Hallo,
ich kann Dir zwar nicht direkt weiterhelfen, aber das ist ein sehr interessantes Thema, welches mich auch sehr interessieren würde, da ich zur Zeit auch ein Inkasso mit einem Kunden laufen habe (nach einer Zahlungserrinnerung & 3 Mahnungen meinerseits) - und wohl auch leider demnächst weitere solche Fälle haben werde.
Dieser Kunde hat aber nach der ersten schriftlichen Mahnung vom Inkasso-Unternehmen gegenüber des Bearbeiters angegeben mich gar nicht beauftragt zu haben. Das Inkasso-Unternehmen wollte natürlich sofort diverse Nachweise von mir sehen, das ich wirklich die Leistung erbracht habe bzw. das ich einen Anspruch auf den geschuldeten Betrag habe.
Natürlich konnte ich belegen, das ich Anspruch auf diese Forderung habe![]()
Naja, mal schauen was daraus wird...
Gruß
db-newmedia

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