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Arbeiten ist ohne Gewerbeschein bei euch in Deutschland nicht möglich, bzw. verboten.
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Doch das ist möglich. Nämlich dann wenn die Gewerblichkeit nicht gegeben ist. § 15 (2) EStG (2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Fällt die Tätigkeit (Hobby) nicht in diese Voraussetzungen liegt kein Gewerbebetrieb vor und somit kann auch kein steuerpflichtiges Einkommen vorliegen.
Etwas anders sieht es aus wenn die Tätigkeit unter Einkünfte aus selbständiger Arbeit fällt (Freiberufler). Hier sagt das Einkommensteuergesetzt § 18 (2) EStG (2) Einkünfte nach Absatz 1 sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt.
Eine weiter Möglichkeit wäre die sogenannte Liebhaberei, welche aber vom Finanzamt festgestellt wird (fehlende Gewinnerziehlungsabsicht).
Gruß Epic03