deine arbeit, dein geld, was du damit machst ist völlig egal, hauptsache der staat bekommt seinen anteil, deine frage stellt sich eigentlich erst wenn du mit mehreren eine firma gründest.
mfg
Hallo,
ich habe noch ne blöde frage, wenn ich mich selbständig mache kann ich 6 monate überbrückungsgeld bekommen, aber wie ist es danach kann ich mir monatlich selbst ein gehalt als selbstständiger zahlen von sume xxxx ?
deine arbeit, dein geld, was du damit machst ist völlig egal, hauptsache der staat bekommt seinen anteil, deine frage stellt sich eigentlich erst wenn du mit mehreren eine firma gründest.
mfg
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Klar kannst Du Dir ein Gehalt zahlen, von irgendwas musst Du ja auch leben, allerdings ist dieses Gehalt und darauf zielt Deine Frage sicherlich ab nicht als Betriebsausgabe abzugfähig. Darf also Deinen Gewinn nicht mindern. Das wäre z.B. dann möglich wenn Du eine GmbH als Geschäftsführer betreibst. Die GmbH wäre dann die Unternehmerin und Du Angestellter. Das Gehalt wäre dann auch als Betriebsausgabe abzugsfähig.ich habe noch ne blöde frage, wenn ich mich selbständig mache kann ich 6 monate überbrückungsgeld bekommen, aber wie ist es danach kann ich mir monatlich selbst ein gehalt als selbstständiger zahlen von sume xxxx ?
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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