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Alt 04.10.2004, 18:04   #1
TP-Junior
 
Benutzerbild von megamanX
 
Registriert seit: Jun 2002
megamanX macht alles soweit korrekt

Höherer Preis als üblich ohne vorherige Absprache?


Moin Moin,

ich habe da mal eine kleine Frage. Ich bin für einen Unternehmer quasi der EDV-"Experte", d.h. ich bringe die PCs in Ordnung, wenn es mal Probleme gibt, und ich kümmere mich auch um die Website. Wenn Änderungen anstehen, kriege ich dafür einen Stundenlohn; das läuft dann so ab, dass ich ihm die Rechnung mit der Stundenauflistung und der Summe schicke und er das dann überweist. Das lief auch immer problemlos und kann auch ruhig so bleiben, da ich zum Betrieb eine mehr oder weniger persönliche Beziehung habe (eine Freundin meiner Mutter arbeitet dort) und daher nicht mit Scherereien zu rechnen brauche. Zwar verdiene ich nicht besonders viel bei diesem Job, aber da die Arbeit auch immer relativ anspruchslos war, war das okay.

Jetzt ist es aber so, dass ich die Website komplett neu gestalten sollte. Ich habe jetzt vorher keinen Festpreis mit ihm ausgehandelt, aber natürlich war das jetzt nicht so ein Geplänkel wie sonst. Insbesondere das Einführen von PHP-Scripts fiel aus dem hier üblichen Rahmen.

Jetzt ist die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, diesmal einen höheren Stundenlohn anzusetzen (und sei es nur für die PHP-Programmierung), ohne dass ich ihn vorher davon unterrichtet habe, und wenn ja, in welchem Maße? (Ich bin ja dort nicht angestellt, sondern das läuft alles über mein Gewerbe.)

Ich war mir leider nicht ganz sicher, wonach ich hierfür hätte suchen sollen, aber ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.

Es grüßt:
Gerrit
__________________
ReactOS (freier Windows-Klon)
megamanX ist offline  


Alt 04.10.2004, 18:25   #2
Compuu
Guest
 

Vorher mit ihm durchsprechen...


Hallo,

wenn Du den Stundenlohn einfach erhöhst ist das sicherlich nicht so gut. Sprich mit Deinem Kunden voher drüber, und erkläre ihm, warum der Satz dieses Mal höher sein muss. Wenn Du es ihm in Ruhe erklärst, versteht er es. Wenn du es einfach nicht machst, kann er es sicherlich nicht verstehen und wird sauer!

Wie würdest Du denn in dem Fall reagieren?

MfG

Torsten
 
Alt 04.10.2004, 19:13   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Es gibt eine Rechtsgrundlage. Gemäß § 632 BGB* kannst du den üblichen Lohn für dein Werk verlangen, wenn nichts ausdrücklich vereinbart wurde. Nun könnte dein "Chef" dir entgegnen, dass du immer für den niedrigen Betrag gearbeitet hast und du somit nicht mehr verlangen kannst. Du kannst dies aber dadurch erwidern, daß du sagst, dass es eben nicht die übliche Tätigkeit ist (PC reparieren, bestehende Website pflegen).

Und wenn dein "Chef" einen Freelancer oder gar eine Agentur engagiert hätte, wäre es ihn wohl auch teurer gekommen.

Als Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB würde ich diese Tätigkeit auch einstufen, denn du solltest ja eine komplett neue Seite erstellen, was als Werk einzustufen ist.

Wie Compuu aber schon sagte, solltest du vor Rechnungsstellung mit ihm darüber sprechen (auch wenn du dich aufgrund deiner persönlichen Beziehungen zum Betrieb zu drücken scheinst). Am besten wäre es gewesen, dies vorher abzuklären, dann hätte es sich dein Chef nämlich aussuchen können, ob du (oder ein anderer) die Website machen sollst.

So stellst du deinen Chef vor vollendete Tatsachen - das ist nicht die feine englische Art.

* § 632 BGB:

Zitat:
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 05.10.2004, 10:34   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2002
uwe.h ist auf einem guten Weg
Hi,
ich bin zwar kein Anwalt, würde es aber ganz klar so sehen:

Zitat:
Zitat von megamanX
... Ich wollte eigentlich wissen, ob es evtl. eine Rechtsgrundlage gibt, auf die ich mich berufen könnte,
Klar, Euer bisheriges Vertrags- und Preisverhältnis, auch wenn es nicht schriftlich ist! ... und zu "üblichen Preisen" heist dann nicht, was irgendjemand in Tokyo nimmt ... und "übliche Arbeit": Da Ihr bisher KEINE Unterschiede in der Arbeit gemacht habt, kannst Du jetzt auch keine Unterschiede machen.

Zitat:
Zitat von megamanX
... bespielweise eine Regelung für Sonderzulagen bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder so.
... da keine bestand, gibt´s auch keine!

Zitat:
Zitat von megamanX
... Ansonsten würde die Argumentation etwas hinken, denn ich hätte ihm eigentlich vorher Bescheid geben können.
... genau, das hättest Du machen müssen; im nachhinein sehe ich da keine Chance ... weder rechtlich noch moralisch!
Das einzige, was Du mit diesem Versuch erreichen wirst, ist ein Kunde zu verlieren ... und den höheren Betrag bekommst Du auch nicht.
--
Uwe

Geändert von uwe.h (05.10.2004 um 11:28 Uhr).
uwe.h ist offline  
Alt 05.10.2004, 10:35   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Bielefeld
harald12 macht alles soweit korrekt
Ja klar, kannst Du ihm nachträglich eine Rechnung nach "Deiner persönlichen Preisliste" schicken. Ich kann Dir auch eine Rechnung für diese Antwort schicken. Papier ist geduldig.

Aber einen Rechtsanspruch hast Du natürlich nicht. Wenn Du ein Recht darauf hättest den Stundenlohn nachträglich zu erhöhen, dann hätte der Kunde ebenfalls ein Recht den vereinbarten Stundenlohn nachträglich zu senken...

mfg
harald12 ist offline  
Alt 05.10.2004, 15:00   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von megamanX
Jetzt kann ich ihm wenigstens sagen, dass ich beispielsweise für das PHP-Skript einen anderen Stundenlohn ansetze. "So ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung [...] als vereinbart anzusehen" heißt doch, dass ich dann nach einer persönlichen Preisliste gehen kann, richtig?
Nein, unter der Taxe ist ein behördlich festgesetzter Preis zu verstehen. Eine solche gibt es nicht für Webdesign, also ist die übliche Vergütung für eine Tätigkeit dieser Art zu bezahlen.

Auf die anderen mehr oder minder qualifizierten Antworten gehe ich jetzt mal nicht ein.

Ich sehe das so: Über die normale Tätigkeit (PCs reparieren, Website pflegen) hinaus, habt ihr vereinbart, eine Website neu zu erstellen. Dieses ist in meinen Augen ein gesonderter Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB, im Rahmen dessen mangels Abrede über die Höhe der Vergütung eine übliche Vergütung zu Grunde zu legen ist.

Wie hoch die im Einzelnen ist, kann ich nicht klären, dazu sind Gutachten und Gerichte da, wenn du dich nicht mit deinem "Chef" einigen kannst.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 05.10.2004, 15:55   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von OBI-Wahn
Auf die anderen mehr oder minder qualifizierten Antworten gehe ich jetzt mal nicht ein.
... die mir im Übrigen so scheinen, als sei megamans Initial-Posting nicht besonders gründlich gelesen worden und die Folgebeiträge - insbesondere OBIs - überhaupt nicht ...

Ich würde OBI jedenfalls zustimmen, was die "normalen Tätigkeiten" und die aus diesem Rahmen fallende Überarbeitung der Website angeht.
__________________


~ ...! ~
hezen ist offline  
 

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