Ich denke, es wäre ratsam, Dein bestehendes Gewerbe zuvor um diesen Punkt erweitern zu lassen. Obschon ich zugeben muss, dass ich nicht sicher bin, welche (wenn überhaupt) Konsequenzen drohen, falls Du es nicht tust. Für die Anmeldung eines eigenen Gewerbes sähe ich jetzt keine zwingende Notwendigkeit - ich kenne auch Gewerbeanmeldungen, auf denen als Geschäftszwecke u. a. Werbegestaltung, Druckvorstufendienstleistungen, Verlagstätigkeit, Digitaldruck, Handel mit Computerteilen (Soft- und Hardware) angegeben waren ...![]()


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