nee, aber du musst die 600 statt den 599,95 dann auch versteuern
Hallo,
hier noch eine Frage. Was mach ich eigentlich wenn der Betrag der Rechnung beispielsweise 599,95 Euro beträgt und der Kunde bei der Überweisung den Betrag rundet und somit 600 Euro überweist. Wie muss ich das dann regeln. Weil der Rechnungsbetrag ja 599,95 ist und wenn ich aber dann 600 Euro einnehme. Muss ich dann die differenz dem Kunden wieder zurück überweisen?![]()
nee, aber du musst die 600 statt den 599,95 dann auch versteuern
Solche Kunden hat man gern, die einfach mehr überweisen als man von ihnen verlangt....
Kannst Du mir deren Adresse mal schicken?![]()
lol .. hatte ich auch schon, allerdings mit 6,95 und 7 euro.. ich hab einfach den höheren betrag gebucht/versteuert und auf meiner rechnungskopie nen vermerk gemacht .. umgekehrt mach ich es ja auch so (wenn ich zB skonto beim lieferanten nutze) .. ich denk mal, daß datt so richtig is .. is nich immer alles richtig, bei dem hans das meiste geld kriegt? *gg*
Naja, besser als der umgekehrte Fall:
Einige Scherzbolde überweisen bei bestimmten Firmen grundsätzlich einige Euro zu wenig. Denn ich kenne einige Firmen die erst ab einem Fehlbetrag von 8-10 EUR beim Kunden nachhaken. Bei Beträgen unter diesem Wert rechnet sich der Aufwand für eine Nachfrage nicht, daher hat die Buchhaltung dort die Anweisung dies einfach zu ignorieren. Und wenn die Kunden erst einmal dahinter gekommen sind...![]()
Damit niemand auf dumme Gedanken kommt: Das funktioniert natürlich nur bei etwas größeren Betrieben, die allerdings kein automatisiertes Mahnsystem haben
.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)