Du musst überhaupt keine AGB schreiben. Es bleibt dir überlassen, AGB einzusetzen. Nur wenn du etwas vertraglich für alle in Zukunft zu schließenden Verträge vorformulieren möchtest, das von der gesetzlichen Regelung abweicht, benötigst du das Mittel der AGB.


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). Meine Firmenbezeichng ist aber Musterfirma 1 (auch nur ein Beispiel 