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Thema: Mehrere Computer

  1. #1
    TP-Supporter preyz ist auf einem guten Weg
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    Mehrere Computer

    Folgende Situation:
    Ein Rechner, der 100% gewerblich genutzt wird ist vorhanden.
    Die MwSt. wurde zurückerstattet und wird abgeschrieben.

    Nun sollte ein Notebook gekauft werden, das 50% gewerblich genutzt werden soll, und 50% privat.
    Wenn es über das Gewerbe gekauft wird, kann dann die gesamte MwSt. erstattet werden - nur die Hälfte - oder garnichts?
    Abgeschrieben wird nur die Hälfte des Notebooks-Wertes, oder?

    Würden bei anderen Verhältnissen andere Regeln gelten?
    Wenn die gewerblich Nutzung des neuen Notebooks z.B. 75% is?!

  2. #2
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    Bei einer Betrieblichen Nutzung von weniger als 10% handelt es sich Umsatzsteuerlich zwangsweise um Privatvermögen.

    Bei einer Betrieblichen Nutzung von mehr als 90% handelt es sich Umsatzsteuerlich zwangsweise um Betriebsvermögen.

    Bei einer Betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 90% besteht Umsatzsteuerlich ein Wahlrecht.

    Gruß Epic03
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  3. #3
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    danke für die antwort.

    die betriebliche nutzung wird aufjedenfall zwischen 10% und 90% liegen.
    was bedeutet "wahlrecht" (in diesem zusammenhang)?

  4. #4
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    was bedeutet "wahlrecht" (in diesem zusammenhang)?
    Das bedeutet das Du Dir aussuchen kannst ob Du den Gegenstand Umsatzsteuerlich Deinem Unternehmen zuordnern möchtest oder nicht. Ordnest Du es Umsatzsteuerlich dem Privatvermögen zu darfst Du Dir die Vorsteuer nicht ziehen. Eine Betriebsausgabe bleibt es aber dennoch.

    Gruß Epic03
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  5. #5
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    damit ich das klar verstehe:
    die gesamte ust. kann ich zurück bekommen, solange die gewerbliche nutzung zwischen 10-90% liegt, und ich nur den korrekten anteil (entsprechend der gewerblichen nutzun. zb. 50%) des netto-preises als gewerbliche ausgabe geltend mache?

    edit:
    danke für deine mühe

  6. #6
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    Hallo preyz,

    wir sprechen bisher nur über die Umsatzsteuerliche Zuordnung zum Betriebsvermögen Ja oder Nein. Das entscheidet nur darüber ob Du die Vorsteuer vom Finanzamt wieder bekommst oder nicht. An der Tatsache das es sich insgesammt um eine Betriebsausgabe handelt ändert sich erstmal gar nichts. Wenn Du z.B. einen Computer für 1000 €anschaffst und Umsatsteuerlich dem Privatvermögen zuordnest, Einkommensteuerrechltich aber dem Betriebsvermögen, dann buchst Du den Bruttobetrag ohne VSt Abzug als Betriebsausgabe.

    Gruß Epic03
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  7. #7
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    leider verstehe ich das nicht ganz
    nehmen wir nun den konkreten fall, wo ich ein notebook zu 50% gewerblich nutzen werden.
    kann ich die gesamte vorsteuer/ust/mwst vom finanzamt zurück verlangen?
    welchen betrag gebe ich als betriebsausgabe an? welchen muss ich "privat" zahlen?

    (waum würde mann privat die mwst. zahlen wollen, wenn man sie wieder bekommen kann? ich fürschte das hat alles irgendwie einen haken, und frage daher so viel nach...)

  8. #8
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    hmm es tut mir leid, aber ich versteh nicht was du daran nicht verstehst........ einfacher kann ich es leider nicht erklären.

    kann ich die gesamte vorsteuer/ust/mwst vom finanzamt zurück verlangen?
    Wenn Du das Notebook Umsatzsteuerlich dem Betriebsvermögen zuordnest kannst Du das machen. Wie oben erklärt hast Du bei den Nutzungsverhältnissen ein Wahlrecht.

    welchen betrag gebe ich als betriebsausgabe an?
    Den Kaufpreis Brutto

    waum würde mann privat die mwst. zahlen wollen, wenn man sie wieder bekommen kann?
    Das hat mit wollen eigentlich nichts zu tun. Es muss nur gesetzlich irgendwie geregelt sein wie die Gegenstände zu behandeln sind. Wenn Du das Notebook z.b. irgendwann privat entnimmst ist diese Entnahme Umsatzsteuerpflichtig wenn das Notebook Umsatzsteuerlich dem Betriebsvermögen zugeordnet wurde. Auch ist die Privatnutzung von Gegenständen die Umsatzsteuerlich dem Betrieb zugeordnet wurden USt Pflichtig. Gerade bei der Anschaffung von Pkws gab es da immer wieder probleme ob die Privatnutzung USt Pflichtig ist oder nicht wenn lediglich die Anschaffung ohne VSt Abzug erfolgt ist, aber aus den laufenden Kosten die VSt gezogen wurde. Hmm das wird schon wieder zu kompilziert befüchte ich....... Du kannst Dir jedenfalls die VSt ziehen und bei einer späteren Entnahme fällt zwar USt an, aber der Restwert des Notebooks wird dann so gering sein das weiter nichts anfällt.

    Gruß Epic03
    Geändert von Epic (18.09.2004 um 21:29 Uhr)
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  9. #9
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    vielen dank!

    genau dieser letzter satz hat mit die erleuchtung gebracht...

  10. #10
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