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Alt 14.08.2004, 14:44   #1
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bweichel macht alles soweit korrekt
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Firmenauflösung, was machen mit offen Rechnungen?


Hallo,

im Jahre 2002 habe ich zusammen mit einem Freund eine Firma gegründet. Im Sommer 2003 habe wir einen schlechten Umsatz gemacht und mein Kollege mußte deswegen die Selbständigkeit aufgeben.

Unser Konto war damals ca. 2000,- Euro in der Miese. Wir haben und anschließend getrennt und ich habe die Firma übernommen. Es gab keine schriftlichen Vertrag. Das Konto habe ich auf meine Kosten ausgeglichen.

Nun hat sich herausgestellt, das diverse Leute wie Steuerberater und Finanzamt, erst heute die Rechnung für Ihre Leistung und für die alte Firma zugesendet haben.

Fazit: Ich muss 900,- Euro Umsatzsteuer für die alte Firma nachzahlen und insgesamt 2300,- Euro an den Steuerberater abgeben.

Das ist mir nun wirklich zuviel des Guten. Ich würde gerne die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte soll mein damaliger Arbeitskollege bezahlen. Ich habe schon versucht ihn per E-Mail zu erreichen. Er hat zwar ne Lesebestätigung gesendet aber keine Antwort.

In unserem Gesellschaftsvertrag steht, dass jeder die Hälfte bekommt/zahlt.

Wie kann ich das nun am besten angehen, dass sich das Finanzamt und Co die andere Hälfte von meine Arbeitskollegen nimmt und nicht mich anmahnt?

Vielen Dank!

Gruß Björn
bweichel ist offline  


Alt 14.08.2004, 15:07   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Zitat von bweichel
Wir haben und anschließend getrennt und ich habe die Firma übernommen.
ich fürchte, damit hast du auch automatisch alle Schulden übernommen

habe auch mal eine Firma übernommen, die kurz vor der Pleite stand. Da vermutete ich auch noch Leichen im Keller (unbezahlte Lieferantenrechnungen u.ä.)
Mein Anwalt meinte damals (Ende 89), wenn ich den Betrieb übernehme, übernehme ich auch alle Verbindlichkeiten.

Wir haben das vertraglich dann so geregelt: der Verkäufer hat seinen Betrieb zum 31.12. komplett abgemeldet und ich habe zum 02.01. einen neuen Betrieb angemeldet (gleiche Adresse, gleicher Name)
Damit war das keine Übernahme sondern eine Neugründung, weil es ja einen Tag lang den Betrieb nicht gab.

wie sich später herausstellte, war das auch gut so

ich wünsche dir bessere Auskünfte, vielleicht hat sich da ja auch mittlerweile was geändert, zumindest "damals" war das aber so
Thomas ist offline  
Alt 14.08.2004, 15:16   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2003
bweichel macht alles soweit korrekt
Zitat:
Wir haben das vertraglich dann so geregelt: der Verkäufer hat seinen Betrieb zum 31.12. komplett abgemeldet und ich habe zum 02.01. einen neuen Betrieb angemeldet (gleiche Adresse, gleicher Name)
Bei mir war es auch eine Neuanmeldung. Ich weiß zwar nicht zu welchem Tag wir die Firma abgemeldet haben, aber zum 01.11.2003 wurde meine Firma wieder angemeldet.

Ich habe die Adresse nicht mitgenommen, sondern bin umgezogen. Nur den "Künstlername" xxxxx, wurde übernommmen. Aber laut Gesellschaftsvertrag lautet die Firma ja nicht nach dem "Künstlername" (wie nennt man das überhaupt?), sondern lautet Björn und XXX GbR, Agentur für ... und .... und ...

Was sich auch noch geändert hat ist die Gesellschaftsform... GbR -> Einzelperson.

Dann müßte das doch das Gleiche sein, oder?

Gruß Björn
bweichel ist offline  
Alt 14.08.2004, 16:37   #4
TP-Specialist
 
Benutzerbild von PeterBrand
 
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Ort: Graz
PeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's geht
Dann gibt es ja die "alte" Firma nicht mehr, und Du könntest Glück haben.

Wenn ein "Lieferant" (Steuerberater) eine Rechnung stellt, nachdem es die Firma nicht mehr gibt, dann ist es nicht mehr Dein Problem.
Beim FA bin ich mir ja jedoch nicht so sicher, ob die sich nicht noch die USt-Schuld bei Dir als ehemaligen (Mit-)eigentümer holen können.

Bin gespannt auf eine ev. Antwort eines TP-Steuerspezialisten...
PeterBrand ist offline  
Alt 14.08.2004, 16:59   #5
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Die Verpflichtungen gehen selbstverständlich nur bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zusammen mit der Unternehmung unter. Bei Personengesellschaften - und um die geht es ja beim vorliegenden Fall - haften die Einzelpersonen selbst da ja keine juristische Person besteht. Diese Haftung erlischt also nicht, wenn man die Unternehmung auflöst.

Gruss Adrian
__________________
smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)

zimtkorn AG // applications & internet solutions

XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline  
Alt 14.08.2004, 18:51   #6
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Also folgendermassen sieht das aus:

Jeder Gesellschafter haftet ja persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies umfasst auch Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Scheidet ein Gesellschafter aus oder wird die Gesellschaft aufgelöst, haften die ausscheidenden Gesellschafter fünf Jahre für die Verbindlichkeiten, die bis zu ihrem Ausscheiden entstanden sind (§§ 736 II BGB, 159 HGB).

Wann eine Verbindlichkeit entsteht, richtet sich nach dem zugrunde liegenden Vertrag und dessen Ausgestaltung. Ist aber keine Zeit im Vertrag bestimmt, entsteht die Fälligkeit eines Anspruchs sofort (§ 271 I BGB).

Daher müßten die Verbindlichkeiten ja noch zu Zeiten des Bestehens der Gesellschaft kommen, sodass dein Kollege grundsätzlich mithaftet.

Die Haftung als Gesellschafter ist jedoch primär und unmittelbar, was bedeutet, dass sich der Gläubiger einen Gesellschafter aussuchen und von diesem den gesamten Betrag einfordern kann. Daher musst du im Zweifel zuerst einmal komplett für die Verbindlichkeiten einstehen.

Du hast aber einen Anspruch im Innenverhältnis gegen deinen Kollegen auf die Hälfte des gezahlten Geldes aus Gesamtschuld und Legalzession gemäß § 426 I, II BGB.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 14.08.2004, 19:02   #7
TP-Senior
 
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bweichel macht alles soweit korrekt
Zitat:
Daher musst du im Zweifel zuerst einmal komplett für die Verbindlichkeiten einstehen.
Also heißt dass nun, dass ich mich am besten gleich an einen Anwalt wende. Ich habe nämlich schon mehrmals versucht Gelder von ihm einzufordern. Bisher war es immer so gewesen, dass ich den kürzeren gezogen habe.

Wie soll/würdet ihr nun weiter vorgehen? Also klar, die Schulden bezahle nun zuerst einmal ich. Das Finanzamt/Steuerberater hat mich angeschrieben, also muss ich wohl auch zahlen. Und wie gehts es weiter?
bweichel ist offline  
Alt 14.08.2004, 19:35   #8
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
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Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, zum Anwalt zu gehen - vor allem, wenn du schlechte Erfahrungen mit deinem Kollegen gemacht hast.

Der Anwalt sagt dir dann auch, wie es weitergeht, und kann nach Sichtung des gesamten Sachverhalts die beste (und verbindliche) Auskunft geben...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
 

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