Ich würde die Beiträge auf jeden Fall aufs Firmen-Konto buchen.
Hallo zusammen!
Auf dem ICH-AG Antrag muss man ja seine Kontoinfo angeben wohin das Geld überwiesen werden soll. Was würdet ihr mir vorschlagen ist in diesem Falle besser - das Überweisen des ICH-AG Betrages auf mein Geschäftskonto (noch nicht vorhanden) oder auf das Privatkonto?
Und die zweite Frage:
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot? Ist ein Kostenvoranschlag ausführlicher? Ich habe bei diversen Firmen in AGB gelesen dass man dort den Kostenvoranschlag für ein projekt z.Bsp. bezahlen muss - ist das nicht etwas "kundenfeindlich" ?
Freu mich über eure Antworten und bedanke mich im Voraus dafür!
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P.S. Ich bin momentan auf der Suche nach einer Bank die als Feature auch Bankeinzug anbietet, das ist mir nämlich wichtig. Also falls ihr mir was empfehlen könnt .... immer her damit! (die Postbank bietet kein Bankeinzug an)
0ô
Ich würde die Beiträge auf jeden Fall aufs Firmen-Konto buchen.
http://www.cronbank.de
Die bietet das glaube ich an. Genaueres findest du bestimmt auf der HP
Gruss
Steffen
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
Bist du selbst dort?Zitat von StSnake
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Ja bin ich mit meinem Geschäftskonto!! Benutze Onlinebanking.
Bisher habe ich gute Erfahrungen mit denen gemacht. Telefonischer Support ist auch ok und das Geschäftskonto kostet wirklich wenig.
Ach ja habe das "Direktkonto"
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
Klingt gut. Für mich reicht auch Onlinebanking. Und Geld abheben kann man ja trotzdem an jedem Geldautomaten - nur welche Gebühren fallen da an. Hast du da auch schon Erfahrungen gemacht?
Monatlicher Kontoasuzug kostenlos ist ja auch gut reicht aus oder!?
Aber nun die grosse Frage: bieten die auch tatsächlich die Möglichkeit des Bankeinzugs an ?!
Welches Konto hast du und kannst du Bankeinzug machen?!
0ô
Keine Erfahrungen aber das steht in der Beschreibung drin!!Zitat von screamfine
Also mir reicht das da ich ja online jederzeit zugriff habeZitat von screamfine
Einfach nachfragen wird das einfachste sein. Ich bin zwar der Meinung das aber gebraucht habe ich es noch nicht. aber schreib doch schnell ne Email oder ruf an.Zitat von screamfine
siehe obenZitat von screamfine
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
Ja werd ich machen.
Erm... welches Konto hast du?
http://www.cronbank.de/business/gf/k...aeftskonto.htm
oder
http://www.cronbank.de/business/gf/k...ise/preise.htm
?!
0ô
Das untere!! Ist günstiger und ehr Posten etc habe ich normal nicht
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
Hallo screamfine,
Hier solltest Du das Privatkonto angeben, da die staatl. Unterstützung keine Betriebseinnahme ist, sondern eine private.Zitat von screamfine
Grundsätzliche Definitionen für KV und Angebot findest Du hier: KV und hier: Angebot.Und die zweite Frage:
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot? Ist ein Kostenvoranschlag ausführlicher? Ich habe bei diversen Firmen in AGB gelesen dass man dort den Kostenvoranschlag für ein projekt z.Bsp. bezahlen muss - ist das nicht etwas "kundenfeindlich" ?
Zum bezahlen des KV: Das wird normalerweise eher im Handwerk verlangt, z.B. für Reparaturen.
Beispiel: Deine Kamera ist kaputt, Du schickst sie in eine Werkstatt, willst aber vorher wissen, was die Reparatur kostet. Nun muss ein Techniker das Gerät auseinander nehmen, herausfinden was überhaupt kaputt ist und den Preis für die Reparatur kalkulieren.
Du bezahlst also nicht den Kostenvoranschlag, sondern die Fehlersuche (Arbeitszeit). Außerdem werden diese Kosten normalerweise nur dann fällig, wenn kein Reparaturauftrag erteilt wird. Kommt es zu einem Auftrag, werden die Kosten mit den Reparaturkosten verrechnet. Das ist absolut legitim und keinesfalls "kundenfeindlich". In unserer "Ich-will-alles-und-zwar-umsonst!"-Gesellschaft ist es jedoch leider immer schwerer zu vermitteln, dass Arbeitszeit, Service und Know-How tatsächlich Geld kosten.
Wolfgang
Ja? Oh, dann hab ich das was ich bisher darüber gehört habe falsch verstanden. In diesem Fall Entschuldigung für meine Fehlinfo *asche aufs haupt schaufel*Zitat von Wolfgang G
Hast du dazu irgendeine URL oder so?
Hallo Nina,Zitat von Nina
einen Beweis für meine Aussage habe ich leider nicht. Da die Unterstützung aber weder USt.- noch EkSt.-pflichtig ist, und daher auch nicht in der GuV-Rechnung auftaucht, liegt es mMn auf der Hand, dass sie keine Betriebseinnahme ist.
Die vorgeschlagene Kontowahl dient aber nur der Übersichtlichkeit. Über das Geschäftskonto sollten wirklich nur Posten laufen, die den Betrieb betreffen. Das erleichtert die Buchführung erheblich.
Wolfgang
danke Wolfgang. Leider funktioniert der link bei mir nicht ?!
0ô
Es ist egal ob das Geld auf das Betriebskonto überwiesen wird oder auf das Privatkonto. Richtig ist und das hat Wolfgang ja bereits geschrieben, dass es sich bei dem Geld um keine Betriebseinnahme handelt. Buchungstechnisch würde man dieses Geld dann als Privateinlage erfassen.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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