. unter Ausschluß freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit.

    "Schnuppergewerbetreibende" gibt es nicht.

    Man kann übrigens von Amts wegen eine rückwirkende Gewerbeanmeldung aufgedrückt bekommen - wenn man unter die o. g. Kriterien fällt, dennoch kein Gewerbe angemeldet hatte und das FA/das Gewerbe-/Ordnungsamt darauf aufmerksam geworden sind ...
    Now decide for yourself ...

  3. #3
    TP-Newbie metfred macht alles soweit korrekt
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    ok danke ...

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