yep, du bist voll geschäftsfähig für alle Rechtsgeschäfte, die ein solches Gewerbe gewöhnlich mit sich bringt.
Dazu gehört natürlich auch die Eröffnung eines Firmenkontos...
Hallo
so heist das doch?
Also ich war beim vormundschaftsgericht um erlaubnis zur firmengründung zu bekommen(ich bin minderjährig, ist auch alles soweit in ordnung)
nur welche rechte habe ich hinterher
kann ich z.B. zur Bank gehen, wisch vorlegen und firmenkonto gründen?
also bin ich uneingeschränkt geschäftsfähig in sachen meiner Firma?
oder brauche ich da trotzdem manschmal genemigung meiner eltern(z.B. Konto errichten)
yep, du bist voll geschäftsfähig für alle Rechtsgeschäfte, die ein solches Gewerbe gewöhnlich mit sich bringt.
Dazu gehört natürlich auch die Eröffnung eines Firmenkontos...
Hello again!
joh, das ist richtig. die gesetzliche Grundlage dazu ist ja §112 BGB. Eine Frage habe ich aber dazu. Wann gilt §112 Abs.1 Satz 2: "Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf". Bedeutet ja wohl das für einige Rechtsgeschäfte noch mal extra die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden muss, oder?
nochetwas:
wenn ich jetzt ein Firmenkonto eröffnen will
würde es gehen, wenn ich ein provat konto bei einer Bank nehme, dass dann aber offiziell als reines Firmenkonto nutze und angebe?
es werden keine großen geldbewegungen stattfinden
Wieso das denn?
Das würde ich dir nicht empfehlen. Denn deine Kunden geben bei Überweisungen deinen Firmennamen mit an, sodaß es die Bank sowieso irgendwann mitkriegt.Zitat von Salieri
Außerdem gibt es auch günstige Business-Girokonten (falls dies der Grund deiner Frage sein sollte) - einfach mal die Forum-Suche bemühen...
Hello again!
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