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Alt 22.07.2004, 11:25   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2004
Andy75 macht alles soweit korrekt

Gschäftsausgaben Anteil bei Einzelunternehmen


Hallo,

bin seit ein paar Tagen Unternehmer - Einzelunternehmer in der Branche Internet-Versandhandel.
Eine Frage blieb mir trotz meiner Bücher usw. offen:
Ich muss ja im Rahmen der Steuererklärung auch meine Ausgaben angeben.
Wie und zu welchen Anteil gebe ich nun Ausgaben an, die "auch" für private Zwecke sind. Konkret meine ich z. Bsp. Telefonkosten, Internetkosten, und der PC selbst.
Reicht es eigentlich die Summe dann auf dem Formblatt anzugeben, oder möchte das FA hier noch eine Aufstellung in einer bestimmten Form?

Danke für Eure Hilfe!
Andy
Andy75 ist offline  


Alt 22.07.2004, 12:31   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Es reicht wenn Du die Privatanteile für Telefon und Internet schätzt. Sollte das Finanzamt im Falle einer Prüfung der Meinung sein das die Privatanteile zu niedrig sind wird nachgebessert. Schätzwert bei Telefonkosten ohne Problem 40% der Kosten Privat max. 36€ pro Monat. Inernetkosten kannst Du zu 100% betrieblich buchen wenn auf Deinem Pc keine Privaten Programme oder Dokumente gespeichert sind. Ansonsten würde ich den Privatanteil auf 10-15% schätzen. Als zweit Möglichkeit bleibt Dir auch der Einzelnachweis (den kannst Du ja beim Provider anfordern). Einfach private Gespräche und Onlinezeiten markieren und als unentgeltliche Wertabgabe behandeln und fertig.

Die Private Nutzung eine betrieblichen Pkws muss per Fahrtenbuch oder 1% Methode ermittelt werden. Hier ist keine Schätzung möglich.

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Epic ist offline  
Alt 22.07.2004, 13:00   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2004
Andy75 macht alles soweit korrekt
Hallo und Danke für die schnelle Hilfe.

Nur wie ist das mit meiner zweiten Frage?
Muß ich eine Aufstellung / Gegenüberstellung machen, muss diese nach einem bestimmten Schema erfolgen, oder genügen die Angaben im Formblatt der Steuererklärung.

Danke
Andy
Andy75 ist offline  
Alt 22.07.2004, 14:39   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Nur wie ist das mit meiner zweiten Frage?
Wenn Du die Privatanteile schätzt wüsste ich nicht was man da für Aufzeichnungen zu machen sollte außer das die entsprechenden Beträge in der Gewinnermittlung auftauchen. Beim Einzelnachweis hab ich die Frage bereits beantwortet.

Zitat:
Als zweit Möglichkeit bleibt Dir auch der Einzelnachweis (den kannst Du ja beim Provider anfordern). Einfach private Gespräche und Onlinezeiten markieren und als unentgeltliche Wertabgabe behandeln und fertig.
Das Finanzamt will von Dir nur einmal im Jahr eine Gewinnermittlung haben und da müssen weiter keine Belege oder eigene Aufstellungen über Privatanteile dazu. Wenn Du mal besuch bekommst, dann gucken sich die Prüfer die Belege an und auch Deine Aufzeichnungen zu den Privatanteilen.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
 

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