Soweit ich weiß, ist es nicht erlaubt, auf die erste Mahnung Gebühren zu erheben (auch wenn es die Telekom zB tut). Ansonsten ärgere ich mich als Kunde, wenn ich gleich bei der ersten Mahnung saftige Gebühren mittragen muß. Also würde ich es aus Kundenfreundlichkeit bei der ersten Mahnung weglassen.
Bei der zweiten Mahnung nehme ich zB Mahngebühren von 2,50 €, weil ich es dann nicht mehr einsehe, daß Porto, Druckkosten, Papier, etc. auf meine Kosten gehen.
Eine gesetzliche Regelung zu den Mahngebühren gibt es nicht, diese sollten aber sicherlich angemessen sein. Sonst wird sie der Kunde auch nicht bezahlen und du kannst dem Geld hinterherrennen.
Hier ein Link dazu (allerdings veraltet und seinerseits ohne Quelle für die Aussage):
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahntipps.htm#top3