was spricht gegen "Inhaber"?
oder eben "CEO"
ein "Vorstand" sind meines Wissens immer von irgendeinem Gremium/Versammlung dazu gewählte Leute, kannst du ziemlich sicher alleine deswegen schon nicht als Begriff nutzen
Hi mal wieder,
wollte fragen ob mir jemand sagen kann ob der Begriff "Vorstand" einer bestimmten Rechtsform bei einem Unternehmen angehört oder ähnliches?
Weil z.B. Inhaber kann sich ja, meines Wissens nach, nur ein Kaufmann/eine Kauffrau mit einer, ins Handelsregister eingetragenen Firma nennen.
Da ich kein e.K. bin und auch meine Firma nicht im Handelsregister steht wollte ich fragen ob ich den Begriff "Vorstand" benutzen kann um den "Inhaber" der Firma zu nennen oder ob ich das "nicht darf" oder sowas?
Danke im Vorraus.
[fW]FlashWorker
was spricht gegen "Inhaber"?
oder eben "CEO"
ein "Vorstand" sind meines Wissens immer von irgendeinem Gremium/Versammlung dazu gewählte Leute, kannst du ziemlich sicher alleine deswegen schon nicht als Begriff nutzen
Was soll ich dann schreiben?
Ein Vorstand ist für mich die Leitung von etwas...
Was soll ich denn da benutzen?
Eigentlich müsste ich ja alles nehmen können, ob Inhaber, Leitung, Geschäftsführung oder was auch immer, weil als Begriff im eigentlichen Sinne ist es ja nicht an eine bestimmte Rechtsform o.ä. gebunden!?
Oder?
Mit der freien Wahl der Bezeichnung würde ich aufpassen, damit kann man ganz schnell eine flasche Rechtsform vortäuschen.
IMHO gibt es bei den Rechtsformen nur bei der AG einen Vorstand, somit wäre diese Benennung ja schon fatal.
Die alleinige Nennung eines Phantasienames mit dem Zusatz Inhaber xxx yyy ist zwar nicht richtig, wird aber in der Regel geduldet. Mir sind da noch keine Probleme zu Ohren gekommen.
Genau das:Zitat von Thomas
Zitat von Flashworker
~ BLINK! ~
uups ... das ist wirklich so???
ich bin mir eigentlich sicher, dass es eher umgekehrt ist:
als nichteingetragene Firma mit Fantasienamen muss ich zusätzlich zum Fantasie-Firmennamen immer den Inhaber nennen, auf Rechnungen, Briefbögen, Visitenkarten, sogar am Ladenlokal außen sichtbar usw.
So handhabe ich das seit ewigen Jahren zumindest, kenne das auch von diversen Formularen, wo es extra ein Feld "Inhaber" zum ausfüllen gibt usw.![]()
Have a look
Ab Beitrag # 9 wird's interessant.![]()
~ BLINK! ~
tatsächlich ... dann müsste ich demnach jetzt alle meine Sachen ändern?
das ist dann jetzt aber erst durch diesen "E.K."-Kram so geworden, oder?
und was schreibe ich demnächst in irgendwelche Formulare, wo meine Funktion innerhalb der Firma abgefragt wird? "Scheffe"?![]()
Nun ja ... Es gilt halt immer und überall: Wo kein Kläger, da kein Richter ... Es gibt eben nur keine Garantie, dass Ersterer nicht irgendwann einmal auftaucht ...Zitat von Thomas
Das ist imho nichts übermäßig aktuelles ... wüsste nicht, dass sich das erst vor kurzem geändert hätte ...(?)Zitat von Thomas
Hm ... "Herr Direktor"?Zitat von Thomas
![]()
~ BLINK! ~
Solltest du, damit du nicht als Scheinkaufmann nach HGB-Regeln behandelt wirst.Zitat von Thomas
gibts mindestens seit 1998 (§ 19 HGB):das ist dann jetzt aber erst durch diesen "E.K."-Kram so geworden, oder?
(1) Die Firma muß, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, enthalten:
1. bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr.";
2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung;
3. bei einer Kommanditgesellschaft die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung."Geschäftsleitung", denn "Inhaber" ist bei einem eK, "Vorstand" bei einer AG oder einem Verein, "Geschäftsführung" bei einer GmbH der korrekte Begriff.und was schreibe ich demnächst in irgendwelche Formulare, wo meine Funktion innerhalb der Firma abgefragt wird? "Scheffe"?![]()
Und statt "Inhaber" kann man "Betreiber" schreiben (wenn man mit Phantasienamen arbeitet). Ich lass es aber komplett weg und nenne nur die Gesellschafternamen.
Geändert von OBI-Wahn (25.07.2004 um 17:46 Uhr)
Hello again!
ist ja noch nicht lange herZitat von OBI-Wahn
nee, im Ernst: habe mich zu Beginn meiner Selbstständigkeit (Ende 89) damit beschäftigt. Da haben wir als GbR angefangen.
Da mussten dann die Gesellschafternamen und der Zusatz GbR aufgeführt werden, wenn man nicht eingetragen war.
Ein paar Jahre später (aber vor 98 ) bin ich dann alleiniger Inhaber ... ääähm "Geschäftsleitung" ... geworden, da hieß es auch: mit dem Zusatz "Inhaber" den vollen Namen überall mit drauf. Wurde mir vom Stb. so gesagt und mache ich seit dem auch so![]()
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