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Alt 11.12.2001, 14:19   #1
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ffhex macht alles soweit korrekt
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Informatik-Freiberufler:neues Gesetz?


Betreff: Informatik-Freiberufler:neues Gesetz?

hallo forum,
habe folgendes problem:
mein sohn+partner (beide informatik-studenten) wollten sich im bereich "php/flash-webdesign" (nebenbei) selbstständig machen,
da bereits kundenaufträge vorliegen.
vom gewerbeamt wurde ihnen mitgeteilt, dass es per 10/2001 ein neues gesetz gibt, welches besagt, dass webdesigner nicht mehr "freiberufler" werden können (in partnerschaft schon garnicht).
deshalb haben sie eine GbR angemeldet, ohne die konsequenzen genauer zu bedenken.
meine fragen:
1. stimmt das mit dem neuen gesetz?
2. was würde das forum raten,
welche form von selbsständigkeit
hier die richtige wäre?
3. auf was sollten die jungen leute besonders achten, um keine nachteile in studium (stichwort: bafög) und familie (stichwort: kindergeld) zu erleiden?
mfg.
ffhex
frank finsterbusch, jena
(www.FFhex.de)
ffhex ist offline  


Alt 11.12.2001, 15:00   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Batwoman
 
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Batwoman macht alles soweit korrekt

Re: Informatik-Freiberufler:neues Gesetz?


Hallo Frank,

[quote]Original geschrieben von ffhex
vom gewerbeamt wurde ihnen mitgeteilt, dass es per 10/2001 ein neues gesetz gibt, welches besagt, dass webdesigner nicht mehr "freiberufler" werden können (in partnerschaft schon garnicht).

Bekannt ist mir davon nichts, allerdings halte ich es für gut möglich, da der Freiberufler an sich eine Akademische Ausbildung haben muss. Da Web-Designer kein Ausbildungsberuf ist, sondern integriert ist in der nicht akademischen Ausbildung des Mediengestalters, ist diese Entscheidung wirklich gut möglich.

Es gab noch die zweite Lücke, sich als Künstler selbständig zu machen, jedoch gibt es auch da schon seit geraumer Zeit die Tendenz, Web-Design nicht als "Kunstform" anzuerkennen.

Ausserdem ist es gut möglich, daß von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden wird.

Sicher ist, daß eine Partnerschaft in Freiberuflicher-Tätigkeit keine Verbindlichkeit darstellt und somit eine gemeinsame Freiberuflichkeit nicht möglich ist, bzw. eben nur freiwillig laufen kann ... rechtliche Handhabe gibt es dann nicht, da kein Firmenmantel um die beiden "gelegt" ist.

meine fragen:
1. stimmt das mit dem neuen gesetz?


Wir werden uns diesbezüglich schlau machen.

2. was würde das forum raten,
welche form von selbsständigkeit
hier die richtige wäre?


Eine GBR ist rechtlich betrachtet nicht so falsch, vor allem, wenn sie zu zweit sind.
Natürlich können sie sich auch einzeln Selbständig machen indem jeder sein Gewerbe anmeldet. Ich persönlich würde gerade jungen Menschan dazu raten, da es immer schwierig ist, bei Unstimmigkeiten eine Firma auseinander zu dividieren. Je weniger "Verknotung" da ist, je leichter ist es wieder zu lösen.

3. auf was sollten die jungen leute besonders achten, um keine nachteile in studium (stichwort: bafög) und familie (stichwort: kindergeld) zu erleiden?

Hier muss ich leider passen und das Wort weiter geben.

Hoffe trotzdem schon ein wenig weitergeholfen zu haben ...
und versuche bis morgen etwas zu dem Gesetz herauszufinden.
__________________
Gruss

Batwoman


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Batwoman ist offline  
Alt 11.12.2001, 16:44   #3
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Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Nachdem wir uns dann schlau gemacht haben können wir da folgendes zu sagen:

Zu 1:

Freiberufler: Webdesigner sind nach wohl herrschender Ansicht nicht als Freiberufler im juristischem Sinne zu bezeichnen (statt aller: siehe hier am Ende).
Zu dem erwähntem Gesetz fällt mir jetzt nur das etwas ältere Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ein. Diese Vorschrift regelt die Bedingungen unter denen klar definierte Freiberufler eine Partnerschaft im Sinne einer GbR eingehen können.

Da Webdesigner (noch?) nicht zu der Gruppe der Freiberufler im juristischem Sinne gehören sollen ist das Gesetz auf diese auch nicht anwendbar. Der Status der Webdesigner ist nicht geklärt, da es sich um einen sehr jungen Beruf handelt. Ausserdem fehlen die wesentlichen Merkmale ( eigenes Kammerrecht udergl) der bisherigen anerkannten Freiberufler.

zu 2:

Batwoman hat eigentlich schon das wesentliche gesagt. Hinzuzufügen ist noch, das sich eine solche GbR bei vorliegen der Voraussetzungen (gemeinsame Verfolgung eines wirtschaftlichen Zwecks udergl) automatisch bildet. So ist z.B. die Fahrgemeinschaft von Berufspendlern automatisch eine GbR. Sofern es keinen gesonderten (nicht notwendig aber sinnvoll) schriftlichen Vertrag über die GbR gibt, finden die Vorschriften über die Gesellschaft im BGB Anwendung.

Weil eine Partnerschaft wegen der Verknotungen immer mit Risiken bewachsen ist, ist m.E. bei dieser Form ein schriftlicher Vertrag der sämtliche Risiken bis ins Kleinste regelt unabdingbar.

Ausdrücklich warnen möchte ich noch mal davor einfach irgendeinen GbR Vertrag abzuschreiben oder zu übernehmen. Spätestens im Streitfall lohnt sich die Investition in einen individuell von einem RA ausgearbeiteten GbR Vertrag. Hinzu kommt noch, das zum 1.1.2002 umfangreiche Änderungen im Schuldrecht in Kraft treten, von denen auch ein GbR Vertrag betroffen sein kann. (Das gleich gilt auch für die gerne immer wieder abgeschriebenen AGB.)

M.A. ist eine GbR anfänglich in dieser Konstellation eine gute Sache, da die einzelnen (Sach/Arbeits)Beiträge der Gesellschafter zur GbR auch geregelt werden müssen, um später Streit zu vermeiden.....

Aber auch da gilt: genau überlegen was man für (gemeinsame?)Ziele hat und im Zweifelsfall erspart der frühzeitige Gang zum RA viel und teuren Ärger der dann ehemaligen Partner...Solche Verträge werden in der Regel nicht für Friedenszeiten gemacht sondern für die Zeiten des "Krieges".

zu 3:

Bei Bafög und Kindergeld gibt es Einkommensgrenzen (nicht nur bei den Eltern) und wenn die überschritten werden verfallen dann halt die entsprechenden Ansprüche. Da hilft ein Anruf bei der Kindergeldstelle bzw. Bafögamt.

Mfg
MasterL
::..Thomas..:: ist offline  
 

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