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Thema: Betriebseröffnungsbogen - Unklarheiten

  1. #1
    TP-Junior
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    Betriebseröffnungsbogen - Unklarheiten

    Hallo,

    also diesen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung versteh ich nicht ganz und hoffe das mir einer von euch einige Unklarheiten verständlicher erklären kann.

    Ich betreibe ein Onlineshop und beziehe den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt (Ich-AG). Mein Problem ist, dass ich nicht einschätzen kann wie hoch mein Umsatz bzw. mein Gewinn sein könnte. Da tu ich mir etwas schwer mit.

    Folgende Punkte sind mir beim Betriebseröffnungsbogen unklar:

    1. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung

    Voraussichtliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Kann man da einfach auch 0,- EUR fürs erste Jahr eintragen? (meine das irgendwo gehört zu haben!) Oder was sollte da mind. für ein Betrag stehen?


    2. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

    Wieder was zum Schätzen. Sollte da das gleiche stehen wie bei "Voraussichtliche Einkünfte......" (siehe Punkt 1.)?


    3. Kleinunternehmerregelung

    Ich möchte gerne auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
    Oder sollte man das in meinem Fall besser nicht tun?


    4. Dauerfristverlängerung

    Ist das notwendig und sinnvoll?


    Also für mich ist das alles ziemlich schwer zu verstehen, da ich keine kaufmännische Ausbildung habe.

    Ich hoffe ihr könnt mir möglichst schnell diese Punkte verständlich erklären!!!

    Ich Danke schonmal im voraus.

    Gruß

    misapa

  2. #2
    TP-Insider
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    Zitat Zitat von misapa
    1. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung

    Voraussichtliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Kann man da einfach auch 0,- EUR fürs erste Jahr eintragen? (meine das irgendwo gehört zu haben!) Oder was sollte da mind. für ein Betrag stehen?
    Hmm ... nur so ein Gedanke: Wenn Du "0" einträgst, könnte man (will sagen: das Finanzamt) sich ggf. fragen, wovon Du dann zu leben gedenkst - etwa von Einkünften, die Du nicht angibst ...?! [Epic möge mich berichtigen, falls Dergleichen unwahrscheinlich ist ... ]

    Schätzt Du die Einkünfte viel zu niedrig ein, so wird es eine nicht so schöne Überraschung beim Einkommenssteuerbescheid geben ...

    Zitat Zitat von misapa
    3. Kleinunternehmerregelung

    Ich möchte gerne auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
    Oder sollte man das in meinem Fall besser nicht tun?
    Das hängt im Wesentlichen davon ab, ob Du (hauptsächlich) Geschäfts- oder Privatkunden haben wirst. Zu diesem Thema gibt es hier aber unzählige Threads - bitte die Suchfunktion benutzen!

    Zitat Zitat von misapa
    4. Dauerfristverlängerung
    Ist das notwendig und sinnvoll?
    Notwendig nicht. Ich persönlich finde es sinnvoll, und dementsprechend machen wir auch Gebrauch davon.

  3. #3
    TP-Junior
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    Wie ist das mit den 600,- EUR die ich im ersten Jahr vom Arbeitsamt beziehe, muß ich diese auch als Einkünfte eintragen?

    Zur Kleinunternehmerregelung:
    Da werde ich wahrscheilich beide haben, private sowie Unternehmer.
    Geändert von misapa (21.07.2004 um 20:30 Uhr)

  4. #4
    TP-Insider
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    Zitat Zitat von misapa
    Wie ist das mit den 600,- EUR die ich im ersten Jahr vom Arbeitsamt beziehe, muß ich diese auch als Einkünfte eintragen?
    Ich kann dazu nichts fachlich fundiertes sagen, aber es erschiene mir äußerst unlogisch: Beim Geld vom AA handelt es sich doch keinesfalls um "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" - ist schließlich nichts, was man durch seine Geschäftstägigkeit erwirtschaftet.

    Zitat Zitat von misapa
    Zur Kleinunternehmerregelung:
    Da werde ich wahrscheilich beide haben, private sowie Unternehmer.
    Zum Thema "KU-Regelung: Ja oder nein?" kann ich nur nochmal auf die Suchfunktion hier im Forum hinweisen; Du wirst eine Menge zu diesem Thema finden. Letztendlich gibt es dazu aber keine pauschal richtige Aussage, sondern nur eine Tendenz. Es ist eben zu bedenken, dass die meisten Unternehmen eine Rg. mit ausgewiesener USt. haben wollen, und das kann der KU nunmal nicht bieten.

  5. #5
    TP-Junior
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    Das mit den 600,- EUR dachte ich als "sonstige Einkünfte".

    Verstehe das aber immer noch nicht ganz mit den voraussichtlichen Einkünften.
    Ich denke das ich im ersten Jahr nicht viel an Einkünften haben werde, da man ja zuerst sogut wie immer Verluste macht, oder denke ich wieder falsch?
    Was wäre den realistisch anzugeben?

  6. #6
    TP-Insider
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    Zitat Zitat von misapa
    Das mit den 600,- EUR dachte ich als "sonstige Einkünfte".
    Da muss ich Dich an sach- und fachkundigere Antworter verweisen ...

    Zitat Zitat von misapa
    Ich denke das ich im ersten Jahr nicht viel an Einkünften haben werde, da man ja zuerst sogut wie immer Verluste macht, oder denke ich wieder falsch? Was wäre den realistisch anzugeben?
    Das ist nicht gesagt. Wieso sollte jeder Existenzgründer am Anfang zwingend Verluste machen?! Wir hatten bspw. die völlig gegenteilige Situation ...

    Es kann daher natürlich auch keinen pauschalen "realistischen" Betrag geben. Vielleicht hast Du (z. B. falls Du zuvor in Deiner Branche als Angestellte/r tätig warst) Vergleichszahlen aus Deiner Branche?

    M. E. ist es in jedem Falle gut, sich über derlei Zahlenwerk schon im Vorfeld einer Existenzgründung klar zu sein - auch wenn es nur für Dich selbst ist -> Thema Businessplan. Evtl. hilft Dir ein Blick in diesen Thread.

  7. #7
    TP-Junior
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    Was kann den passieren wenn man sich doch verschätzt?

  8. #8
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    Zitat Zitat von misapa
    Was kann den passieren wenn man sich doch verschätzt?
    Passieren im eigentlichen Sinne: nichts. Es ist ja eben eine Schätzung, keine exakte Angabe gefordert (ginge ja auch kaum). Wenn Du einen sehr hohen Betrag (keine Ahnung, ab welchen Beträgen bzw. ob das überhaupt einheitlich geregelt ist) angibst, kann es sein, dass Du Einkommenssteuer-Vorauszahlungen auf Basis dieser Deiner Schätzung leisten musst. Das ist natürlich dumm, wenn Du tatsächlich nichts oder nur sehr wenig verdient hast.

  9. #9
    TP-Junior
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    genau da liegt ja mein Problem!
    Irgendwie hägt doch alles von diesem Betriebseröffnungsbogen ab.
    Sollte das jedenfalls morgen abgeben, aber bin mir immer noch unsicher was ich da eintragen soll.

    Nun gut, ich bedanke mich erstmal für deine Postings.
    Bin zwar noch bissel durcheinander, aber einiges ist schon klarer geworden.

    Vielleicht könnte sich ja dieser "Epic" noch zu Wort melden, wäre nett...

  10. #10
    TP-Senior Avatar von Tronix
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    Der Einkommenssteuerfreibetrag liegt bei 72** Euro/Jahr, darunter fällt meines Wissens keine Einkommenssteuer an. In deinem Fall könntest du daher einen geschätzten Gewinn von 0 - ca. 7000 Euro ageben ohne Gefahr etwas falsch zu machen.

    Am besten du fragst direkt beim Finanzamt nochmal nach.

    MfG

  11. #11
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    Zitat Zitat von Tronix
    liegt bei 72** Euro/Jahr, darunter fällt meines Wissens keine Einkommenssteuer an. In deinem Fall könntest du daher einen geschätzten Gewinn von 0 - ca. 7000 Euro ageben ohne Gefahr etwas falsch zu machen.
    Richtig, in dem Dreh (7.188 Euro ...? Oder war das was anderes?). "Falsch" machen kann man IMHO aber ohnehin nichts.

  12. #12
    TP-Veteran Avatar von OBI-Wahn
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    Alles was passiert, wenn du den Betrag zu niedrig angegeben hast, ist, dass du dann am Jahresende eine saftige Nachzahlung bekommst.

    Solange du dies im Hinterkopf behälst und (solltest du überhaupt richtig viel verdienen im ersten Jahr) einige Rücklagen bildest, anstatt das Geld gleich wieder auszugeben, kann dir nichts passieren.

    Gibst du den Betrag allerdings viel zu hoch an, wirst du vom FA über das Jahr hinweg mit viel zu hohen Einzelzahlungen gequält (die dich uU sogar in den Ruin treiben könnten). Also bist du mit 7000 € Gewinn nicht schlecht bedient...

    Hello again!


  13. #13
    TP-Junior
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    Super Leutz... nun kann ich mich mal an einer Zahl orientieren...

    Vielen, vielen Dank nochmals!

    Gruß

    misapa

  14. #14
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    .. ich hab in das feld einfach "anfangsverluste" reingeschrieben (und lieg damit auch immer noch goldrichtig *seufz*) .. war jedenfalls kein problem ..

    ich meine mich zu erinnern, daß ich auf dem bogen aber auch andere einkünfte angeben mußte, dazu gehörte mein arbeitslosengeld und das gehalt meines mannes, aber nicht mein 400-euro-job (hatte auch extra beim FA angerufen, um das zu klären)

    dauerfristverlängerung habe ich nicht gemacht .. mache ich vielleicht noch, habe bisher aus reiner faulheit drauf verzichtet, hatte keine lust, mir über vorauszahlungen gedanken zu machen .. außerdem mache ich eh immer alles direkt am 1ten, dann kann ich den monat auch geistig sofort abschließen ..

    gruß
    mieze

  15. #15
    TP-Veteran Avatar von Epic
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    1. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung

    Voraussichtliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Kann man da einfach auch 0,- EUR fürs erste Jahr eintragen? (meine das irgendwo gehört zu haben!) Oder was sollte da mind. für ein Betrag stehen?
    Hier solltest Du so gut es geht schätzen. Schätzt Du das Du vorerst Verluste erwirtschaftest trägst Du halt den zu erwartenden Verlust ein. Ein Verlust sollte aber eher selten vorkommen, da die Zielsetzung eines Unternehmens Gewinne sind und durch anfängliche Anschaffungen des Anlagevermögens z.b. entstehen doch nicht zwangsläufig Verluste, da die Anschaffungskosten ja den Gewinn noch nicht sofort mindern dürfen. Sie werden auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der angeschafften Wirtschaftsgüter verteilt als Abschreibung den Gewinn in den nächsten Jahren mindern.

    Hezen schrieb: Hmm ... nur so ein Gedanke: Wenn Du "0" einträgst, könnte man (will sagen: das Finanzamt) sich ggf. fragen, wovon Du dann zu leben gedenkst - etwa von Einkünften, die Du nicht angibst ...?!
    Keine Sorge, aber das passiert nicht. Gewinn und das was an Geld für Private Zwecke (also zum leben) in einem Unternehmen verwendet wird bzw. verwendet werden kann sind zwei verschiedene Dinge. Wie Hezen aber schon geschrieben hat musst Du Dir darüber im Klaren sein das wenn Du ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 7.235 € (Einzelveranlagung) hast mit einer Steuernachzahlung rechnen musst. Ich habe schon all zu oft gesehen das junge Unternehmer den ersten beiden Jahren gar keine Steuern bezahlt haben (ergibt sich aus den Abgabefristen der Steuererklärungen und Fristverlängerungen etc.). Wenn dann die Steuernachzahlung für zwei Jahre kommt wars das mit der Selbständigkeit. Solltest Du aber daran denken und Geld sparen für eventuelle Steuernachzahlungen ist es gar nicht dumm zu versuchen das Geld solange wie möglich auf Deinen Konten zu halten (Zinsvorteil). Spätestens nach Abgabe der ersten Steuererklärungen wird das Finanzamt von Amts wegen Einkommensteuer Vorauszahlungen festsetzen. Du möchtest Sicher wissen wieviel Geld Du Dir dann ansparen sollst....... suche einfach mal bei Googel nach einer Einkommensteuer Grundtabellle für 2004. Diese Tabelle ist eigentlich selbsterklärend. Wende darauf Deinen Gewinn an und Du hast einen guten Richtwert. solange Du außer Deinem Betrieb nicht noch andere steuerpflichte Einküfte hast handelt es sich bei dem so ermittelten Steuerbetrag um die Steuerobergrenze, da bei der eigentlichen Berechnung des zu versteuernden Einkommens noch ein paar kleine Freibeträge berücksichtigt werden. Fazit: Im Betriebseröffnungbogen lieber nicht so hoch ran gehen und an Steuernachzahlung denken.

    Wie ist das mit den 600,- EUR die ich im ersten Jahr vom Arbeitsamt beziehe, muß ich diese auch als Einkünfte eintragen?
    Nach § 3 Nr. 2 ist dieser Existensgründungszuschuss steurfrei. Angegeben werden müssen aber nur steuerpflichtige Einkünfte

    2. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

    Wieder was zum Schätzen. Sollte da das gleiche stehen wie bei "Voraussichtliche Einkünfte......" (siehe Punkt 1.)?
    Nein Umsatz und Gewinn sind zwei verschiedene Dinge.

    3. Kleinunternehmerregelung

    Ich möchte gerne auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
    Oder sollte man das in meinem Fall besser nicht tun?
    Ein paar Gründe auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten wurden ja schon genannt. Guck mal in die Faq Kleinunternehmer, daraus sollte auch noch ein interessanter Vorteil hervor gehen. Ansonsten kann man Dir diese Frage nicht pauschal beantworten weil sie viel zu Einzelfall abhängig ist. Tendenz geht aber auch von meiner Seite eindeutig in Richtung verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.

    4. Dauerfristverlängerung

    Ist das notwendig und sinnvoll?
    Notwendig ist es nicht, aber auf jedenfall empfehlenswert, da Du dann einen Monat mehr Zeit hast Deine Umsatzsteuer Voranmeldung zu erstellen. 10 Tage Zeit zur Erstellung der Umsatzsteuer Voranmeldung ohne Dauerfristverlängerung kann ganz schön knapp werden. Hinweis: Umsatzsteuer Sondervorauszahlung nicht vergessen. 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres muss als Sicherheit hinterlegt werden um in den genuss der Dauerfristverlängerung zu gelangen (im Gründungsjahr müssen Zahlen geschätzt werden). Solltest Du nach zwei Jahre Deine Voranmeldungen nur noch vierteljährlich abgeben müssen entfällt diese Sondervorauszahlung.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

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