Das ist eine schwierige Frage. Was willst du machen und was machen die anderen Unternehmen?
Hallo zusammen!
Ich möchte mir für mein Einzelunternehmen eine Domain sichern, auf der ich dann meine Angebote präsentieren möchte. Der Domainname soll anderst lauten als meine Firma.
Jetzt habe ich einen guten Namen gefunden, der mir gefallen würde ... die Frage ist nun folgende ....
die domain die ich registrieren möchte ist als beispiel: 8layers.de (hinweis: als marke ist der von mir gewählte name in deutschland NICHT registriert).
[1] es gibt eine firma, die nennt sich nun als beispiel 8layer und hat die domain 8layer.de (also ohne 's') - kann ich mit denen probleme bekommen oder nicht (rein rechtlich)?
[2] es gibt eine firma, die nennt sich eight layers ('eight' halt ausgeschrieben und auseinander) in holland - kann ich mit denen probleme bekommen oder nicht (rein rechtlich)?
danke für eure hilfe im vorraus. bitte beachtet, die genannten namen sind nur beispiele (aber auf die realität bezogene ;-) ).
0ô
Das ist eine schwierige Frage. Was willst du machen und was machen die anderen Unternehmen?
Hello again!
die machen in etwa dasselbe ... webdesign ...
0ô
hmmm, dann würde ich mir was neues suchen, um Ärger von Anfang an zu vermeiden. eine Verwechslungsgefahr besteht ja dann sehr deutlich.
Hello again!
Hab noch eine Frage:
angenommen ich wähle einen firmennamen für mein einzelunternehmen in welchem mein nachname + web & software solutions vorkommt, also z.bsp. "mustermann web & software solutions" ... und es gibt noch keine firma, die sich so nennt ... habe ich dann alleinige ansprüche auf diesen firmennamen oder was kann passieren wenn NACHDEM ich mir diese firmenbezeichnung ausgesucht (und auf den gewerbeschein geschrieben) habe, plötzlich jemand eine GmbH gründet, die so lautet wie meine Firmenbezeichnung... ????
0ô
Hallo ...,
wie sich aus den §§ 17 ff HGB ergibt, ist die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.
Hier handelt es sich um einen Gewerbebetrieb und mit der Gewerbeanmeldung wird der zuständigen Behörde lediglich mitgeteilt, dass man im verwalteten Bezirk gewerblich tätig wird, um eine Firma handelt es sich nicht und ein Namensschutz ist mit der Anmeldung nicht verbunden.
Mit Eintragung eines Firmennamens in das Handelsregister wird der Gewerbetreibende zum Kaufmann, wobei darauf geachtet wird, dass eine Vergabe des gleichen Namens im Gerichtsbezirk nicht doppelt erfolgt (Unverwechselbarkeit). Einen über den Gerichtsbezirk hinausgehenden Namensschutz gibt es nicht, d.h. es könnten durchaus in unterschiedlichen Gerichtsbezirken Anmeldungen von Firmen mit gleichem Firmennamen erfolgen.
Wenn der Firmenname geschützt werden soll, dann müsste dieser als Marke beim Patentamt angemeldet werden, die Kontrolle, ob ein Unbefugter den Namen dennoch benutzt, müßte dann aber durch den Antragsteller selbst oder durch einen Beauftragten erfolgen, meist übernehmen die Patentanwälte dies gegen eine Jahrespauschale.
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Hi screamfine,
reinrechlich bekommst du mit den firmen keine probleme kann dir ja keiner vorschreiben wie deine firma heißen soll und wie nicht AUßER der name existiert bereits und mit einem patent geschützt meist steht an dem namen TM (TradeMarked). Alle Namen die mit diesem TM ausgestattet sind dürfen nicht dubliziert werden (für den freienhandel).
so ich denke das beantwortet deine frage greez
templi
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