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27.07.2004, 19:18
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Mehrere Angebote - mehrere AGBs ?
Hallo zusammen!
Kurze Frage. Wenn ich mehrere Angebote betreibe, sagen wir einen Onlineshop und eine Bannerdesign-Seite ... muss ich ja für jedes der Angebote eine eigene AGB machen - korrekt?
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0ô
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27.07.2004, 19:30
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Du musst überhaupt keine AGB schreiben. Es bleibt dir überlassen, AGB einzusetzen. Nur wenn du etwas vertraglich für alle in Zukunft zu schließenden Verträge vorformulieren möchtest, das von der gesetzlichen Regelung abweicht, benötigst du das Mittel der AGB.
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Hello again!
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27.07.2004, 20:34
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Ok. danke für die Info.
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0ô
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18.08.2004, 15:06
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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hallo nochmal!
Jetzt hab ich doch noch ne Frage hierzu:
Ich habe 2 voneinander unabhängige Webpräsenzen, also eine wo ich Webdesign anbiete und eine auf der ich Webhosting anbiete.
Die Domains sind: beispiel-webdesign.de und beispiel-webhosting.de (sind nur Beispiele  ). Meine Firmenbezeichng ist aber Musterfirma 1 (auch nur ein Beispiel  ) und hat nichts mit den Domainnamen gemeinsam.
Ins Impressum von beiden Webpräsenzen schreibe ich aber "beispiel-webdesign.de ist ein Angebot von Musterfirma 1" bzw. "beispiel-webhosting.de ist ein Angebot von Musterfirma 1". Das dürfte ja so korrekt und rechtlich ok sein.
Jetzt aber die Fragen in Bezug auf die AGB's. Ich möchte unterschiedliche AGB's (einmal für Webhosting und einmal für Webdesign) erstellen.
1.) Erstelle ich EINE grosse, umfangreiche AGB in welcher sowohl alle notwendigen Fakten zu Webdesign UND Webhosting drinstehen oder kommt 1 AGB auf die beispiel-webdesign.de - Seite und 1 AGB auf beispiel-webhosting.de (also getrennte AGB's) ????
2.) An welcher Stelle muss ich erwähnen, dass die AGB's die AGB's von Musterfirma 1 sind ???? Oder muss ich das nicht erwähnen?!
Erstmal so weit dazu ... danke euch vielmals im Vorraus.
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0ô
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18.08.2004, 15:17
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Nur so ein kleiner Hinweis:
AGB's würde ausgeschrieben so aussehen: "Allgemeine Geschäftsbedingungen 's" 
Also lieber bei AGB bleiben (ist aber ein sehr beliebter Fehler).
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18.08.2004, 15:25
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Südwestdeutschland
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Eigentlich ganz einfach...
Wenn Du AGB erstellst, dann sind es die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" eines Unternehmens. Wenn Du Domains betreibst, dann ist Dein Unternehmen "Musterfirma" der Eigentümer der Domains und gleichzeitig Geschäftspartner der Kunden, die über die Domains Aufträge erteilen. Die Geschäftsbeziehung kommt ja nicht zwischen einer Domain sondern dem Inhaber der Seite und dem Kunden zustande. Insofern sind die AGB so zu verfassen, daß sie für beide Domains gültig sind. Andernfalls müßtest Du zwei verschiedene Firmen gründen bzw. als Tochtergesellschaften der Musterfirma betreiben.
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18.08.2004, 15:40
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Also eine riesig lange AGB ... ?
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0ô
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18.08.2004, 16:01
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Südwestdeutschland
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Ich fürchte: Ja
Ich bin kein Jurist, aber ich fürchte, daß es darauf hinauslaufen wird.
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18.08.2004, 16:11
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Ja, ich weiss nur noch nicht genau wie ich alle wichtigen Fakten da rein packen soll. Wenn ich nun also Webdesign und Webhosting anbiete und dann noch hin und wieder mal ein Produkt (Software) verkaufe ...
Ob wohl einzelne Bereiche sinnvoll wären, um spezifischere Angaben machen zu können.
Also z.Bsp.
1. Webdesign
2. Webhosting
3. Angeboten Produkte / Software / Hardware

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0ô
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18.08.2004, 16:42
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Südwestdeutschland
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Gar nicht so schwer...
Es ist gar nicht so schwer, wie es Dir vielleicht erscheint
Am einfachsten nimmst Du Dir eine Vorlage bestehender AGB, paßt sie an Deine Bedürfnisse an und überlegst, welche Teile für beide Bereiche gelten. Die stellst Du voran. Dann unterteilst Du in die überschriften "Webdesign" und "Webhosting", was dort jeweils speziell gelten soll.
Mach Dir keine sorgen, daß die AGB zu lang werden. Eine DIN-A4-Seite (zweispaltig) wäre zwar wünschenswert, aber ich kenne viele Unternehmen, deren AGB doppelt so lang sind.
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18.08.2004, 16:45
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#11
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Glieder die AGB doch einfach logisch, also so wie Du es oben ja schon gemacht hast.
So hast Du für jeden relevaten Bereich alles abgedeckt.
Für Dich ist es sogar praktischer, so hast Du halt immer nur ein Dokument bei Änderungen zu pflegen.
Mustergliederung:
§1 Allgemeines
§2 Angebot
§3 Webdesign
§3.1 Pflichten von "Dir"
§3.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
§3.3 Abnahmepflichten
§3.4 Nutzungsrechte
§3.5 Zahlungsmodalitäten
§3.6 Eigentumsvorbehalt
§3.7 Gewährleistung und Haftung
§3.8 Kündigung
§3.9 Rechtsbelehrung
§4 Webhosting
§4.1 Leistungsgegenstand
§4.2 Pflichten von "Dir"
§4.3 Mitwirkungspflichten des Kunden
§4.4 Nutzungsrechte
§4.5 Zahlungsmodalitäten
§4.6 Gewährleistung und Haftung
§4.7 Kündigung
§5 Warenhandel
§5.1 Lieferzeiten
§5.2 Lieferungs- und Zahlungsmodalitäten
§5.3 Gefahrenübergang
§5.4 Rückgaberecht
§5.5 Gewährleistung
§5.6 Eigentumsvorbehalt
§6 Datenspeicherung
§7 Gerichtsstand
Geändert von webcreate (18.08.2004 um 16:47 Uhr).
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18.08.2004, 17:28
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Genau so etwas habe ich gesucht! Besten Dank dafür. Darf ich fragen wo du dieses Muster herhast? Ist das rechtlich geprüft bzw. wendest du es selbst an?
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0ô
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18.08.2004, 17:38
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#13
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Meine AGB schauen so ähnlich aus.
Rechtlich sind sie laut Anwalt i.O.
Mustervertrage, bzw. Inhalte kann an sich u.a. bei www.vertragstexte.de anschauen.
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18.08.2004, 17:53
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#14
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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@webcreate: hab eben deine AGB durchgelesen und bin auf den Punkt "Pflichten von WEBCREATE" gestossen. Darin schreibst du, dass du dich dazu verpflichtest ein Konzept zu erstellen ... was machst du nun aber wenn der Kunde gar kein Konzept möchte oder gar selber schon ein passendes Konzept vorliegen hat. Machst du dann trotzdem ein Konzept weil du dich dazu verpflichtet hast ... oder wie ist das zu verstehen ?!
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0ô
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18.08.2004, 18:07
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#15
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Abweichungen von den AGB werden schriftlich fixiert.
Bei kleinen Sachen, wo ein Konzept unnötig/unsinnig ist, wird dieses in dem Angebot festgehalten.
Da ich angebotsbezogene Auftragsbestätigungen habe, erklärt der Kunde mit seiner Unterschrift dann, dass er mit den Abweichungen einverstanden ist und zur Kenntnis genommen hat.
Einzige Ausnahme ist ein Kunde, für den ich öfters arbeite, da geht sowas unter der Hand, aber da sollte man schon aufpassen, mit wem man sowas macht.
Schriftlich ist immer sicherer, da hast was in der Hand.
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