Eine gute Erklärung, was es mit dieser "Inanspruchname von Titelschutz"-Geschichte auf sich hat, findet sich hier.![]()
Hallo, habe folgenden Text auf einer Seite gefunden und kann so recht nix damit anfangen. Kann mir jemand vielleicht mal "übersetzten" was hier genau gemeint ist und angesprochen wird?
Hier mal der texT:
Für www-xyz-de nehmen wir gemäss § 5 Abs. 3 Markengesetz Titelschutz in Anspruch für einen redaktionellen Online Begriffsbedeutungs und Verzeichnisdienst und das Sammeln und Liefern von Informationen hierzu.
Wäre cool wenn einer wüsst' was das bedeutet?!
New X![]()
Eine gute Erklärung, was es mit dieser "Inanspruchname von Titelschutz"-Geschichte auf sich hat, findet sich hier.![]()
~ BLINK! ~
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