Bei einer Betrieblichen Nutzung von weniger als 10% handelt es sich Umsatzsteuerlich zwangsweise um Privatvermögen.
Bei einer Betrieblichen Nutzung von mehr als 90% handelt es sich Umsatzsteuerlich zwangsweise um Betriebsvermögen.
Bei einer Betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 90% besteht Umsatzsteuerlich ein Wahlrecht.
Gruß Epic03


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