|
Hallo,
spontan stellt sich mir die Frage ob Du für die bisherige Tätigkeit einen Gewerbeschein hattest oder ob Du die Tätigkeit als Freiberuflich (EK aus selbständiger Arbeit) eingestuft hast.
Für die Tätigkeit als Versicherungsfachman benötigt man nämlich keinen Gewebeschein weil die Tätigkeit nicht Gewerblich ist.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
|