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Deine Fragen lassen sich ganz einfach beantworte: Nur der Anteil der Kosten die wirklich betrieblich veranlasst sind dürfen auch den Gewinn mindern. Buchst Du die Kosten erst betrieblich, müssen die privat veranlassten Kosten zzgl. Umsatzsteuer halt wieder rausgebucht werden. Entsprechendes gilt für die Grundgebühren.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Geändert von Epic (15.08.2004 um 18:15 Uhr).
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