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Arbeitszeit
So bitte kein Abriss ,aber weder in der suche des Forums noch bei google habe ich etwas gefunden. Klar sonst würd ich auch nicht fragen.
Ich bin 16 und will mich mit dem Vertrieb b.z.w der produktion von Lebensmitteln selbständig machen. Als jugendliche Angestellte von 16 gelten im Gäststätengewerbe b.z.w im Bäckereigewerbe die Arbeitszeit begränzung von 5-23 Uhr . Jetzt meine Frage gelten diese Zeiten für mich auch wenn ich selbständig arbeite ? Da es mir gelegen wäre um 3 anzufangen und um 7 aufzuhören. ( Schule ) Keine Angst ich steh schon seit 2 JAhren so früh auf !
Falls jemand meckern möchte, wäre nett von euch wenn ihr mir helfen könntet.
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