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Alt 12.08.2004, 18:44   #1
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db-newmedia macht alles soweit korrekt

Schuldner angeblich 15 Jahre alt - komme ich trotzdem an mein Geld ?


Hallo liebe TP'ler,


ich habe folgendes Problem & hoffe, das mir jemand diesbezüglich weiterhelfen kann:

Ich habe einen Kunden, welcher mich mit der Erstellung von 2 Weblogos beauftragt hat. Dieser Auftrag wurde meinerseits erfolgreich abgeschlossen & der Kunde war mit dem Ergebnis zufrieden. Daraufhin habe ich ihm die Rechnung über den vereinbarten Betrag zukommen lassen. Bei uns erfolgt die Lieferung der Daten nach Zahlungseingang.

Es erfolgte allerdings keine Zahlung zur vereinbarten Zahlungsfrist, weshalb ich ihm eine Zahlungserrinnerung zukommen ließ. Der Kunde meldete sich daraufhin per eMail bei mir und teilte mir mit, das sich die Zahlung etwas verzögern würde. Allerdings erfolgte auch hier keine Zahlung zur vereinbarten Zahlungsfrist. Deshalb ließ ich ihm eine erste Mahnung zukommen, woraufhin sich plötzlich seine Mutter per eMail & per Post bei mir meldete und mir mitteilte das ihr Sohn (der Schuldner) erst 15 Jahre alt sei und ich deshalb die Forderung stornieren soll, da sie sonst diese Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben will.

Nun weiß ich nicht, wie ich darauf reagieren soll und auch noch folgende Fragen habe:

1.) Bin ich als Dienstleisterin dazu verpflichtet mich über das Alter des Kunden zu informieren & ggf. bei Minderjährigkeit den Auftrag zu stornieren ?

2.) Habe ich das Recht einen Nachweis für das Alter zu verlangen (z.B. Kopie des Personalausweises, Geburtsurkunde, etc.) ?

3.) Habe ich ein Recht auf die Zahlung des geschuldeten Betrages ?


Wäre echt nett, wenn mir jemand diesbezüglich weiterhelfen könnte - vielen Dank im Voraus.




Gruß
db-newmedia
db-newmedia ist offline  


Alt 12.08.2004, 19:06   #2
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Ich weiß leider keine hilfreiche Antwort, würde aber gern kurz zwischenfragen: Ist dieser (angebliche?) Fünzehnjährige Dir gegenüber als Unternehmer/-n aufgetreten, oder war von Anfang an klar, dass es sich bei dem Kunden um eine Privatperson handelt?
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~ ...! ~
hezen ist offline  
Alt 12.08.2004, 19:16   #3
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Da sehe ich schwarz für Dich.
Zu 1) Ich würde ja sagen
Zu 2) Sicherlich hast Du das Recht dazu, siehe Bsp. Handyvertrag
Zu 3) Aus rechtlicher Lage scheint der Vertrag nach §108 BGB (= Vertragsabschluss ohne Einwilligung) nichtig. Auch §184 (1) (=Rückwirkung der Genehmigung) scheint ja nach Aussage der Mutter nicht zu greifen.

Evtl. ist das hier noch interessant:
http://www.123recht.net/article.asp?...dvertraege&p=3

Ich bin aber nicht vom Fach, wenn es hier jemand besser weiß...
Zur Not aber mal tel. Rat bei einem Anwalt einholen.
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Gruß Mark
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Alt 12.08.2004, 19:19   #4
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
zu 3.:
Ab dem 8. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit ist man gemäß § 106 BGB in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte, die ein solcher Jugendlicher ohne Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (idR die Eltern) abschließt und die für ihn nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind, schwebend unwirksam sind.

Bleibt die die Genehmigung der Eltern aus, ist das Geschäft nicht wirksam zustande gekommen. Dies ist hier der Fall, denn seine Mutter hat ja deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie das Geschäft nicht genehmigen möchte.

Das Geschäft ist auch nicht lediglich rechtlich vorteilhaft iSd § 107 BGB, denn es entstehen dem Jugendlichen ja Pflichten (Zahlung des vereinbarten Lohns und Abnahme des Werks).

Einzige Ausnahme wäre § 110 BGB, wonach solche Geschäfte von der Regelung des § 107 BGB ausgenommen sind, die der Jugendliche mit Mitteln bewirkt, die ihm quasi als Taschengeld dafür zur Verfügung gestellt wurden. Dies ist aber hier auch nicht der Fall.

Somit habt ihr keinen Werkvertrag geschlossen.

Eine Leistung hat er ja noch nicht erhalten, sodass man auch nicht mit Herausgabe- oder Schadensersatzansprüchen Erfolg haben könnte. Es sieht daher eher schlecht aus.

zu 2.:
Die Identität und den Altersnachweis muss die Mutter spätestens vor Gericht darlegen, sie ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, dir gegenüber das Alter ihres Sohnes zu beweisen. Wenn du allerdings eine Kopie des Ausweises/der Geburtsurkunde forderst mit dem Hinweis, ansonsten eine gerichtliche Klärung anzustreben, könnte es gut sein, dass sie dir dies zukommen lässt. Vielleicht hilft auch freundliches Bitten...

zu 1.:
Du bist grds. nicht verpflichtet, das Alter deiner Kunden zu überprüfen (es sei denn es ist gesetzlich vorgeschrieben (FSK18-Videos, etc.)), trägst aber natürlich das Risiko der Unwirksamkeit der Verträge, wenn du es nicht kontrollierst - wie jetzt geschehen.

Aber es ist natürlich auch nicht gut, ständig von seinen Geschäftspartnern aus dem Internet einen Altersnachweis zu verlangen...
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 12.08.2004, 19:20   #5
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Der angeblich 15-jährige Kunde ist als Privatperson aufgetreten, wobei es sich bei seinen Projekten (welche sich im Moment im Aufbau befinden), für die ich die Logos erstellt habe, offensichtlich um Projekte handelt, die Gewinn erwirtschaften sollen... Ob hierfür ein Gewerbe vorhanden ist oder ob es sich hierbei wirklich um einen unwissenden 15-jährigen handelt kann, ich leider nicht mit Sicherheit sagen.

Meine Vermutung:
Evtl. täuscht er nur vor 15 Jahre alt bzw. täuscht er nur vor seine Mutter zu sein, da diese Frau einen anderen Nachnamen besitzt als er (allerdings augenscheinlich unter der gleichen Anschrift wohnhaft ist).

Deshalb wäre es für mich interessant für mich zu wissen, ob ich einen Nachweis über sein Alter verlangen kann.



Gruß
db-newmedia
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Alt 12.08.2004, 19:26   #6
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Vielen Dank OBI-Wahn für Deinen Beitrag.

Ich werde die Mutter freundlich darum bitten mir eine Kopie der Geburtsurkunde als Nachweis zukommen zu lassen. Ich glaube auch, das sie dieser Forderung nachkommen wird, falls es sich hierbei wirklich um Ihren Sohn handelt, der erst 15 Jahre alt ist.



Gruß
db-newmedia
db-newmedia ist offline  
Alt 12.08.2004, 19:30   #7
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Zitat:
Zitat von webcreate
Zu 2) Sicherlich hast Du das Recht dazu, siehe Bsp. Handyvertrag
Das sehe ich ein wenig anders. Vor Abschluß des Vertrages ist es klar, dass man sich vergewissern darf, welches Alter der Vertragspartner hat (wie es die Handy-Betreiber ja auch tun und sonst den Vertrag einfach nicht abschließen).

Nach Abschluß hingegen kann man gegen eine Verweigerung der Auskunft aber wenig machen, außer vor Gericht zu gehen, wo dann der Richter das Alter überprüfen wird.

Aber das ist natürlich sehr aufwendig und mit Kosten verbunden.
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 12.08.2004, 19:31   #8
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@ db: Ich würde mich freuen, wenn Du uns mitteiltest, wie die Sache weiter-/ausgeht. Viel Glück einstweilen!
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hezen ist offline  
Alt 12.08.2004, 19:31   #9
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Zitat:
Zitat von hezen
@ db: Ich würde mich freuen, wenn Du uns mitteiltest, wie die Sache weiter-/ausgeht. Viel Glück einstweilen!
Sehe ich genauso...
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 12.08.2004, 19:32   #10
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Das sehe ich genau so Obi-Wahn,
Ich dachte es war nun allgemein, für die Zukunft gemeint, also eben vor dem Abschluss, hab ich halt so aus der Chronoligie gelesen.
Das im Nachhinein ohne weiteres kein Recht dazu besteht sehe ich auch so.
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Gruß Mark
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Alt 12.08.2004, 19:36   #11
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db-newmedia macht alles soweit korrekt
Vielen Dank @ all - ich werde euch auf jeden Fall über den Ausgang dieser Sache informieren.


Gruß
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Alt 12.08.2004, 20:41   #12
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mexia ist mal kurz schlecht aufgefallen
Um viel Geld ging es denn wenn ich faregn darf weil wie shcon erwähnt wurde istt man mit 15 schon bedingt geschäftsfähig und wenn es nicht über ein bestimmten Betrag hinausgeht und du noch die Auftragsbetätigung von Ihm im Vormat einer eMail hast hast du ein recht auf das Geld nur wenn Ihr ien Vertrag unterschriewben hättet dann nicht da man mit 15 noch nicht vertragsberechtigt ist aber so müsstest du recht bekommen. Beispiel: Du kannst dir mit 15 auch bei Quelle was bestellen und wenn du nicht bezahlt gibt es ärger genauso ist die sache denk ich jetz mal stark
mexia ist offline  
Alt 12.08.2004, 20:52   #13
TP-Veteran
 
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@ mexia

Neben der grausamen Lesbarkeit deines Beitrages ist dieser auch inhaltlich nicht korrekt (soweit ich ihn überhaupt richtig verstehen konnte).

Wie bereits erwähnt sind solche Verträge unabhängig von der Zustimmung der Eltern wirksam, die ein beschränkt Geschäftsfähiger mit den Mitteln bewirkt (= tatsächlich bezahlt, was hier nicht einmal vorliegt), die er von seinem gesetzlichen Vertreter zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt bekommen hat (in der Regel das Taschengeld), vgl. § 110 BGB.

Insofern kann ein Jugendlicher zwar bei Quelle bestellen, aber eine Logo-Erstellung oder ähnliches gehört sicherlich nicht dazu.
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Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 12.08.2004, 21:26   #14
TP-Veteran
 
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Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Leider muß ich Obi-Wahn recht geben Rechtlich sieht es schlecht aus für Dich. Aber da Du selber nicht sicher bist ob das nicht vieleicht nur eine Masche von Deinem möchtegern 15 jährigen ist würde ich mich von dem Schreiben der sogenannten Mutter nicht beeindrucken lassen und weiter Mahnen. Soll sie doch zum Anwalt gehen ........ dann bekommst Du sicher einen Nachweis darüber das Dein Kunde erst 15 Jahre alt ist. So würde ich auch in Deiner Mahnung argumentieren. Ohne Altersnachweis musst Du davon ausgehen das dies nur eine Masche sein soll. Ich könnte Wetten das Du dann entweder einen Nachweis bekommst oder einfach gar nichts mehr hörst und je nachdem wie hoch der Streitwert ist würde ich dann auch das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 13.08.2004, 00:17   #15
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Registriert seit: Apr 2004
mexia ist mal kurz schlecht aufgefallen
Ja beim Vertrag aber sie haben ja keinen unterschrieben so ist eine ganz normale produktanfrage und die darf ein 15 jähriger stellen und dafür auf gerade stellen, da es eine ganz normle produkteanfrage ist (nicht vertraglich geregelt) ist genau wie ein Schokoriegelkauf bei einer Tankstelle. Naja wie auch immer auch wenn du im recht bist ist es immer so ein akt usw dann soll man es lieber lassen und aus der Erfahrung lehrnen und beim nächsten mal fragst du nach dem alter oder lässt dich per vorkasse bezahlen
mexia ist offline  
 

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