mysqldumper
-


Hinweise


 
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 23.09.2004, 20:56   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2004
Roscoe macht alles soweit korrekt
Lightbulb

Zivildienst und Selbstständigkeit / Ich-AG?


Hi zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin 21 Jahre alt und ausgebildeter Technischer Assistent für Informatik.
Zur Zeit leiste ich meinen Zivildienst freiwillig ab.
Nach meiner Ausbildung (die rein schulisch war, ohne Firma, die einen übernimmt) dachte ich, Zivildienst wär ne gute Möglichkeit ne eventuelle Arbeitslosigkeit vorzubeugen und mich in dieser Zeit beruflich weiterzubilden (MCSE usw.). Nun ist mir der Gedanke gekommen mich selbstständig zu machen und mit meinem Wissen ein bischen Kapital zu machen

Ist es möglich, neben dem Zivildienst eine Ich-AG zu eröffnen?
Bewilligt einem das das Bundesamt für Zivildienst?
Auf ner Infoseite auf der ich kürzlich war, steht:

"Das Arbeitsamt zahlt einen Existenzgründungszuschuss".

Bekommt man dann zusätzlich zum Sold(Zivildienstlohn 400 €) das Unterstützungsgeld ( 1. Jahr 600 €, 2. Jahr 360 €, 3. Jahr 240 €)?

Wenn das nicht möglich ist, geht es dann, ein Gewerbe anzumelden?
Gibt es vom Staat Unterstützungsgelder dafür?

Könnte ich wenn das geht bei der Ich-AG oder beim eigenen Gewerbe einen Bekannten einstellen? Der würde dass dann nebenberuflich machen.

Mein Ziel: eine Art PC-Notdienst nach 18 Uhr/Webdesign/Netzwerke einrichten ect.

Ich hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten, mir ist es mit meiner Idee ziemlich ernst und ich will das auf alle Fälle schaffen :-)

Schon im Vorraus vielen Dank für die Antworten!

MfG Roscoe
Roscoe ist offline  


Alt 23.09.2004, 21:27   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Roscoe
Ist es möglich, neben dem Zivildienst eine Ich-AG zu eröffnen?
Nein, denn eine sog. Ich-AG gibt es nur für Arbeitslose!

Ansonsten kannst du nur Existenzgründungskredite in Anspruch nehmen, die aber an nicht unerhebliche Voraussetzungen geknüpft sind und natürlich auch wieder zurückbezahlt werden müssen.

Zitat:
Wenn das nicht möglich ist, geht es dann, ein Gewerbe anzumelden?
Grundsätzlich kannst du immer ein Gewerbe anmelden. Nur während des Zivildienstes mußt du deinen Dienststellenleiter um Erlaubnis bitten.

Dazu ein Auszug aus dem ZDG (Zivildienstgesetz):
§ 33 Nebentätigkeit

(1) Der Dienstleistende bedarf zur Ausübung einer Nebentätigkeit der Genehmigung; diese darf nur versagt werden, wenn die Nebentätigkeit die Dienstleistung gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft.

(2) Keiner Genehmigung bedarf die Verwaltung eigenen oder der eigenen Nutznießung unterliegenden Vermögens sowie eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit. Diese Tätigkeiten können untersagt werden, soweit sie die Dienstleistung gefährden oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderlaufen.

Zitat:
Gibt es vom Staat Unterstützungsgelder dafür?
siehe oben...

Zitat:
Könnte ich wenn das geht bei der Ich-AG oder beim eigenen Gewerbe einen Bekannten einstellen? Der würde dass dann nebenberuflich machen.
Klar kannst du als freier Unternehmer Leute einstellen. nur erhöht sich dadurch der Aufwand erheblich (Lohnbuchhaltung, Sozialabgaben, etc.). Als freier Mitarbeiter ist das unkomplizierter (aber: Scheinselbständigengesetz beachten und einhalten).

Oder er wird dein Partner und ihr macht das ganze in Form einer Gesellschaft. Dann ist der bürokratische Aufwand gleich null, aber ihr haftet gegenseitig und jemand kann dir reinreden...

Zitat:
Mein Ziel: eine Art PC-Notdienst nach 18 Uhr/Webdesign/Netzwerke einrichten ect.
Da bist du sicher nicht der einzige, der das macht. Außerdem wird das als deinem Zivildienst zuwiederlaufend (siehe § 33 ZDG) eingestuft werden, denn dies umfaßt auch Tätigkeiten mitten in der Nacht, sodaß nicht gewährleistet ist, daß du morgens frisch, munter und ausgeschlafen den Zivildienst antreten kannst.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 23.09.2004, 21:37   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2004
Roscoe macht alles soweit korrekt
Red face

Mein Weg ... :)


Hm.

Ich will den PC-Notdienst nicht die ganze Nacht betreiben, sondern nur bis 21 Uhr! Über meinen Bekanntenkreis hat sich ne kleine Gruppe gebildet denen ich behilflich sein könnte und so gut an Aufträge kommen würde!

In welchem Umfang ich das dann unter der Woche mache kann ich ja mit meinem Dienststellenleiter bereden, oder?

Den Umsatz den ich mache, muss ich ja nicht ans Bundesamt für Zivildienst mitteilen, oder?

Ich würd das so gern hinkriegen :-(

Bitte antwortet,

MfG Roscoe
Roscoe ist offline  
Alt 23.09.2004, 21:47   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Das mußt du sicherlich mit deinem Dienststellenleiter ausmachen.

Und dem Bundesamt ist es egal, wieviel du nebenher verdienst. Dem Finanzamt aber nicht...

Ich habe auch neben dem Zivildienst nebenher gearbeitet - habe dem Dienststellenleiter nix gesagt. Der Sold ist nicht zu versteuern, sodaß ich locker zusätzlich noch ca. 14.000 DM nebenher verdient habe. Habe damals noch im Hotel Mama gewohnt und nix abdrücken müssen. Das waren Zeiten! Ich hatte Geld wie Heu! Ich wußte nicht wohin damit und hab angefangen Aktien zu kaufen (aus reinem Interesse). Logischerweise ist davon nix mehr übrig...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 23.09.2004, 21:48   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Deine Nebentätigkeit muß nicht nur von deiner Dienststelle, sondern auch vom Bundesamt direkt genehmigt werden. Ich glaube nicht das die Arbeitszeit ab 18.00 Uhr ein Problem sein wird, wann sollte man die Tätigkeit denn sonst ausüben wenn nicht nach Feierabend?!

In meiner Zivizeit wars kein Problem, meine Kollegen haben auch in den Abendstunden Pizza gefahren, gekellnert, ...

Dein Umsatz ist dem Bundesamt übrigens völlig egal, es gibt nur die Beschränkung hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit.
ratze ist offline  
Alt 26.09.2004, 19:27   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2004
Roscoe macht alles soweit korrekt
Unhappy

Zivildienst beenden?


Hallo zusammen, ich hab grad noch n paar Fragen an euch:

Ich habe meinen Zivildienst nach meiner Musterung (wurde T3 gemustert, war somit nicht bundeswehrpflichtig und musste auch kein Zivi machen) freiwillig angetreten, um einer eventuellen Arbeitslosigkeit vorzubeugen.

Nun, ca. 2 Monate nach meinem Zivildienstbeginn hab ich bemerkt, dass meine aktuelle Cheffin mich total ausnutzt:

Arbeitsbeginn: 7.30 Uhr
Arbeitsende :17.00 - 17.30 Uhr

Mein Zivildienstlohn wurde die ersten beiden Male auch noch falsch berechnet, was mich somit zu folgender Idee getrieben hat:

Ist es für mich in irgendeiner Weise möglich, meinen Zivildienst vorzeitig zu beenden? Bzw. wurde vor 2 Wochen vom Arzt eh schon einmal wegen Problemen mit meinen Bannscheiben krank geschrieben, kann ich das vielleicht dafür verwenden? Hab die Schmerzen schon regelmäßig..

Und was würded ihr davon halten, danach eine Ich-AG zu gründen?
Hier würde ich doch das Existenzsicherungsgeld von 600 € im ersten, 360 € im zweiten und 240 € im dritten Jahr bekommen oder? Wär doch n guter Weg, um mich beruflich weiterzubilden und zu sehen, ob ich nebenbei n zweites Standbein aufbauen kann, oder?

Ich hoffe ihr habt verstanden was ich meine, und könnt mir bei meinem Problem helfen.

MfG Roscoe
Roscoe ist offline  
 

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Business allgemein > Archiv
Zivildienst und Selbstständigkeit / Ich-AG? Zivildienst und Selbstständigkeit / Ich-AG?
« Suche Praktikum] Bereich Webdesign/Mediendesign | mp3/musik anbieten »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Der Herr Bush TobiasKa Einfach so ... 15 07.12.2004 20:26
Selbstständigkeit unter 18 Bitte erst lesen ! Epic Gründung & Selbstständigkeit 0 08.08.2004 20:49
Markenrecht - Wie schütze ich meinen Firmen- und Domainnamen adrian Recht & Co 4 07.06.2003 09:28


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:22 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67