SetaPDF
-


Hinweise


 
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Bewertung: Bewertung: 1 Stimmen, 1,00 durchschnittlich.
Alt 19.03.2004, 14:16   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: hessen
partypetty macht alles soweit korrekt

UmSt-Voranmeldung (Ebay)


Hallo Leute,
ich benötige mal guten Rat.
Ich gebe seit Januar meine monatliche UmSt.Voranmeldung schön brav ab und habe, weil ich seit Januar bei Ebay-Nettorechnungen bekomme, die MwSt. schön rausgelassen.

Jetzt las ich, dass ich sie doch irgendwo eintragen muss und auch gleichzeitig wieder als Vorsteuer geltend machen muss?
Stimmt dieses oder kann ich das in den monatlichen Voranmeldungen raus lassen?
Und wenn ich es eintragen muss/müsste....wo??

2. Frage..davor habe ich monatliche Bruttorechnungen bekommen und diese in meiner Jahressteuererklärung(noch nicht abgegeben) auch als monatliche
Ausgaben steuerlich geltend gemacht..kann es sein, das ich das gar nicht darf??, da die Rechnung ja in der Schweiz geschrieben wird/wurde; aber die MwSt. wird ja in Deutschland gezahlt??
Ich blicke bei diesem Kram nicht ganz durch und wäre erfreut wenn ich einige Tips dazu erhalten würde.

Viele Grüße

Petra
partypetty ist offline  


Alt 19.03.2004, 18:37   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Hallo Petra,

leider versteh ich nicht ganz was Du eigentlich wissen möchtest. Bitte erkläre die Sachlage nochmal gründlich. Ich müsst z.B. wissen ob Du Unternehmerin bist und was das überhaupt für Rechnungen sind die Du da bekommst. Für mich hört es sich so an als wenn Du Rechnungen für Waren bekommst, aber dazu passt irgendwie der Rest nicht den Du beschreibst.

Also bitte nochmal so gründlich wie Du es kannst, dann kann ich Dir auch sicher helfen.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 19.03.2004, 22:37   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: hessen
partypetty macht alles soweit korrekt
Hallo Epic,
dachte mir schon, dass es nicht gut genug beschrieben ist
Ich versuchs nochmal.. Ich hatte 2003 den Kleinunternehmerstatus und verkaufe seitdem fleissig bei Epay
Die Rechnungen von Ebay wurden seit dem 1.7. 2003 mit MwSt. belegt, davor nicht.
Also buchte ich die Rechnungen bis 6.2003 als durchlaufenden Posten und ab dem 1.7.2003 die MwSt. extra.
Seit Januar habe ich eine UstIdent. Nr. und den Kleinunternehmer-Status nicht mehr.
;Da ich über die 16600€ gekommen bin, muss ich eine Normale Umsatzsteuererklärung für 2003 abgeben;
Ich habe mich daraufhin bei Epay von der MwSt.zahlung befreien lassen und bekomme seitdem nur noch Nettorechnungen von Ebay. Jetzt weiss ich eben nicht, ob in der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung dieser Posten mit rein muss und wenn ja weiss ich überhaupt nicht in welches Feld:-)
Da ich dort ja nur die Steuern gegenrechne, fällt mir der Glaube schwer, dass man die MwSt. dort irgendwo eintragen muss.
Da Ebay in der Schweiz ist, bzw. die Rechnungen einen Schweizer Hauptsitz ausweisen, ist guter Rat teuer.
Ich rechne eigentlich jeden Monat nur meine Ausgaben( innerdeutsch) mit meinen Einnahmen gegen und überweise den
Mehrbetrag ans FA.
Da ich sonst nichts in die Formulare eingetragen habe, weiss ich nicht ob die MwSt. eingetragen werden muss und gleichzeitig als
Vorsteuer geltend machen muss??

Gruß

Petra
partypetty ist offline  
Alt 20.03.2004, 01:48   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Ich versuchs nochmal.. Ich hatte 2003 den Kleinunternehmerstatus und verkaufe seitdem fleissig bei Epay
Gut dann hast Du für 2003 mit Umsatzsteuer und Vorsteuer nichts am Hut. Egal was Dir Ebay in Rechnung stellt, es stellt für Dich lediglich Aufwand dar.

Zitat:
Die Rechnungen von Ebay wurden seit dem 1.7. 2003 mit MwSt. belegt, davor nicht.
Aufgrund einer Änderung des EU-Rechts ist eBay ab 1.7.2003 verpflichtet, Mehrwertsteuer auf ihre Dienstleistungen zu erheben und an die nationalen Steuerbehörden abzuführen. Die Mehrwertsteuer gilt für Personen, die in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind oder Ihren Wohnsitz oder Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben.

wie oben beschrieben hat das für Kleinunternehmer keine Auswirkung, außer das sich der Aufwand (die Ebay Kosten) um die USt erhöht.


Zitat:
Also buchte ich die Rechnungen bis 6.2003 als durchlaufenden Posten und ab dem 1.7.2003 die MwSt. extra.
Für 2003 brauchst Du die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer nicht extra buchen. Als Kleinunternehmerin kannst Du die Vorsteuer eh nicht beim Finanzamt geltend machen (außer als Aufwand).


Zitat:
Da ich über die 16600€ gekommen bin, muss ich eine Normale Umsatzsteuererklärung für 2003 abgeben;
Eine Umsatzsteuererklärung für 2003 musst Du sowieso abgeben ob nun Kleinunternehmer bist oder nicht ! Ab 2004 hast Du dann ja auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und musst somit auf Deine Verkaufspreise Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen (weil die Umsatzsteuer in dem Land fällig wird wo die Beförderung der Ware beginnt).

Zitat:
Ich habe mich daraufhin bei Epay von der MwSt.zahlung befreien lassen und bekomme seitdem nur noch Nettorechnungen von Ebay. Jetzt weiss ich eben nicht, ob in der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung dieser Posten mit rein muss und wenn ja weiss ich überhaupt nicht in welches Feld:-)
Für diesen Absatz leg ich meine Hand nicht ins Feuer. Bei meiner Lösungssuche bin ich zu dem Ergebnis gekommen das obwohl es sich bei der Schweiz um ein NICHT Eu Land handelt die Gebühren von Ebay aufgrund einer Sondervorschrift so zu behandeln sind als wenn es sich um ein Eu Land handelt.
Wird an einen Unternehmer innerhalb der Europäischen Union geleistet (also an Dich), so liegt in der Schweiz kein steuerbarer Umsatz vor, da es an einer im Inland ausgeführten Leistungmangelt. Hier kommt das oft zitierte Reverse-Charge-System zu tragen, wonach der EU-Unternehmer als Empfänger der Leistung die Umsatzsteuerschuld laut den Steuersätzen seines Landes zu berechnen und gegenüber seinem Wohnsitz-Finanzamt abzuführen hat. Zugleich hat er ein Vorsteuer-Abzugsrecht in derselben Höhe. Die Umsatzsteuer stellt hier einen reinen Durchlaufposten dar (Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb sowie Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerbin derselben Höhe).
Demnach müsstest Du die Ebay Gebühr in der Umsatzsteuer Voranmeldung 2004 in Zeile 37 eintragen und 16% Umsatzsteuer darauf berechnen. Gleichzeitig kannst Du die berechnetet Umsatzsteuer auf der Rückseite Zeile 56 als Vorsteuer wieder abziehen, so das insgesammt keine Belastung für Dich entsteht

Hierbei würde ich Dir aber empfehlen nochmal einen Steuerberater zu rate zu ziehen, denn gerade auf dem Gebiet der Elektronisch erbrachten Leistungen hat es große Veränderungen gegeben, so das ich zur Zeit etwas Rechtsunsicher bin.

Zitat:
Ich rechne eigentlich jeden Monat nur meine Ausgaben( innerdeutsch) mit meinen Einnahmen gegen und überweise den
Mehrbetrag ans FA.
Ich hoffe das Du das anders meinst als Du es geschrieben hast ! das würde ja bedeuten das Du Deinen Gewinn ans Finanzamt überweißt. Du musst natürlich nur die Umsatzsteuer auf Deine Umsätze abzüglich der Vorsteuerbeträge aus Deinen Kosten ans Finanzamt zahlen.

Gruß Epic03
Epic ist offline  
Alt 20.03.2004, 13:56   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: hessen
partypetty macht alles soweit korrekt
Hallo Epic03,
danke schon mal für die tolle Hilfe bisher..
Du hast Recht, ich habe es anders gemeint, natürlich führe ich meinen Gewinn nicht an die Halsabschneider ab:-).

Jetzt bleibt mir nur noch eine Frage..
da ich ja das Limit von 16600 € überschritten habe, und auch einen Gewinn einstreichen konnte; muss ich da jetzt rückwirkend für 2003 die Umsatzsteuer berechnen bzw. gegenrechnen und die erwirtschaftete MwSt. an das FA abführen oder kann ich das noch selbst einstecken, da ja die Kleinunternehmerregelung gegriffen hatte?

Der Gewinn wird ja auf die Einkommensteuer ( Hauptberuf) dazu addiert und davon die EKSt. berechnet.
das weiss ich noch, aber die Umsatzsteuer, die ja nicht wenig ist,
muss ich die nachträglich abführen oder kann ich das behalten?
Wäre schön, ein kleiner Urlaub wäre drin

Viele Grüße

Petra
partypetty ist offline  
Alt 20.03.2004, 14:41   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Die Grenze die Du ansprichst beträgt ab 2003 17.500 €

Du bist nach § 19 UStG für 2003 Kleinunternehmerin wenn Dein Gesamtumsatz 2002 16.620 € nicht überstiegen hat und Dein Voraussichtlicher Gesamtumsatz 2003 50.000€ nicht übersteigt.

Wenn Du also Die Grenze 2002 nicht überschritten hast bist Du so oder so für 2003 Kleinunternehmer (außer Dein Gesamtumsatz liegt über 50.000 €)

Also mach Dir keine Sorgen, für 2003 muss nichts korrigiert werden.


Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 20.03.2004, 22:30   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: hessen
partypetty macht alles soweit korrekt
Hallo epic03,

mein Gesamtumsatz 2003 lag über 50tsd und ich hatte das Kleinunternehmertum im Feb. 2003 angemeldet.
Das ist die Frage die ich mir stelle...
Wenn ich nur meinen Gewinn versteuern muss, OK..das ist schon hart, aber die Umsatzsteuer auch noch abführen??
Mir wäre es natürlich lieber, wenn nicht, aber wenn ich es bisher richtig verstanden habe, brauche ich nur meinen Gewinn versteuern und nicht die Umsatzsteuer nachzahlen, da Kleinunternehmer in 2003..richtig?

Bis dannen

Petra
partypetty ist offline  
Alt 21.03.2004, 01:15   #8
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Also ich fasse nochmal zusammen:

Du hast hast Dich im Februar 2003 selbständig gemacht und die Kleinunternehmerregelung gewählt, weil Du davon ausgegangen bist das Dein Gesamtumsatz 2003 16.000 € (Anteilig für 11 Monate) nicht übersteigen wird. Jetzt hat sich aber rausgestellt das Dein Gesamtumsatz über 50.000 € liegt.

Im Falle der Neugründung ist der Voraussichtliche Gesamtumsatz zu schätzen. Wenn der Unternehmer bei der Schätzung des voraussichtlichen Gesamtumsatzes zu dem Ergebnis kommt, dass er die Grenze von 17.500 EUR nicht überschreiten wird, entfällt die Kleinunternehmerbesteuerung nicht nachträglich, selbst wenn er dann im laufenden Kalenderjahr die Grenze doch überschreiten sollte.

Also es bleibt beim obigen Ergebnis Du bleibst für 2003 Kleinunternehmerin und bist erst ab 2004 Regelbesteuerin

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 21.03.2004, 11:12   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: hessen
partypetty macht alles soweit korrekt
Danke epic03 für deine Hilfe
Ich hätte jetzt den Fiskalrittern meine sauer verdienten cents in den Schlund geworfen....

Aber ausfüllen muss ich den gesamten Formularkram wohl doch, also die Anlage Umsatzsteuererklärung und die Anlage UR.habe ich eigentlich erwähnt, dass ich das als Nebenjob mache??

Ändert aber nichts an der Pflicht, alle Formulare schön auszufüllen:-)

Gruß

Petra
partypetty ist offline  
Alt 21.03.2004, 12:25   #10
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben und entsprechende Angaben machen ! nur die Angaben über Umsatzsteuerpflichtige Umsätze entfallen natürlich, weil ja keine getätigt worden sind !

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 23.05.2004, 23:16   #11
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
wie gesagt, ich liebe es, alte beiträge rauszukramen *gg* ..

wollte zur sicherheit nochmal nachfragen, wie das mit der ust bei ebay (und google-adwords, gleiches prinzip) ausschaut .. hab seit heute ne ust-id (nach 5 monaten wartezeit *ächz* ..

epic, du schreibst:
Demnach müsstest Du die Ebay Gebühr in der Umsatzsteuer Voranmeldung 2004 in Zeile 37 eintragen und 16% Umsatzsteuer darauf berechnen. Gleichzeitig kannst Du die berechnetet Umsatzsteuer auf der Rückseite Zeile 56 als Vorsteuer wieder abziehen, so das insgesammt keine Belastung für Dich entsteht

hmm .. ok, das krieg ich hin, auch wenn mein easy cash&tax bei so einer aufgabe passen muss
.. mich irritiert allerdings in zeile 56 der zusatz "[...]erwerb von gegenständen" .. die ebay-gebühr is ja nun nicht wirklich ein gegenstand .. meinst du, es wird da probleme geben? wie machen das denn alle anderen, hier gibt es doch bestimmt noch mehr leute, die über ebay verkaufen und nettorechnungen über die gebühren bekommen?

und wie verfahre ich mit meinen bisherigen ebay/google-rechnungen (mit schweizerischer/irischer mwst)? .. die habe ich bisher einfach nur als ausgabe mit 0% mwst gebucht .. is das so richtig?

sorry, falls ich irgendwas doppelt oder zu dumm frage, ich möchte halt nix falsch machen ..

gruß
mieze
wildmieze ist offline  
Alt 24.05.2004, 08:27   #12
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
.. mich irritiert allerdings in zeile 56 der zusatz "[...]erwerb von gegenständen" .. die ebay-gebühr is ja nun nicht wirklich ein gegenstand .. meinst du, es wird da probleme geben?
Ich glaube Du warst es die mal in einem anderen Tread gefragt hat "Oder Denk ich nur zuviel ?"

Ich hatte oben ja schon geschrieben das es sich bei dieser Ebay Geschichte um eine Sondervorschrift handelt in der ich nicht 100% Fit bin. So ist auch mein Gesamter Beitrag als meine persönliche Einschätzung zu sehen für die ich absulute keine Gewähr übernehmen möchte. Aber eins ist Sicher, auch für den Fall das die Eintragungen in der Umsatzsteuer Voranmeldung nicht richtig sein sollten (was ich mir aber nicht vorstellen kann, da keine ander Zeile in Frage kommt), so haben wir am ende doch das richtige Ergebniss, nämlich das der Empfänger der Leistung nicht mit Umsatzsteuer belastet wird. Im schimmsten Fall könnte es also nur passieren das bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt festgestellt wird das dieser Geschäftsvorfall anders erfasst werden muss als von mir an dieser Stelle geschildert. Ich habe diesen Fall auch mal Spaßeshalber mit meinem Chef, und der ist Steuerberater besprochen, und er sieht die Sache genauso wie ich, allerdings auch ohne genaue Prüfung. Wenn ich mal Langeweile haben werd ich mich mal genauer mit dem Thema beschäftigen

Besten Grüße Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 24.05.2004, 10:28   #13
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
jepp, das war ich, ich sage solche sätze öfter *gg*

danke epic .. dann mach ich datt jetzt einfach mal so ..

gruß
mieze
wildmieze ist offline  
Alt 17.06.2004, 02:35   #14
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
huhu

mal n kurzes update zu der sache ..

ein angehender steuerfachangestellter (prüfung nächste woche, also voll im stoff *lol*) hat folgendes dazu gesagt:

ebay-gebühren, online-werbungs-kosten oder sowas, wofür man netto-rechnungen erhält, werden bei der ust-va gar nicht berücksichtigt, weil es nur kosten sind und keine wiederverkäuflichen waren ..

kannst du das bestätigen, epic?

grüßle
mieze
wildmieze ist offline  
Alt 17.06.2004, 08:26   #15
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
ebay-gebühren, online-werbungs-kosten oder sowas, wofür man netto-rechnungen erhält, werden bei der ust-va gar nicht berücksichtigt, weil es nur kosten sind und keine wiederverkäuflichen waren ..
Nein kann ich leider nicht bestätigen. Die sonstige Leistung die Ebay erbringt ist hier in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig, da der Ort der sonstigen Leistung dort ist wo der Empfänger die Leistung in Anspruch nimmt. Ebay arbeitet mit Umsatzsteuer Identifikationnummer obwohl Ebay seinen Geschäftssitz weder in Deutschland noch in der Europäischen Union hat. Daran sieht man schon das es sich hier um eine Sondervorschrift handelt. Solange ich keine § Angabe zu der Aussage haben die ich überprüfen könnte bleib ich deshalb natürlich bei meiner obigen Einschätzung *G* Würde aber mal gerne so eine E-bay Rechnung sehen, denn da müsst eigentlich auch draufstehen aufgrund welcher § die Leistung Netto in Rechnung gestellt wird.

Zitat:
werden bei der ust-va gar nicht berücksichtigt, weil es nur kosten sind und keine wiederverkäuflichen waren ..
Wenn Dein Freund das gesagt hat richte ihm bitte liebe Grüße aus und er soll sich ganz dringend noch mal mit dem Thema Umsatzsteuer befassen wenn er nächste Woche Prüfung hat...... Er unterstellt mit dieser Aussage, dass sämtliche sonstige Leistungen komplett von der Umsatzsteuerbefreit sind nur weil man sie nicht Wiederverkaufen kann. Aber ich gehe mal davon aus das Du Deinen Kumpel nur falsch verstanden hast

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________

Geändert von Epic (17.06.2004 um 08:32 Uhr).
Epic ist offline  
 

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Business allgemein > Archiv
UmSt-Voranmeldung (Ebay) UmSt-Voranmeldung (Ebay)
« Nochmal mit dem Gerwerbe... | Selbstständig mit Nebenjob »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Tausende Hits durch Google und Yahoo ? martinR Suchmaschinen 16 16.01.2003 16:44


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:21 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67