Kenne mich im Bankenrecht nicht sonderlich aus, würde aber sagen, daß es von der Vertragsfreiheit der Bank gedeckt ist, einer GbR mit minderjährigem Gesellschafter kein Konto zu eröffnen.
Schließlich besteht ein Recht der Minderjährigen, schuldenfrei in die Volljährigkeit zu gehen. Insofern verweigern die Banken das meiner Meinung nach auch zu Recht, denn schließlich haftet eine Gesellschafter einer GbR mit seinem ganzen Vermögen - wobei die Haftung des Minderjährigen durch sein Recht auf Schuldenfreiheit beschränkt ist.
Außerdem ist es fragwürdig, ob euer Gesellschaftsvertrag überhaupt gültig ist, sodaß der Minderjährige unter Umständen garnicht wirksam Gesellschafter geworden ist. Für den Gesellschaftsvertrag braucht der Minderjährige die Zustimmung der Eltern!
Daher ist es schon auch nachvollziehbar, daß sich die Banken sträuben...


LinkBack URL
About LinkBacks
