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Thema: Mahnkosten?!

  1. #1
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Post Mahnkosten?!

    O.k., o.k., ich geb's ja zu: der schnellste Zahler bin ich nicht. Die eine oder andere Rechnung verschwindet schon mal unter dem Chaos auf meinem privaten Schreibtisch und wartet länger auf Begleichung. Aber das, was ich am Freitag bekam, fand ich dann doch etwas übertrieben. Post vom Anwalt, kann ja schon nix gutes sein. Jedenfalls hab ich wohl eine Rechnung nach der Zahlungserinnerung immer noch nicht gezahlt und nach dem "neuen" Gesetz gerät man automatisch in Verzug ... Ihr kennt das ja.
    Aber ist das noch verhältnismäßig??

    offener Rechnungsbetrag: 6,50 €
    Mahnkosten: 36,23 €
    Anwaltsgebühren: 27,00 €
    ----------------------------
    macht zusammen (mit Zinsen): 69,81 €
    für eine 6,50 € - Rechnung?!

    Davon mal abgesehen, daß ich im Unrecht bin (ich seh's ja ein), halte ich es doch für übertrieben, mit 'Anwälten auf Kleinkunden zu schießen'.
    Aber wie setzen sich 36,23 € Mahnkosten zusammen? Am Ende hat der Kerl gar kein normales Geschäft, sondern verdient seinen Lebensunterhalt mit Mahnkosten?!

    Ich werde die Anwaltsgebühren an den Anwalt überweisen, den ursprünglichen Rechnungsbetrag an das Geschäft und hoffen, daß der Typ doch noch irgendwo ein Gewissen hat ...

    P.S.: Der Satz "Dieses Schreiben gilt gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes." hindert mich wohl daran, diese Rechnung zu veröffentlichen?! Ich dachte da an Plakatwände vor dem Geschäft u.ä.

    Ich kann mir schon denken, welche Reaktionen ich bei dem einen oder anderen hervorrufe und bereue den Post schon irgendwie, aber bisher habe ich alle meine Rechnungen bezahlt und die Verhältnismäßigkeit sollte schon irgendwo gewahrt bleiben

  2. #2
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    Also mit den Anwaltskosten kommst du ja noch gut davon, die übrigens berechtigt als Verzugsschaden gefordert werden können, wenn du wirksam durch eine Mahnung in Verzug gesetzt wurdest.

    Die Mahnkosten sind allerdings sehr hoch. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung, aber in der Regel bewegen sich diese zwischen 1 € (Telekom) und 10 €. Alles andere sollte unbillig sein. Da würde ich mir die Kosten von dem Typen belegen oder zumindest darlegen lassen, bevor ich diese bezahle...


    Hello again!


  3. #3
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    Zitat Zitat von LimaX
    P.S.: Der Satz "Dieses Schreiben gilt gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes." hindert mich wohl daran, diese Rechnung zu veröffentlichen?!
    da lohnt es sich ggf. mal genauer zu recherchieren. Liege gerade im Rechtsstreit mit einer Firma - weil ich wirklich nicht zahlen will - und hatte auf einem Schreiben der Gegenseite auch so einen Spruch. Ich hatte den gar nicht groß beachtet, mein Anwalt flippte aber förmlich aus deswegen. Habe das nicht ganz kapiert, aber im Prinzip geht es darum, dass sie deine Daten sowieso nicht speichern/weitergeben dürfen und durch so einen Spruch indirekt aber sagen, dass sie das tun werden ...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Thomas
    Habe das nicht ganz kapiert, aber im Prinzip geht es darum, dass sie deine Daten sowieso nicht speichern/weitergeben dürfen und durch so einen Spruch indirekt aber sagen, dass sie das tun werden ...
    Das kann sein ... im Satz davor drohen sie, daß meine Daten der Schufa übermittelt werden.

  5. #5
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    Jetzt bin ich mal gespannt. Ich habe, wie gesagt, alles außer den Mahnkosten überwiesen.
    Laut Homepage des Anwalts kommt nun das gerichtliche Mahnverfahren und danach "[...] unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen [ein] (bevorzugt Kontopfändung) [...]".
    Aber ich bin ja hoffnungsloser Optimist (oder einfach zu weich für diese Welt).

    Das Fax mit Widerspruch gegen Weitergabe meiner Daten geht auch morgen raus. Kann ja nicht schaden.

    P.S.: Was ich außerdem gerade auf der Homepage gefunden habe, war das Fernabsatzgesetz ... 4monatiges Rückgaberecht? ... Rechnungsdatum 01.06.? ... soso ... und nun such ich den Hinweis auf das Widerrufsrecht ... und falls ich den nicht finde, einen Abmahnanwalt
    Geändert von LimaX (22.09.2004 um 00:41 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von LimaX
    Fernabsatzgesetz ... 4monatiges Rückgaberecht? ...
    unbegrenztes Rückgaberecht ...

  7. #7
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    Oops, da hab ich wohl zu schnell gelesen.
    1. meinte ich Widerrufsrecht und 2. gilt das maximal 4 Monate und nicht zwingend.
    Mannomann, erst lesen, dann posten ...

    Aber Thomas, meinst Du das ernst? Dann mußt Du ja mächtig von Deinen Mühlen überzeugt sein
    O.k., unbegrenzt, wenn nicht belehrt wurde ... aber dieses Passus hat doch jeder in den AGB? - Jedenfalls hat ihn mein Gläubiger

  8. #8
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    ja eben, bei Nichtbelehrung gilt unbegrenztes Rückgaberecht, hatte deinen Beitrag so aufgefasst ...

  9. #9
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    Nein, ich hatte leider nur zu schnell gelesen.
    Und was heißt schon Nichtbelehrung, den Haken bei 'AGB gelesen' setzt man mittlerweile doch schon automatisch ... wir haben doch keine Zeit

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