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11.09.2004, 10:17
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2004
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Allg. Fragen zur Nebenberuflichen Tätigkeit
Ich weiß nich ob ich hier richtig bin, habe schon alles von a-z durchgegoogelt aber ihr hier seid irgendwie die einzigen die komeptente hilfe anbieten. deswegen habe ich mich entschlossen mein prob mal hier zu posten, sollte es nix mit der eigentlichen thematik zu tun haben... löschen 
ansonsten wäre ich über hilfe natürlich sehr dankbar....
Nun zum eigentlichen Thema: Ich bin angestellter im ö-dienst und habe einen internetshop gestaltet, diesen möchte ich jetzt nebenberuflich! betreiben, meinen arbeitgeber muss ich nich um erlaubniss fragen aber ich werde ihn über mein vorhaben informieren.....
ich habe wie gesagt schon einiges durchgegooglet und bestimmt an die 100 seiten über gewerbe etc. gelesen. auch eure faqs, was bis jetzt das einzige war was mich weitergebracht hat.
am montag will ich zum ordnungsamt und nen gewerbe beantragen, desweiteren bei der ihk nen termin zu nem beratungsgespräch vereinbaren.
Trotzdem stellen sich mir noch ein paar fragen:
1. also ich geh zum ordnungsamt und melde da ein gewerbe an. kleinstunternehmer will ich machen weil ich den ganzen quatsch mit der steuer am anfang nicht brauch... die schicken dann das zeug weiter zum finanzamt und die wiederum schicken mir nen fragebogen. soweit habe ich das bis jetzt verstanden, nur wie gebe ich bei nem onlineshop die zu ewartende gewinnschätzung ab? ich weiß ja im vornerein gar nicht wie der ankommt. vielleicht kauft ja niemand was  ist es schwer die ganzen anträge auszufüllen? irgendwie dient alles zur thematik beigetragene bei mir eher der abschreckung bei wie der aufklärung. bei mir dreht sich irgendwie alles im kopf.
2. macht es für mich im einkauf einen unterschied ob ich mich im handelsregister eintragen lasse oder nicht?
3. es wird keine zusätzliche steuererklärung benötigt, alles kommt in die gleiche steuererklärung wie jedes jahr? <--richtig?
4. wann erhalte ich meinen gewerbeschein und wann kann ich dann mein gewerbe eröffnen? frage das weil viele händler wollen ja erstmal nen gewerbeschein, das man bei ihnen überhaupt waren kaufen kann.
5. habe ich das richtig verstanden das ich mit keinen steuern am anfang rechen muss, solang ich unter dem freibetrag bleibe und als kleinstunternehmer zähle? ist dies auch so wenn es nebenberuflich ausgeübt wird?
Mir fällt erstmal nix mehr ein.... Vielen Dank schonmal im vorraus, auch danke für die prima geschriebene FAQ.....
MfG
Franz-F
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11.09.2004, 11:47
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zunächst einmal herzlich willkommen im TP-Forum!
Zitat:
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Zitat von Franz-F
nur wie gebe ich bei nem onlineshop die zu ewartende gewinnschätzung ab? ich weiß ja im vornerein gar nicht wie der ankommt. vielleicht kauft ja niemand was 
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Von deiner Einschätzung der Erträge im ersten Jahr hängt es ab, wieviel Einkommenssteuervorauszahlung du jeden Monat leisten mußt. Insofern solltest du den Umsatz/Gewinn nicht zu hoch angeben und am besten unter dem Freibetrag bleiben (sofern das überhaupt relevant ist, denn du dürftest ja als Angestellter bereits mehr verdienen als 7.664 € pro Jahr). Ansonsten wirst du mit zu hohen Zahlungen belastet, ohne im schlimmsten Fall auch nur einen Cent zu verdienen. Bedenke aber, wenn der Laden dann brummmt, genug Rückstellungen zu bilden, denn dann mußt du die Steuer ggf. auf einen Haufen für das ganze Jahr zahlen. Und der Staat ist der härteste Gläubiger...
Zitat:
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ist es schwer die ganzen anträge auszufüllen? irgendwie dient alles zur thematik beigetragene bei mir eher der abschreckung bei wie der aufklärung. bei mir dreht sich irgendwie alles im kopf.
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Wenn dir diese Hürden zu hoch sind, dann solltest du es dir wirklich überlegen, dich selbständig zu machen...
Zitat:
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2. macht es für mich im einkauf einen unterschied ob ich mich im handelsregister eintragen lasse oder nicht?
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Nein, das hat aber andere weitreichende Konsequenzen (Anwendung des Handelsrechts, Bilanzierungspflicht mit doppelter Buchführung, etc.), die dir als Existenzgründer das Leben unnötig schwer machen...
Zitat:
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3. es wird keine zusätzliche steuererklärung benötigt, alles kommt in die gleiche steuererklärung wie jedes jahr? <--richtig?
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Ja, für dein Unternehmen mußt du eine Gewinnermittlung machen und diese Gewinne dann in deiner Steuererklärung unter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (oder ähnlich) eintragen. Besteuert werden dann alle Einkünfte, die du - aus welcher Tätigkeit auch immer - im gesamten Jahr gemacht hast.
Zitat:
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4. wann erhalte ich meinen gewerbeschein und wann kann ich dann mein gewerbe eröffnen? frage das weil viele händler wollen ja erstmal nen gewerbeschein, das man bei ihnen überhaupt waren kaufen kann.
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Direkt bei der Anmeldung. Du kannst dann sofort loslegen...
Zitat:
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5. habe ich das richtig verstanden das ich mit keinen steuern am anfang rechen muss, solang ich unter dem freibetrag bleibe und als kleinstunternehmer zähle? ist dies auch so wenn es nebenberuflich ausgeübt wird?
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Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, hast du nichts mit der Umsatzsteuer am Hut (pauschal gesagt). Wenn du unter 24.500 € Gewinn aus deiner selbständigen Tätigkeit bleibst, bist du von der Gewerbesteuer befreit. Wenn du unter 7.664 € im Jahr aus allen Einkünften bleibst, mußt du keine Einkommenssteuer bezahlen.
Ansonsten empfehle ich immer wieder die Lektüre aller Sticky-Threads und der Sektion "Traum_Start" im Portal...
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Hello again!
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11.09.2004, 12:03
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2004
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Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Zunächst einmal herzlich willkommen im TP-Forum!
Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, hast du nichts mit der Umsatzsteuer am Hut (pauschal gesagt). Wenn du unter 24.500 ? Gewinn aus deiner selbständigen Tätigkeit bleibst, bist du von der Gewerbesteuer befreit. Wenn du unter 7.664 ? im Jahr aus allen Einkünften bleibst, mußt du keine Einkommenssteuer bezahlen.
Ansonsten empfehle ich immer wieder die Lektüre aller Sticky-Threads und der Sektion "Traum_Start" im Portal...
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Danke für das Willkommen....
Es sei erstmal gesagt das ich mich durchaus in der Lage fühle die Anträge zu bewältigen, die Frage war ja ob es für einen Laien der sich mit der Thematik beschäftigt, alleine überhaupt zu bewältigen ist oder ob man definitiv auf fachliche Hilfe angewiesen ist. Es ist ja nun mal so das es wie schon öfters erwähnt, sich um ziemlich trockenen Stoff handelt.
Das mit dem Freibetrag habe ich noch nich so ganz geschnallt.... Also ich denke mal ich habe im Jahr so an die 15k? Einkünfte Hauptberuflich, muss ich das jetzt so verstehen das ich dadurch automatisch über dem Freibetrag liege und alles voll besteuern muss? Kannst Du/Ihr das bitte mal genauer definieren? Evtl. Beispiel?
Ist es möglich im ersten Jahr einen zu erwartenden Gewinn von Null anzugeben?
Die Sticky Threads habe ich selbstverständlcih gelesen auch beschäftige ich mich mit Suchfunktionen innerhalb des Portales *gg*. Nur man ist glaube ich immer der Meinung, sichherheitshalber nochmal nach konkret seinen Fall zu hinterfragen.
Ich will auch wirklich keinem hier unnötig Arbeit machen oder jmd dazu veranlassen evtl gepostetes, erneut zu wiederholen.
Danke schonmal für die bisherige Hilfe, hat schon einiges geholfen und man wird selbstbewusster
MfG
Franz-F
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11.09.2004, 12:54
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Wie es schon in den Sticky-Threads ausführlich beschrieben ist, gibt es bei der Existenzgründung zunächst drei grundsätzliche Steuerarten zu beachten:
1. Umsatzsteuer: 7 bzw. 16 % ab dem ersten Cent, was aber nur relevant ist, wenn man nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
2. Gewerbesteuer: Richtet sich nach dem sog. Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, in der man seinen Unternehmenssitz hat. Bei dieser Steuer gibt es einen Freibetrag von 24.500,- €, d.h. erst ab diesem Betrag als Gewinn im Jahr fallen Steuern an.
3. Einkommenssteuer: Ist wie bisher auch zu bezahlen, nur daß jetzt eventuell noch die Gewinne aus deinem Unternehmen dazukommen. Ich nehme mal an, daß wenn du im Öffentlichen Dienst beschäftigt bist, dein Jahreseinkommen aus dieser Tätigkeit bereits die 7.664,- € Freibetrag, die bei dieser Steuer gewährt werden, überschreitet. Also mußt du die Gewinne aus deinem Unternehmen zu dem Gehalt hinzurechnen und dann kannst du die Belastung durch die Einkommenssteuer ausrechnen (was aber keine vollständige Steuerberechnung ersetzen kann, bei der ja noch viel mehr zu berücksichtigen ist).
Ich hoffe, es jetzt klar geworden...
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Hello again!
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11.09.2004, 15:26
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2004
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jups das is klar..... also kommen bei der einkommensteuererklärung zusätzliche gewinne hinzu, sofern welche erzielt werden. klingt logisch, ist auch logisch.
sind keine gewinne da gibts auch nix zu besteuern.
umsatzsteuer fällt ja weg da ich nen kleinstgewerbe anmelden will. muss ich im shop dann darauf hinweisen das die mwst bereits enthalten ist? so wie es in deinem shop der fall ist?
gewerbesteuer ist ja dann auch erstmal uninteressant da ich definitiv nicht über diesen betrag komme.
nochmal ne alte frage: kann ich bei erwartenden gewinnen angeben das ich mit 0 euro gewinn rechne? ich denke mal am anfang stehen die kosten über den einnahmen, gerade jetzt zum ende des jahres....
MfG
Franz-F
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11.09.2004, 16:13
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von Franz-F
muss ich im shop dann darauf hinweisen das die mwst bereits enthalten ist? so wie es in deinem shop der fall ist?
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Im Gegenteil! Du nimmst ja keine MwSt. ein, sondern du bist Ust.-befreit. Du bist sogar verpflichtet, auf diese Tatache hinzuweisen (im Shop und auf der Rechnung). Siehe hier: http://www.traum-projekt.com/forum/s...08&postcount=7
Zitat:
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nochmal ne alte frage: kann ich bei erwartenden gewinnen angeben das ich mit 0 euro gewinn rechne? ich denke mal am anfang stehen die kosten über den einnahmen, gerade jetzt zum ende des jahres....
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Klar kannst du das, das ist ja auch am Anfang wohl normal!!!
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11.09.2004, 19:30
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Franz,
mal so ganz am Rande:
Zitat:
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Zitat von Franz-F
Ich bin angestellter im ö-dienst ..... meinen arbeitgeber muss ich nich um erlaubniss fragen aber ich werde ihn über mein vorhaben informieren...
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Trifft § 11 BAT bzw. das darin erwähnte BBesG nicht auf Dich zu?
Viel Erfolg
Thomas
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12.09.2004, 09:12
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2004
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Zitat:
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Zitat von ::..Thomas..::
Hallo Franz,
mal so ganz am Rande:
Trifft § 11 BAT bzw. das darin erwähnte BBesG nicht auf Dich zu?
Viel Erfolg
Thomas
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ne formlose mitteilung reicht da durchaus aus, da der arbeitgeber eh darauf antworten muss.
danke für die erfolgswünsche.
MfG
Franz-F
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12.09.2004, 11:40
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2004
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Hallo,
nochmal ne andere Frage. Ist ein Mindestbestellwert zulässig? Wenn ja in welcher Höhe und welche Höhe würdet Ihr empfehlen...?
MfG
Franz-F
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12.09.2004, 12:05
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Klar ist das möglich, aber ob das Sinn macht hängt von individuellen Faktoren ab, wie beispielsweise deiner Zielgruppe (Akzeptanz?), Art der Produkte, Logistik, ...
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12.09.2004, 13:14
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Ich würde dir nicht empfehlen, einen Mindestbestellwert am Anfang einzuführen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Denn durch diesen werden potentielle Kunden abgeschreckt, die deinen Laden logischerweise noch nicht kennen und diesen vielleicht erst mit einer kleineren Bestellung testen wollen.
Außerdem: Jede noch so kleine Bestellung mit im Vergleich zum Ertrag unverhältnismäßigem Aufwand für dich kann viele weitere Bestellungen nach sich ziehen und weitere Kunden (durch die nicht zu unterschätzende Mund-zu-Mund-Propaganda) bringen.
Am Anfang freust du dich eh über jede noch so kleine Bestellung. Zumindest war es bei mir so... 
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Hello again!
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13.09.2004, 15:43
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2004
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so, ich hab nun alles kapiert, danke das ihr euch die mühe gemacht habt mir alles zu erklären.
eine abschliessende frage:
ich war heut beim ordnungsamt und hab ein gewerbe angemeldet, wo ich fertig war habe ich gefragt wie es mit dem gewerbeschein aussieht? da hat mir die freundliche angestellte gesagt das es sowas nicht mehr gibt.
meine frage nun ich hab eine beglaubigte kopie meiner gewerbeanmeldung, das hat mich 17,90Euro gekostet.
dient diese kopie als gewerbenachweis, oder muss ich auf was anderes warten?
MfG
Franz-F
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13.09.2004, 15:47
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#13
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von Franz-F
da hat mir die freundliche angestellte gesagt das es sowas nicht mehr gibt.
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finde ich sehr merkwürdig
Die Lieferanten wollen doch in der Regel deinen Gewerbeschein per Fax sehen, damit du Wiederverkäuferpreise bekommst
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13.09.2004, 15:52
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2004
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ja das habe ich ihr auch gesagt.....
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13.09.2004, 17:27
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Also bei uns gabs ne Kopie des Antrags (der den meisten Lieferanten, Metro & Co. ausreicht) und einige Wochen später noch einen "richtigen" Gewerbeschein per Post (auf dem allerdings der Unternehmensname falsch abgeschrieben war, sodaß er unbrauchbar war). Ich würde da nochmal genauer nachfragen...
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Hello again!
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