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Alt 26.08.2004, 16:03   #1
TP-Junior
 
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r4nk macht alles soweit korrekt

Antrag beim Vormundschaftsgericht


Hallo erstma, denn ich bin neu hier!

Also es geht um folgendes:

Ich habe ca. ein halbes Jahr in einem Callcenter gearbeitet und wollte das ganze nun von zuhause aus machen, als Home Office. Hab auch schon meinen Handelsvertretervertrag bekommen und muss ja nun nen Antrag zum Vormundschaftsgericht schreiben, da ich "erst" 17 bin. (werde am 06.12 18!)

Also meine Tätigkeit geht ja in die Richtung Produkte verkaufen als Outboundagent ... und nu steh ich vor der Frage, was ich genau in den Antrag schreiben soll ... ?

Ich weise auch gleich darauf hin, das ich den einen Post von marco249 schon gelesen habe, wo nen paar Sachen drin standen dazu drin standen. Aber auf jeden Fall brauch ich erstmal nen Anfangssatz, das ich den Schein beantragen will ... hab schon meinen WiPo LK Lehrer gefragt, aber der wollte sich dazu auch net außern

Und was ist noch wichtid in dem schreiben? Ne freundin von mir hat genau dasselbe vor ner Zeit beantragt und hat mir auch nochmal ihre Genehmigung kopiert, die wollte ich mit dran hängen. Dann können die ja vlt die Akte von ihr raussuchen und sehen, wobei es sich da genau handelt! (macht bestimmt keiner )

Naja ich wäre danbar für ein paar Hilfen, denn ich guck schon den ganzen im Inet rum aber finde nichts dafür ... bei weiteren Fragen fragt!


Danke ... Christian
r4nk ist offline  
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Alt 26.08.2004, 16:23   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Wie wäre es mit folgendem Anfangssatz?

Hiermit stelle ich einen Antrag auf Genehmigung meiner gewerblichen Tätigkeit, den ich wie folgt begründe.

Zitat:
Ne freundin von mir hat genau dasselbe vor ner Zeit beantragt und hat mir auch nochmal ihre Genehmigung kopiert, die wollte ich mit dran hängen. Dann können die ja vlt die Akte von ihr raussuchen und sehen, wobei es sich da genau handelt! (macht bestimmt keiner )
Das dürfte nicht viel bringen, denn einerseits holt sich keiner die Akte und zweitens fällen die Richter Einzelfallurteile, also anhand deines Einzelfalls und nicht anhand des Falls deiner Freundin...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 26.08.2004, 22:05   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

mal ne ganz andere Frage: Lohnt sich bzw. rechnet sich das ganze überhaupt für Dich?

Diese Konstruktion wurde schon mal vor ein paar Jahren von einem nicht ganz unbekanntem Mark- und Meinungsforschungsinstitut hier aus dem Ort angedacht. Dann aber verworfen. Grund war z.B. mangelnde Überwachungsmöglichkeit der Qualitätsstandards bei Interviews und auch Probleme bei der Abrechnung.

Es mag für Dich vielleicht bequemer sein von zu Hause aus zu telefonieren. Aber: ich würde mich fragen: "wieso wollen die denn das ich von zu 'Hause aus telefoniere?" . Wenn dieses Unternehmen nicht mal bereit ist ein eigenes Callcenter vorzuhalten wäre ich schon sehr skeptisch. Zumal die Outboundtelefoniererei nun wirklich ein Knochenjob ist. Mir tun jedesmal die Outbounder leid, die bei uns oder auch vermehrt bei mir privat anrufen - die ich aber jedesmal - je nach Laune mal sehr freundlich oder sehr unwirsch abwiegele. Aber was soll ich mit tausend Anlageverträgen und 1000 Weinkisten im Monat?

Ohne dir Deinen Elan nehmen zu wollen (vielleicht ist es ja ein seriöses Unternehmen und Du bist der Telefoncrack mit der Trefferquote von 1:50). Ich würde mir dieses ganze Geschichte noch mal wirklich sehr stark überlegen.

Nur mal so angemerkt.

Gruß und viel Erfolg

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 26.08.2004, 23:27   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Wedel
r4nk macht alles soweit korrekt
Das war ja meine eigene Entscheidung. Ich mache das ja seit knapp nem halben Jahr und bin mit der bester der Firma ... und ausserdem lohnt sich das ganze ... denn bekomme die doppelten Prvisionen und ausser Grundgebühr für Tele fällt bei mir kaum was an nebenkosten an ...

Und nen Knochenjob ist es auch nicht, denn es ist super verdientes Geld neben der Schule, auf jeden fall nen haufen mehr als in nem supermarkt ... ^^

@OBI-Wahn: Das hört sich doch schon mal nicht schlecht an !
r4nk ist offline  
Alt 26.08.2004, 23:38   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Denke aber daran, daß du als Handelsvertreter in der Regel voll selbständig (steht meist im Vertrag sogar explizit drin: "Der Handelsvertreter ist kein Handelsvertreter im Nebenberuf gemäß § 92b HGB"; oder ähnlich) mit allen Rechten und Pflichten bist, sodaß es eben nicht bei dem Aufwand fürs Telefonieren bleibt, sondern noch viel Organisatorisches dazukommt.

Diese Zeit mußt du von dem Stundenlohn bzw. den Provisionen abziehen. Außerdem trägst du auch ein gewisses unternehmerisches Risiko.

Informationen darüber, was als Selbständiger auf dich zukommt, findest du in den Sticky-Threads hier im Forum sowie im Portal unter "Traum_Start"...
__________________

Hello again!

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