Also mit den Anwaltskosten kommst du ja noch gut davon, die übrigens berechtigt als Verzugsschaden gefordert werden können, wenn du wirksam durch eine Mahnung in Verzug gesetzt wurdest.
Die Mahnkosten sind allerdings sehr hoch. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung, aber in der Regel bewegen sich diese zwischen 1 € (Telekom) und 10 €. Alles andere sollte unbillig sein. Da würde ich mir die Kosten von dem Typen belegen oder zumindest darlegen lassen, bevor ich diese bezahle...


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- und hatte auf einem Schreiben der Gegenseite auch so einen Spruch. Ich hatte den gar nicht groß beachtet, mein Anwalt flippte aber förmlich aus deswegen. Habe das nicht ganz kapiert, aber im Prinzip geht es darum, dass sie deine Daten sowieso nicht speichern/weitergeben dürfen und durch so einen Spruch indirekt aber sagen, dass sie das tun werden ...
