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Thema: Handyonlineshop, bitte um Hilfe

  1. #1
    TP-Junior
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    Handyonlineshop, bitte um Hilfe

    Tag Leute.
    Erst einmal: Ich weiß daß Handys anscheinend nicht wirklich zum Gebiet dieses Forums gehören, allerdings werde ich bei Google ständig auf diese Seite verwiesen und glaube daß sich hier viele Kompetente Leute befinden.

    Mein Vorhaben:
    Ich besitze seit ungefähr 7 Monaten eine Internetseite (www.N-Gamers.de) welche sich rund um das Nokia N-Gage und das mobile Gaming beschäftigt. Nun habe ich vor selbst ein Gewerbe anzumelden und so auch selbst Ware vertreiben zu können, darunter fallen hauptsächlich Handyartikel (N-Gage Spiele, Akkus, Oberschalen etc), meine Kenntnissen Handys betreffend sind meiner Meinung nach sehr weitreichend, Handyshops gibt es viele, allerdings meiner Meinung nach keines (in Deutschland), welches sich hauptsächlich um das Nokia N-Gage dreht.

    Was ich schon zu bieten habe:
    Ein onlineportal welches anscheinend schon großes ansehen hat. Einen Pagerank bei Google von 5 (ich weiß, hat nicht viel zu sagen) und die Tatsache daß sich größere Handyfirmen selbstständig bei mir melden um mein Projekt zu unterstützen. So bekomme ich von Nokia neue Handys von Nokia zum testen geschickt, sowie kostenlose Software von 2 der größten Handysoftwarefirmen der Welt zur Verfügung gestellt. Ebenso melden sich immer wieder kleine SoftwareEntwicklerFirmen bei mir, welche mir ihre neuen Spiele zur Verfügung stellen um diese bei mir/uns zu testen. Gestern hatte ich sogar einen Anruf aus Amerika, bei dem mir jemand angeboten hatte einen "TV-Spot" zu produzieren, welcher auf einer Kölner Messe im August vorgeführt wird.

    Soviel zu meinem Projekt, nun zu meinen genauen Fragen:
    Ich habe mich schon ein wenig informiert, blicke jedoch nicht ganz so durch. Ich habe vor das ganze klein zu starten, 4-5Produkte (Akkus, Oberschalen etc) und davon erst einmal ca. 5 Vorrätig, nun möchte ich gerne wissen was dort das beste wäre? GdBR? Habe ich Chancen auf irgendwelche Zuschüsse? Ein Freund hat mir zu einem Business-Plan geraten, welchen ich Vorlegen soll, schreiben werde ich noch am WE einen.

    Meine Sorgen:
    Ich bin zur Zeit arbeitslos, da ich meine Schule versaut habe, bekomme ich auch kein Arbeitslosengeld da ich bisher nur Nebenjobs und keinen "richtigen" Job hatte.
    So habe ich Angst, daß sie mir eventuell ein Gewerbe verweigern, obwohl ich weiß daß ich das kann!
    Ebenso hat man mir gesagt daß ich eventuell die Chance hätte die ersten Monate eine Summe in Höhe des Arbeitslosengeldes zu beziehen und mich danach zu "entscheiden" ob ich Arbeitslos bleiben möchte oder das Gewerbe weiter betreiben möchte.


    wie ihr seht, fragen über Fragen. Mir ist das allerdings alles sehr wichtig, so daß ich hier auf Antwort hoffe.

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von OBI-Wahn
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    Ein Gewerbe darf man dir nur verweigern, wenn dieses nicht nur anzeigepflichtig ist, sondern auch noch genehmigungspflichtig. Darunter fallen dann Gewerbe wie Gaststätten etc.

    Dein Gewerbe wäre nur anzeigepflichtig, sodass du es nur anzuzeigen brauchst. Übrigens machst du ja mit Google Werbung auf deiner Seite, sodass du dein Gewerbe schon längst hättest anzeigen müssen.

    Es gibt für Arbeitslose das Überbrückungsgeld und die Ich-AG als Mittel zur Unterstützung der Selbständigkeit (und meiner Meinung nach zur sinnlosen Senkung der Arbeitslosenzahlen als Kosmetik der Statistik). Wenn du allerdings kein Arbeitslosengeld bekommst, wirst du wohl auch nicht in den Genuß dieser Hilfen kommen.

    Eine GdBR gibt es nicht. Du meinst eine GbR. Dies ist eine von vielen Gesellschaftsformen und ist nur relevant, wenn du dieses Portal nicht alleine betreibst bzw. in Zukunft nicht alleine betreiben willst. Dazu bräuchten wir aber mehr Infos.

    Ansonsten kann ich dir nur sagen, dass das Handy-Geschäft äußerst schwierig ist, viel Arbeit mit sich bringt und nur geringe Margen hat. Allein die Retouren-Abwicklung ist schon sehr aufwändig.

    Du scheinst jedoch eine gewisse Lücke gefunden zu haben, sodass das Ganze funktionieren könnte. Ich würde mir nur überlegen, dass du dich nur aufs Oberschalen- & Handy-Games-Geschäft konzentrierst. Da bist du stark und die Konkrurrenz wird nicht allzugroß sein (ein Handy bekommst du an jeder Ecke und MediaMarkt & Co. haben halt entscheidende Einkaufvorteile).

    Ansonsten lies dir die Sticky-Threads in diesem Forum Traum-Start durch und schau mal hier rein. Dann sollten die wichtigsten Fragen beantwortet sein.

    Hello again!


  3. #3
    TP-Junior
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    Danke erstmal für die schnelle und Kompetente Resonanz.
    Wie schon gesagt, ich möchte mich schon im gewissen Maße auf einige Produkte konzentrieren, welche hier Symbian Handys wäre, bzw 70% das N-Gage und ähnliches im allgemeinen (wozu erstmal Games, Oberschalen, Akkus & eventuell Speicherkarten gehören).
    Bisher mache ich das ganze privat, was heißt: Es macht mir auch sehr viel Spaß und die damit verbundene Arbeit (die ich ja in gewissem Maße jetzt schon habe) nehme ich damit gerne in Kauf.

    Momentan besteht unser "Team" aus mehreren Leuten (4-8, einige stehen im Abi-Stress), welche mich mit Game-Reviews, sowie selbst geschriebenen Artikeln und Recherchen unterstützen, GRÜNDEN möchte ich das ganze allerdings allein, da diese Personen einige Autostunden weit entfernt wohnen und ich diese nicht real im eigentlichen sinne kenne.

    Wenn du mehr Infos brauchst, sag einfach bescheid.
    Mir ist die Sache sehr ernst und vor allem wichtig, und bevor ich mich am Montg beim Arbeitsamt direkt informiere, möchte ich mir schon einmal ein gewisses Grundwissen aneignen.

    Wäre z.b. Sinnvoll jetzt schon einmal einen Business-Plan zu erstellen?
    Ein Freund würde mir heute dabei helfen, welcher ebenso vorhat ein Gewerbe zu gründen (allerdings für die entwicklung von online-portal-systemen)

  4. #4
    TP-Senior
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    Ein Business-Plan ist in jedem Fall sinnvoll. Sowohl für potentielle Geldgeber und Banken. Aber schon für dich selber zür eigenen Kontrolle.

    Den Shop würde ich durch die Marktnische und das dahinterstehende Portal zumindest Chancen auf Erfolg geben. Aber sowas ist natürlich immer schwer abzuschätzen.

    Bezüglich Ich-AG und sonstiger Förderungen würde ich mal beim Arbeitsamt nachfragen, aber ich vermute mal das dies nix wird.

    Wie bereits gesagt wurde. Auch jetzt müsstest du schon ein Gewerbe angemeldet haben, da auf deiner Website Werbung ist ...

    Viel Erfolg!

  5. #5
    TP-Veteran Avatar von OBI-Wahn
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    Wenn du das Portal mit mehreren betreibst, habt ihr bereits eine GbR. Diese entsteht nämlich nicht durch einen Gesellschaftsvertrag, sondern bereits dann, wenn mindestens zwei Personen sich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

    Wenn kein Gesellschaftsvertrag das Nähere eurer GbR ausgestaltet, gelten die gesetzlichen Regelungen zur GbR (§§ 705 ff. BGB). Aus meiner Sicht und deinen Schilderungen sind diese eher ungünstig für dich als Betreiber des Online-Portals. Insofern würde ich dir dringend raten, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, auch wenn du nicht ins Handy-(Zubehör)-Geschäft einsteigen solltest.

    Denn momentan seid ihr alle gleichberechtigt und habt uA nur Gesamtvertretungsrecht. Auch eventuelle Gewinne bzw. im Falle der Auflösung das Gesellschaftsvermögen (bei der GbR sog. Gesamthandsvermögen) werden gleichberechtigt aufgeteilt.

    Da du bereits Gewerbetreibender bist und Gesellschafter einer GbR (auch wenn dir beides nicht bewußt gewesen sein dürfte), kannst du auch gleich den Schritt zum Unternehmer wagen...

    Hello again!


  6. #6
    TP-Junior
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    Tag.
    Ich bin etwas überrascht.
    Mal kurz zur Geschichte.
    N-Gamers existiert knapp seit November 2003 (Das N-Gage ist im Oktober erschienen, habe diese Seite aus Begeisterung über das Produkt gegründet).
    Sämtliche kosten für die Domain, sowie dem Webspace fallen auf mich.
    Nach 2 Monaten wurde mir das zuviel immer Reviews zu Spielen zu schreiben, so daß ich in Foren gefragt hab, wer gern für mein Projekt Reviews zu von ihm getesteten Spielen schreiben möchte.
    Fest arbeitet ja keiner außer mir daran, so daß er mir nur ab und zu aushilft (bzw SIE), wenn derjenige ein neues Spiel in Petto hat.

    So wie du das beschreibst, müsste jede kleine Fanseite die von 2 Leuten betrieben wird, automatisch schon eine GBR sein??

    Wie gesagt, die anderen die ab und zu ihren Content an N-Gamers weiterleiten, sind unter anderem schon lange Berufstätig, haben Kinder und würden eventuell soetwas garnicht mitmachen.

    Ich hab nun einige bekannte von mir angefragt (einen Online-Shop Betreiber, Webhosting-Anbieter, Jura Studenten etc) und bin noch mehr Konfus als zuvor.
    Der eine rät mir zu Seminaren, der nächste einfach zum Gewerbe anmelden und fertig, der nächste wiederum zu einer ICH-AG und wieder ein anderer zu einer GbR.

  7. #7
    TP-Veteran Avatar von OBI-Wahn
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    nur als kleiner Zwischeneinwurf: Wenn du mit einem Freund in Urlaub fährst, betreibt ihr bereits eine GbR...

    Eine GbR ist ein Zusammneschluß von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamens Zwecks. Das ist bei eurem Portal zweifelsfrei gegeben...

    Hello again!


  8. #8
    TP-Junior
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    Oh man, du bringst mich echt noch um meinen Verstand *g*
    Also müsste man quasi einen "zweier-urlaub" anmelden?
    Hab gleich einen Business-Plan fertig und werde Montag dann beim Arbeitsamt nachfragen, ich denke das wäre das klügste was ich im Moment machen kann.

  9. #9
    TP-Veteran Avatar von OBI-Wahn
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    Nein, du verwechselst da etwas Grundlegendes!

    Eine GbR und ein Gewerbe sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ein Gewerbe musst du anzeigen (unabhängig von dem Betreiben einer GbR) und eine GbR kannst du nirgendswo anzeigen oder anmelden.

    Wenn du die Werbung von deinem jetzigen Portal enfernst, brauchst du kein Gewerbe mehr anmelden, betreibst aber weiterhin mit deinen Redakteuren eine GbR! Und wenn du die Redakteure "rausschmeisst", aber die Werbung auf der Seite lässt, musst du trotzdem ein Gewerbe anmelden.

    Ist es jetzt klarer?

    EDIT
    [OT] Auch nicht jeder Urlaub mit einem Freund ist eine GbR. Nur wenn innerhalb der Planung und Ausführung des Urlaubs bestimmte Aufgaben vergeben sind (der eine besorgt den Mietwagen, der andere kümmert sich um die Jugendherberge), die für beide Seiten rechtsverbindlichen Charakter haben, entsteht eine GbR...[/OT]
    Geändert von OBI-Wahn (16.07.2004 um 12:31 Uhr)

    Hello again!


  10. #10
    TP-Junior
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    Sorry für das missverständnis, sitze heute wohl schon etwas zu lange an der ganzen Sachen, bringe einige Sachen durcheinander.
    Werd nachher einen Freund von mir kontaktieren, welcher etwas ähnliches gemacht hatte und mir eventuell weiterhelfen kann.
    Danke für deine Hilfe.
    Werd das Forum hier weiterempfehlen

    KillaSchrippe

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