Hallo,
spontan stellt sich mir die Frage ob Du für die bisherige Tätigkeit einen Gewerbeschein hattest oder ob Du die Tätigkeit als Freiberuflich (EK aus selbständiger Arbeit) eingestuft hast.
Für die Tätigkeit als Versicherungsfachman benötigt man nämlich keinen Gewebeschein weil die Tätigkeit nicht Gewerblich ist.
Gruß Epic03


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