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Alt 11.09.2004, 19:51   #1
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein

Abschreibungszeitraum - woher?


Hallo,

wer legt eigentlich die Anzahl der Jahre fest, in der Anlagegüter abgeschrieben werden müssen? Gibt es da Listen vom Finanzamt? Oder kann ich das selbst entscheiden - indem ich schätze wie lange die Nutzungsdauer sein wird?

Bei Fahrzeugen oder PCs gibt es ja bestimmte Vorgaben von den Finanzämtern, aber wie ist das zum Beispiel bei meiner Textildruck-Transferpresse...?!

Kann ich selbst wählen, ob ich die Anlagegüter linear oder degressiv abschreibe? Oder gibt es dafür eine Vorgabe?
ratze ist offline  


Alt 11.09.2004, 22:07   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo Matthias,

die AfA Tabellen kommen vom Finanzministerium - guckst Du zum Beispiel hier.

PC und Peripherie: 3 Jahre
Büromöbel: 13 Jahre !!!!

Es gibt aber, um das ganze zu komplizieren, lineare und degressive Abschreibung ....!

Die AfA Tabellen beruhen auf § 7 EStG. Neu ist seit kurzen, das Wirtschaftsgüter die im laufendem Jahr - was ja üblich ist, angeschafft werden, monatsgenau angesetzt werden müssen. Es gilt nicht mehr die "halbjahresregelung"

Thomas

Mal ein kleiner Ausflug ins Mietrecht:

Viele Vermieter verlangen ja, wenn man nach vielen Jahren aus der Wohnung auszieht, das der vom Vermieter eingebrachte Teppichboden noch aussieht wie am ersten Tag. Sofern die Nutzung normal erfolgte - also kein Lagerfeuer im Wohnzimmer gemacht wurde ( nicht lachen: ein Mieter bei mir im Haus hat allen ernstes mal im Wohnzimmer mit Holzkohle gegrillt .... - nein der kam nicht aus dem Busch .... dat war nen Brite) sollte man sich neben dem Mietrecht auch auf die AfA Tabelle berufen. Danach , Punkt 6.19.4.1 der AfA Tabelle, ist ein normaler Teppichboden nach 8 Jahren "abgeschrieben", hat also einen Bilanzwert von 0 Euro. Das kann man dann den horrenden Ersatzforderungen der Vermieter entgegen halten ..... kostet zwar ein bischen Nerven - hilft aber ..... Deshalb nehmen geschickte Vermieter da auch immer mehr Abstand von und vermieten Wohnungen ohne derartige Bodenbeläge. Beugt auch Streitigkeiten und Geschmacksverirrungen vor.

Thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (11.09.2004 um 22:31 Uhr).
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 11.09.2004, 23:28   #3
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Benutzerbild von Sebi
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Hamburg
Sebi ist auf einem guten Weg
Zitat:
Kann ich selbst wählen, ob ich die Anlagegüter linear oder degressiv abschreibe? Oder gibt es dafür eine Vorgabe?
Ja, die gibt es. Du darfst nur bei beweglichen abnutzbaren Anlagegegenständen degressiv abschreiben. also z.B. keine Software
Sebi ist offline  
Alt 12.09.2004, 02:35   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
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Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Sebi
Du darfst nur bei beweglichen abnutzbaren Anlagegegenständen degressiv abschreiben.
Das verstehe ich nicht ganz. Wäre ein PC ein beweglicher abnutzbarer Anlagegegenstand? Die von mir genannte Transferpresse wäre dann also auch beweglich und abnutzbar und könnte somit linear sowie degressiv abgeschrieben werden, oder?

Danke erstmal für die Antworten! Da Druckmaschinen sowie Maschinen der Druckweiterverarbeitung (Heftmaschinen, Falzmaschinen) allesamt 13 Jahre abgeschrieben werden kann ich davon ausgehen das darunter auch meine Textildruckpresse fällt?? (Da die Liste von 2001 ist müßte ich mir die aktuelle Liste besorgen... aber so mal als Beispiel)

Geändert von ratze (12.09.2004 um 02:37 Uhr).
ratze ist offline  
Alt 12.09.2004, 19:09   #5
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Sebi
 
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Sebi ist auf einem guten Weg
Maschinen sind immer bewegliche Wirtschaftsgüter. Unbewegliche Wirtschaftsgüter sind z.B. Gebäude.
Sebi ist offline  
 

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