Zunächst einmal herzlich willkommen im TP-Forum!
Von deiner Einschätzung der Erträge im ersten Jahr hängt es ab, wieviel Einkommenssteuervorauszahlung du jeden Monat leisten mußt. Insofern solltest du den Umsatz/Gewinn nicht zu hoch angeben und am besten unter dem Freibetrag bleiben (sofern das überhaupt relevant ist, denn du dürftest ja als Angestellter bereits mehr verdienen als 7.664 € pro Jahr). Ansonsten wirst du mit zu hohen Zahlungen belastet, ohne im schlimmsten Fall auch nur einen Cent zu verdienen. Bedenke aber, wenn der Laden dann brummmt, genug Rückstellungen zu bilden, denn dann mußt du die Steuer ggf. auf einen Haufen für das ganze Jahr zahlen. Und der Staat ist der härteste Gläubiger...Zitat von Franz-F
Wenn dir diese Hürden zu hoch sind, dann solltest du es dir wirklich überlegen, dich selbständig zu machen...ist es schwer die ganzen anträge auszufüllen? irgendwie dient alles zur thematik beigetragene bei mir eher der abschreckung bei wie der aufklärung. bei mir dreht sich irgendwie alles im kopf.
Nein, das hat aber andere weitreichende Konsequenzen (Anwendung des Handelsrechts, Bilanzierungspflicht mit doppelter Buchführung, etc.), die dir als Existenzgründer das Leben unnötig schwer machen...2. macht es für mich im einkauf einen unterschied ob ich mich im handelsregister eintragen lasse oder nicht?
Ja, für dein Unternehmen mußt du eine Gewinnermittlung machen und diese Gewinne dann in deiner Steuererklärung unter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (oder ähnlich) eintragen. Besteuert werden dann alle Einkünfte, die du - aus welcher Tätigkeit auch immer - im gesamten Jahr gemacht hast.3. es wird keine zusätzliche steuererklärung benötigt, alles kommt in die gleiche steuererklärung wie jedes jahr? <--richtig?
Direkt bei der Anmeldung. Du kannst dann sofort loslegen...4. wann erhalte ich meinen gewerbeschein und wann kann ich dann mein gewerbe eröffnen? frage das weil viele händler wollen ja erstmal nen gewerbeschein, das man bei ihnen überhaupt waren kaufen kann.
Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, hast du nichts mit der Umsatzsteuer am Hut (pauschal gesagt). Wenn du unter 24.500 € Gewinn aus deiner selbständigen Tätigkeit bleibst, bist du von der Gewerbesteuer befreit. Wenn du unter 7.664 € im Jahr aus allen Einkünften bleibst, mußt du keine Einkommenssteuer bezahlen.5. habe ich das richtig verstanden das ich mit keinen steuern am anfang rechen muss, solang ich unter dem freibetrag bleibe und als kleinstunternehmer zähle? ist dies auch so wenn es nebenberuflich ausgeübt wird?
Ansonsten empfehle ich immer wieder die Lektüre aller Sticky-Threads und der Sektion "Traum_Start" im Portal...


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