Bei Email fällt mir spontan ein: Haben die Kunden ihm die Erlaubnis gegeben ihnen Werbemails zuzusenden?
Hallo,
folgendes Problem. Ein Mitbewerber aus unserer Nähe schickt seit neuestem immer Werbung per Fax an unsere Kunden in denen er seine Leistungen anbietet. Das gleich macht er auch per Email.
Nun meine Frage - was kann ich dagegen tun?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Bei Email fällt mir spontan ein: Haben die Kunden ihm die Erlaubnis gegeben ihnen Werbemails zuzusenden?
Das gleiche gilt für Fax. Hat der Kunde keine Erlaubnis gegeben und stehen dein Mitbewerber und der Kunde in keiner geschäftlichen Beziehung, dann z´tut dein Mitbewerber unerlaubtes und du kannst dagegen vorgehen, wenn du willst.
Sind Werbemails nicht erlaubt, sofern dem Benutzer die Möglichkeit gegeben wird sich auszutragen aus dem Verteiler? Hab ich irgendwo mal gehört...
Wenn es ein Verteiler wäre, würde ich ja nicht unbedingt was sagen. Ich kann ja auch einfach mal versuchen, ihn so anzuschreiben. Anderseits muss ich dann wohl einen Anwalt einschalten!
Nach meinem Rechtsverständnis können doch nur die Betroffenen selbst gegen diese Mails und Faxe vorgehen, und das sind ja nun einmal deine Kunden, nicht aber du selbst!
Oder kannst du gegen solche Machenschaften auch vorgehen ohne selbst direkt betroffen zu sein?!
ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube das ist nicht ganz richtig (aber logisch). Ich habe vor einiger Zeit einige beiträge gelesen, da ging es um Impressumspflicht und da wurden auch Leute abgemahnt... usw. und u.a. stand da was das jeder einen andern abmahnen kann (da ging es glaub ich um nen Anwalt und einen der diesem die "Aufträge" zuschob). Sorry, kann es jetzt nicht belegen. Ebenso kannst du andere Firmen abmahnen oder was weis ich, wenn diese verbotene Werbung machen; auch deine Konkurrenz (Thema oben). Ich hatte das in einem Zusammenhang mit einer kleinen Firma gelesen, die Toner vertreiben und für jede abgegebene leere Kartusche etwas für ein Land in Afrika oder so spendeten. Und das wurde denen untersagt (weil Umsatz mit Spende gekoppelt war) Das steht auf deren Seite... ich komm blos nicht drauf, man...Rechtsverständnis können doch nur die Betroffenen selbst gegen diese Mails und Faxe vorgehen, und das sind ja nun einmal deine Kunden, nicht aber du selbst!
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...es wird kalt im Wald.
hallo,
das ganze schimpft sich unlauterer wettbewerb und man kann dagegen vorgehen, am einfachsten online übder diese seite: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/
mfg
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T-Shirts bedrucken
Hallo,
habe heute noch mal mit meinen Kunden gesprochen, und die haben gesagt, dass der Typ eigentlich ganz schön nervt. Und das dieses Verhalten erstens unseriös und zweitens auch nicht professionell wirkt.
Und ich habe mir gedacht:
Recht haben Sie!![]()
Also reg ich mich nicht mehr auf. Des weiteren habe ich mir am gestrigen Tag mal seine Webseiten angesehen und muss sagen, dass die auch nicht unbedingt so pralle sind.![]()
![]()
Aber dennoch danke ich Euch für die vielen Hinweise und freue mich, dass es dieses Forum gibt!
Auf jeden Fall ist das wettbewerbsrechtlich sehr bedenklich. Dagegen hast du - wenn rechtliches Vorgehen geplant ist - einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Schadensersatz (zB entgangener Gewinn) wegen Verstoßes gegen § 1 UWG.
§ 1 UWG
Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Hello again!
Hallo,
Werbespam, egal ob als Fax oder als E-Mail ist grundsätzlich verboten. Faxe schon länger, E-Mails erst seit relativ kurzer Zeit.
Ganz, ganz vereinfacht gesagt besteht der Wettbewerbsvorteil des anderen darin, das er sich im Gegensatz zu Dir nicht gesetzestreu verhält. Nähere Erläuterungen würden zu weit führen und wären für mich auch nicht interessant, da ich da nichts von habe ..... Ausser der Anerkennung des Fragestellers für die ich mir aber auch nichts kaufen kann. (Denn ein bischen soll der weiter unten genannte RA für seine/eure Kohle ja auch tun)
Somit hast Du einen Anspruch aus diversen §§ des UWG. Diesen Anspruch kannst Du sofern Du mit dem Versender in einem Wettbewerbsverhältnis stehst - gleiche Branche reicht aus, "selbst" -vertreten durch einen RA -geltend machen. Eines Vereines oder eines Verbandes bedarf es nicht. Selbst wenn Dein Mitbewerber in Hamburg und Du in München "sitzt" kannst Du ihn mittels RA abmahnen lassen. Aufgrund eines relativ unbekannten BGH-Urteils aus den letzten 2-3 Jahren ist eine "regionale Nachbarschaft" nicht mehr Voraussetzung.
Aufgrund des angenommen Streitwertes für eine Abmahnung von ca 15.000 - 20.000 Euro wird sich der Anwalt Deines Vertrauens freuen, diesen Auftrag zu übernehmen. Zu BRAGO Zeiten spülte es diesen ca. 700 Euro in die Kasse. Nachdem, nach ca 13 - 15 Jahren wurde es auch Zeit, die RA Gebühren nicht nur eine neue Rechtsgrundlage bekommen haben sondern in vielen Fällen auch nicht unwesentlich erhöht wurden, wird die Freude noch größer sein.
Sofern der Anwalt ein guter Freund von Dir ist, kann die Freude auch auf beiden Seiten sehr groß sein .... denn was im Innenverhältnis zwischen Dir und dem befreundetem RA vereinbart wird ist natürlich eine ganz andere Sache .... Mehr muß ich wohl nicht andeuten - oder ?
Jetzt bitte aus Studentenkreisen keine rechtstheoretischen Erörterungen - Theorie und Praxis ist schon etwas anderes.
Thomas
Geändert von ::..Thomas..:: (24.08.2004 um 23:02 Uhr)
So was hört man heutzutage eher selten, daß jemand die mit dem RVG verbundenen Gebührenerhöhungen (obwohl es nicht für alles mehr gibt) mal zu schätzen weiß. Selbst Anwalt???Zitat von ::..Thomas..::
Hello again!
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