Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. Solange Du keinen Gewerbebetrieb führst ist steuerlich also nichts zu beachten (Beispiel: Du verkaufst eine private Büchersammlung etc.) Kaufst Du aber extra Waren ein um sie dann zu verkaufen bist Du sofort in der Steuermühle und musst einen Gewerbeschein haben.
Wenn Du Deine "Private Sammlung" über ein Shopsystem verkaufst ändert sich erstmal grundsätzlich nichts an dem oben geschriebenen. Jedoch kann es nach außen wirken als wenn Du Gewerblich tätig bist, was zu vermeiden wäre. Es sollte also ganz deutlich aus der Seite hervorgehen das es sich um eine reine kurzfristige Privatgeschichte handelt.
Gruß Epic03


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