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Thema: Der Begriff "Vorstand"

  1. #1
    TP-Member Avatar von Flashworker
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    Question Der Begriff "Vorstand"

    Hi mal wieder,
    wollte fragen ob mir jemand sagen kann ob der Begriff "Vorstand" einer bestimmten Rechtsform bei einem Unternehmen angehört oder ähnliches?
    Weil z.B. Inhaber kann sich ja, meines Wissens nach, nur ein Kaufmann/eine Kauffrau mit einer, ins Handelsregister eingetragenen Firma nennen.

    Da ich kein e.K. bin und auch meine Firma nicht im Handelsregister steht wollte ich fragen ob ich den Begriff "Vorstand" benutzen kann um den "Inhaber" der Firma zu nennen oder ob ich das "nicht darf" oder sowas?

    Danke im Vorraus.
    [fW]FlashWorker

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    was spricht gegen "Inhaber"?


    oder eben "CEO"

    ein "Vorstand" sind meines Wissens immer von irgendeinem Gremium/Versammlung dazu gewählte Leute, kannst du ziemlich sicher alleine deswegen schon nicht als Begriff nutzen

  3. #3
    TP-Member Avatar von Flashworker
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    Was soll ich dann schreiben?
    Ein Vorstand ist für mich die Leitung von etwas...
    Was soll ich denn da benutzen?
    Eigentlich müsste ich ja alles nehmen können, ob Inhaber, Leitung, Geschäftsführung oder was auch immer, weil als Begriff im eigentlichen Sinne ist es ja nicht an eine bestimmte Rechtsform o.ä. gebunden!?
    Oder?

  4. #4
    TP-Urgestein Avatar von webcreate
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    Mit der freien Wahl der Bezeichnung würde ich aufpassen, damit kann man ganz schnell eine flasche Rechtsform vortäuschen.
    IMHO gibt es bei den Rechtsformen nur bei der AG einen Vorstand, somit wäre diese Benennung ja schon fatal.
    Die alleinige Nennung eines Phantasienames mit dem Zusatz Inhaber xxx yyy ist zwar nicht richtig, wird aber in der Regel geduldet. Mir sind da noch keine Probleme zu Ohren gekommen.
    Gruß Mark

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  5. #5
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    Zitat Zitat von Thomas
    was spricht gegen "Inhaber"?
    Genau das:

    Zitat Zitat von Flashworker
    Weil z.B. Inhaber kann sich ja, meines Wissens nach, nur ein Kaufmann/eine Kauffrau mit einer, ins Handelsregister eingetragenen Firma nennen.
    ~ BLINK! ~

  6. #6
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    uups ... das ist wirklich so???

    ich bin mir eigentlich sicher, dass es eher umgekehrt ist:

    als nichteingetragene Firma mit Fantasienamen muss ich zusätzlich zum Fantasie-Firmennamen immer den Inhaber nennen, auf Rechnungen, Briefbögen, Visitenkarten, sogar am Ladenlokal außen sichtbar usw.

    So handhabe ich das seit ewigen Jahren zumindest, kenne das auch von diversen Formularen, wo es extra ein Feld "Inhaber" zum ausfüllen gibt usw.

  7. #7
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    Have a look

    Ab Beitrag # 9 wird's interessant.
    ~ BLINK! ~

  8. #8
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    tatsächlich ... dann müsste ich demnach jetzt alle meine Sachen ändern?

    das ist dann jetzt aber erst durch diesen "E.K."-Kram so geworden, oder?

    und was schreibe ich demnächst in irgendwelche Formulare, wo meine Funktion innerhalb der Firma abgefragt wird? "Scheffe"?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Thomas
    dann müsste ich demnach jetzt alle meine Sachen ändern?
    Nun ja ... Es gilt halt immer und überall: Wo kein Kläger, da kein Richter ... Es gibt eben nur keine Garantie, dass Ersterer nicht irgendwann einmal auftaucht ...

    Zitat Zitat von Thomas
    das ist dann jetzt aber erst durch diesen "E.K."-Kram so geworden, oder?
    Das ist imho nichts übermäßig aktuelles ... wüsste nicht, dass sich das erst vor kurzem geändert hätte ...(?)

    Zitat Zitat von Thomas
    und was schreibe ich demnächst in irgendwelche Formulare, wo meine Funktion innerhalb der Firma abgefragt wird? "Scheffe"?
    Hm ... "Herr Direktor"?
    ~ BLINK! ~

  10. #10
    TP-Veteran Avatar von OBI-Wahn
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    Zitat Zitat von Thomas
    tatsächlich ... dann müsste ich demnach jetzt alle meine Sachen ändern?
    Solltest du, damit du nicht als Scheinkaufmann nach HGB-Regeln behandelt wirst.

    das ist dann jetzt aber erst durch diesen "E.K."-Kram so geworden, oder?
    gibts mindestens seit 1998 (§ 19 HGB):

    (1) Die Firma muß, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, enthalten:

    1. bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr.";

    2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung;

    3. bei einer Kommanditgesellschaft die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.
    und was schreibe ich demnächst in irgendwelche Formulare, wo meine Funktion innerhalb der Firma abgefragt wird? "Scheffe"?
    "Geschäftsleitung", denn "Inhaber" ist bei einem eK, "Vorstand" bei einer AG oder einem Verein, "Geschäftsführung" bei einer GmbH der korrekte Begriff.

    Und statt "Inhaber" kann man "Betreiber" schreiben (wenn man mit Phantasienamen arbeitet). Ich lass es aber komplett weg und nenne nur die Gesellschafternamen.
    Geändert von OBI-Wahn (25.07.2004 um 17:46 Uhr)

    Hello again!


  11. #11
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    gibts mindestens seit 1998 (§ 19 HGB):
    ist ja noch nicht lange her

    nee, im Ernst: habe mich zu Beginn meiner Selbstständigkeit (Ende 89) damit beschäftigt. Da haben wir als GbR angefangen.
    Da mussten dann die Gesellschafternamen und der Zusatz GbR aufgeführt werden, wenn man nicht eingetragen war.

    Ein paar Jahre später (aber vor 98 ) bin ich dann alleiniger Inhaber ... ääähm "Geschäftsleitung" ... geworden, da hieß es auch: mit dem Zusatz "Inhaber" den vollen Namen überall mit drauf. Wurde mir vom Stb. so gesagt und mache ich seit dem auch so

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