Dies ist ein Standard-Problem, das hier desöfteren thematisiert wurde. Benutz' mal die Suche...Zitat von Compuu
Du kannst ja mal den betreffenden Provider anschreiben und fragen. Aber soweit ich weiß, gibt es einen Auskunftsanspruch nur für die Staatsanwaltschaft bei Verdacht der Begehung von Straftaten. Also bleibt dir nur die Anzeige (sofern es sich um eine Straftat handelt) in der Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft den User ermittelt. Diese wird das Verfahren wohl aber wegen Geringfügigkeit einstellen...Gibt es eine Möglichkeit anhand einer IP Adresse den Halter eines Rechners zu ermitteln. Ich meine nur wegen Gästebuchspamming? Ist das eigentlich erlaubt???


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