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Alt 31.08.2004, 20:31   #1
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Master_T2 macht sich hier sehr viel Mühe

Mahngebühren


Hallo,

habe einige Kunden die einfach nicht zahlen. Es handelt sich zwar um einen sehr geringen Betrag von 12,7 € je Kunde, aber das will ich nicht auf mir sitzen lassen. Also wenn ich jetzt eine Mahnung schreibe, wieviel Mahngebühren kann ich erheben? Kann ich diese selber meiner Kosten nach festlegen oder gibts da einen Prozentsatz???
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de

Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
Master_T2 ist offline  
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Alt 31.08.2004, 20:38   #2
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Soweit ich weiß, ist es nicht erlaubt, auf die erste Mahnung Gebühren zu erheben (auch wenn es die Telekom zB tut). Ansonsten ärgere ich mich als Kunde, wenn ich gleich bei der ersten Mahnung saftige Gebühren mittragen muß. Also würde ich es aus Kundenfreundlichkeit bei der ersten Mahnung weglassen.

Bei der zweiten Mahnung nehme ich zB Mahngebühren von 2,50 €, weil ich es dann nicht mehr einsehe, daß Porto, Druckkosten, Papier, etc. auf meine Kosten gehen.

Eine gesetzliche Regelung zu den Mahngebühren gibt es nicht, diese sollten aber sicherlich angemessen sein. Sonst wird sie der Kunde auch nicht bezahlen und du kannst dem Geld hinterherrennen.

Hier ein Link dazu (allerdings veraltet und seinerseits ohne Quelle für die Aussage): http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahntipps.htm#top3
__________________

Hello again!


Geändert von OBI-Wahn (31.08.2004 um 20:45 Uhr).
OBI-Wahn ist offline  
Alt 31.08.2004, 20:52   #3
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Zitat:
Zitat von koi-sh
sonst eine Empfehlung von :::Thomas:::
LOOOL, net schlecht...
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 31.08.2004, 21:47   #4
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Nice hilft, wo's gehtNice hilft, wo's gehtNice hilft, wo's gehtNice hilft, wo's geht
Hallo,
ich hatte vor kurzem ein ähnliches Problem mit einem Kunden. Deshalb hab ich mich damals mit einem Rechtsanwalt kurzgeschlossen. Der sagte mir, dass es das Wort Mahngebühren offiziel nicht gibt und dass man auch keine rechtliche Handhabe hat Mahngebühren zu nehmen.
Seit einiger Zeit ist es so, dass der Kunde nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät (eigene Zahlunsgziele sind eh nur Wunsch und können vom Kunden ignoriert werden). Ab dem 30. Tag hast du theoretisch das Recht einen Mahnbescheid einzureichen ohne vorherige Mahnung. Für jeden Tag, den dein Kunde über diese 30 Tage keine Zahlung vorgenommen hast kannst du Verzugszinsen nehmen, die je nach Geschäft bis zu 5 % über dem Basiszinssatz liegen dürfen. Hier gibt es einen Zinsrechner dafür.

Ich hoffe dass meine Infos alle so richtig sind. Kann natürlich keine Garantie darauf geben.

viele Grüße
Nicole
__________________
Rot-Stich


Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
Nice ist offline  
Alt 31.08.2004, 21:57   #5
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Zitat:
Zitat von Nice
Seit einiger Zeit ist es so, dass der Kunde nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät (eigene Zahlunsgziele sind eh nur Wunsch und können vom Kunden ignoriert werden). Ab dem 30. Tag hast du theoretisch das Recht einen Mahnbescheid einzureichen ohne vorherige Mahnung.
Da hat dich dein Anwalt aber nicht umfassend infomiert, denn dies gilt nur eingeschränkt! Siehe hier: http://www.traum-projekt.com/forum/s...75&postcount=3
__________________

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OBI-Wahn ist offline  
 

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