Hallo Matthias,
die AfA Tabellen kommen vom Finanzministerium - guckst Du zum Beispiel
hier.
PC und Peripherie: 3 Jahre
Büromöbel: 13 Jahre !!!!
Es gibt aber, um das ganze zu komplizieren, lineare und degressive Abschreibung ....!
Die AfA Tabellen beruhen auf § 7 EStG. Neu ist seit kurzen, das Wirtschaftsgüter die im laufendem Jahr - was ja üblich ist, angeschafft werden, monatsgenau angesetzt werden müssen. Es gilt nicht mehr die "halbjahresregelung"
Thomas
Mal ein kleiner Ausflug ins Mietrecht:
Viele Vermieter verlangen ja, wenn man nach vielen Jahren aus der Wohnung auszieht, das der vom Vermieter eingebrachte Teppichboden noch aussieht wie am ersten Tag. Sofern die Nutzung normal erfolgte - also kein Lagerfeuer im Wohnzimmer gemacht wurde ( nicht lachen: ein Mieter bei mir im Haus hat allen ernstes mal im Wohnzimmer mit Holzkohle gegrillt .... - nein der kam nicht aus dem Busch .... dat war nen Brite) sollte man sich neben dem Mietrecht auch auf die AfA Tabelle berufen. Danach , Punkt 6.19.4.1 der AfA Tabelle, ist ein normaler Teppichboden nach 8 Jahren "abgeschrieben", hat also einen Bilanzwert von 0 Euro. Das kann man dann den horrenden Ersatzforderungen der Vermieter entgegen halten ..... kostet zwar ein bischen Nerven - hilft aber ..... Deshalb nehmen geschickte Vermieter da auch immer mehr Abstand von und vermieten Wohnungen ohne derartige Bodenbeläge. Beugt auch Streitigkeiten und Geschmacksverirrungen vor.
Thomas