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13.08.2004, 00:25
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#16
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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@ mexia
Ein Vertrag kann auch mündlich ohne Unterschrift zustande kommen, was hat dies also mit dem Thema zu tun? Außerdem geht es nicht um irgendwelche Produktanfragen, sondern um Logo-Erstellung, also einen Werkvertrag. Und das setzt in der Regel etwas mehr vorvertraglichen Kontakt voraus, als beim Kauf eines Schokoriegels an der Tanke!
Noch eine letzte Bitte an dich: Wenn du hier an diesem Forum teilnehmen möchtest, mach es uns doch nicht unnötig schwer, deine Beiträge zu lesen. Dies erreicht man durch die sog. Interpunktion, also das Setzen von Punkt und Komma. Ich (und einige andere hier auch) wären dir sehr dankbar, wenn du es auch schaffen würdest...
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Hello again!
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13.08.2004, 01:21
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#17
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Registered User
Registriert seit: Apr 2004
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jaja ist ja gut, ich werde mir mühe geben.
P.S Zu dem anderen Thema habe ich ja schon gesagt, dass ich so denke. Genau weis ich es natürlich nicht. Ich denke aber immer noch das der 15 jährige dafür aufkommen muss. Vielleicht ein bessers Beispiel: Wenn ein 15 jähriger ganz ganz viele Sachen online bestellt muss er auch für den Schaden aufkommen, so müsste der 15 jährige auch für die Arbeitstunden aufkommen. Naja wie gesagt ist meine Meinung, meine Meinung ist aber auch nicht so viel Wirbel um 2 kleine Logos.
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13.08.2004, 01:38
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#18
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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@Mexia
Meinen das Recht zu haben, heißt noch lange nicht diese auch zu haben.
Auch bei Onlinegeschäften ist das nicht anders, als wenn ich als Jugendlicher zu teure Ware ohne Genehmigung kauft.
Mit dem Schokoriegel hast Du ja Recht, das fällt auch unter §110 BGB
http://www.123recht.net/article.asp?...dvertraege&p=4
Aber kein der Beauftragung eines Logos (Werkvertrag) oder dem Kauf von teureren Artikels bsp. ein PC (Kaufvertrag) ohne Genehmigung, schaut das etwas anders aus.
Da greift dann §106 BGB gefolgt von §107, $108 (1). Bei §108 mag ggf. noch §184(1) herangezogen werden, in dem hier geschilderten Fall aber nicht.
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13.08.2004, 14:32
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#19
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Registered User
Registriert seit: Apr 2004
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Hmm, ja ok ober trotzdem ist Schade erstanden, müssten dann nicht die Eltern dafür haften?
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13.08.2004, 16:34
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#20
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
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nein, siehe Begründung von OBI-WAHN und webcreate auf Seite 1...
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15.08.2004, 12:22
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#21
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Leipzig
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Nun hier das versprochene Ergebnis dieser Angelegenheit:
Ich hatte der Mutter eine eMail, sowie auch auf dem postalischen Wege eine freundliche Aufforderung geschickt, das sie mir doch bitte einen Nachweis (Kopie) über das Alter ihres Sohnes zukommen lassen soll.
Heute habe ich eine eMail mit diversen Kopien erhalten, die das Alter des Sohnes belegen.
Es hat sich bestätigt, das Ihr Sohn (mein Schuldner) wirklich 15 Jahre alt ist.
Somit mußte ich meine Forderung stornieren.
Gruß
db-newmedia
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15.08.2004, 12:54
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#22
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Schade für dich! Aber eine langwierige Auseinandersetzung mit einem volljährigem Schuldner, der sich als seine Mutter ausgegeben hatte, wäre auch nicht viel befriedigender gewesen (und teurer...).
Verbuch' es einfach unter Kollateralschaden. Viele neue Kunden wirbt man übers Internet, dann muß man auch mal so einen Fall akzeptieren.
Eine Kontrolle aller Kunden, die man aus dem Internet (also ohne persönlichen Sichtkontakt) bekommt, hinsichtlich ihres Alters dürfte wohl nicht sehr geschäftsfördernd sein...
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Hello again!
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15.08.2004, 14:13
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#23
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2002
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Meiner Erfahrung nach kann einem bei guter Menschenkenntnis auch ein Telefonat mit dem potentiellen Auftraggeber sehr viel weiterhelfen.
Du kannst so ungefähr einschätzen,
a) wie alt derjenige wohl sein wird und
b) ob ernsthaftes Interesse an deiner Dienstleistung besteht (ergo, ob diese später wohl auch bezahlt wird)
Unbestritten ist persönlicher Sichtkontakt natürlich am besten (Verhalten des Auftraggebers, Auftreten, etc.)
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