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Alt 09.08.2004, 15:31   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2004
maas macht alles soweit korrekt

Telefon wie lösen?


Guten Tag,

da meine Firma fast fertig in den Startlöchern steht. Wollte ich wissen wie das mit dem Telefon aussieht. Da ich ja meine Wohnung als "büro" habe und dort ja der Telefonanschluss Privat ist.

Muss ich eine Extra leitung legen lassen? Oder reicht es da ich ja ISDN hab mit 3 Rufnummern die kosten für die 2 Firmen nummern erfasse? Oder muss der Anschluss ganz auf den Firmen namen laufen?

bin dankbar für jeden tipp

mfg

maas
maas ist offline  


Alt 09.08.2004, 15:43   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
bei ISDN bietet sich an, ein oder zwei Nummern geschäftlich zu nutzen und die Kosten dafür nach Einzelverbindungsnachweis + anteilige Grundgebühren als Firmenkosten zu buchen.

Einfacher imho ist es, komplett die ganze Rechnung auf Firma laufen zu lassen und vom Firmenkonto abbuchen zu lassen. Der Privatanteil kann dann (pauschaliert) einfach als Privatentnahme gebucht werden.
Thomas ist offline  
Alt 09.08.2004, 15:48   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Es muss keine extra Leitung gelegt werden. Wichtig für den Vorsteuerabzug ist, dass die Rechnung auf den Unternehmer/auf die Firma ausgestellt ist. Die eventuellen Privatanteile könne anhand eines Einzelverbindungsnachweises geführt werden oder glaubhaft geschätzt werden. In Deinem Fall bietet sich wohl an die zweite und oder die dritte Leitung komplett für Dein Unternehmen zu verwenden. Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung entfällt dann natürlich auch die Aufzeichnung der privaten Telefonate.

Gruß Epic03



Edit: LOL da war ich wohl wieder zu langsam hahahaha
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Epic ist offline  
Alt 09.08.2004, 16:50   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2004
maas macht alles soweit korrekt
wow das ging ja schnell vielen dank.

gruß

maas
maas ist offline  
Alt 15.08.2004, 16:26   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von Tronix
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Dresden
Tronix macht alles soweit korrekt
Zum Thema hätte ich auch noch kurz ne Frage:

Wenn mann wie im obigen Fall die privaten Kosten einer MSN als privatentnahme rausnimmt, muss darauf UmSt. berechnet werden? Ich gebe ja dann beim FA den kompletten Rechnungsbetrag als Ausgabe an?

Ich habe auch eine MSN privat und eine geschäftlich, muss ich da die hälfte der Grundgebühr ebenfalls als privat rechnen? Habe auch noch DSL-Flat die ich zu 80% geschäftlich, rest privat benutze. Wie verhält es sich dabei?

Danke schon mal für eure Antworten.
Tronix ist offline  
Alt 15.08.2004, 18:01   #6
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Sebi
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Hamburg
Sebi ist auf einem guten Weg
Also ich würde auf jedenfall sagen, dass du darauf Umst. berechnen musst. Ist ja bei E.v.G.u.s.L eigentlich immer so. Zumindest nach meinem bescheidenen Buchhaltungswissen.

So habs nochmal nachgeschlagen, ist so. §3 Abs. 1b und 9a UStG

Auch die Grundgebühr muss mit eingerechnet werden und zwar mit der %-Zahl der Nutzung. Für die Flatrate würde ich dann nach dem gleichen Schema vorgehen.

Folgendes Beispiel war in meinem Buchhaltungsbuch:

Möbelfabrikant Kurz nutzt das Geschäftstelefon zu 10% privat. Januar-Telefonrechnung:

Miete, Grund-/Gesprachsgeb. 1000€ + 160€ Ust = 1160€

Buchung:
Telefon 1000
Vorsteuer 160 an Bank 1160

Privat 116 an Telefon 100
an Vorsteuer 16
Sebi ist offline  
Alt 15.08.2004, 18:03   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Deine Fragen lassen sich ganz einfach beantworte: Nur der Anteil der Kosten die wirklich betrieblich veranlasst sind dürfen auch den Gewinn mindern. Buchst Du die Kosten erst betrieblich, müssen die privat veranlassten Kosten zzgl. Umsatzsteuer halt wieder rausgebucht werden. Entsprechendes gilt für die Grundgebühren.

Gruß Epic03
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Geändert von Epic (15.08.2004 um 18:15 Uhr).
Epic ist offline  
 

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