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Thema: § 19 und Rechnung

  1. #1
    TP-Newbie bergagame macht alles soweit korrekt
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    § 19 und Rechnung

    Hallo habe euer tolles forum gefunden und bin nun mitlied geworden. meinn richtiger Name ist stefan, aber aus gründen und vor lauter Passörten nehme ich wie immer den anderen namen.

    Also meine Frage.

    wie muß ich genau , was auf meiner Rechnung schreiben, das der Kunde weiß das ich ein kleinunternehmer bin der von der USTG befreit ist.

    gibt es da irgendwelche vorlagen oder so ???ß


    und

    Muß ich die Steuernummer ausweisen ???

    oder nur die Stere ID Nummer ????????



    oder beide ????????



    Bitte um antw.

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Lightbulb

    [Insider] Noch so ein schönes Ding Obi.... eigentlich möchte ich auf solche Fragen nicht mehr Antworten weil diese Art der Frage mind. einmal pro Woche gestellt wird und man die Antwort sehr schnell über die Suchfunktion dieses tollen Forums finden kann. Aber naja was soll.

    Nun zu bergagame

    Willkommen ersteinmal im Tp Hilfe Forum. Wie Du ein Stück weiter oben lesen kannst haben wir hier eine Suchfunktion die sich lohnt in Anspruch genommen zu werden, da die meisten Deiner fragen sicher schonmal von anderen Leuten gestellt worden sind. Ich mach aber mal eine Außnahme für Dich

    wie muß ich genau , was auf meiner Rechnung schreiben, das der Kunde weiß das ich ein kleinunternehmer bin der von der USTG befreit ist.
    Umsatzsteuerfrei gemäß § 19 UStG muss als Vermerk auf Deine Rechnungen drauf stehen.

    und

    Muß ich die Steuernummer ausweisen ???

    oder nur die Stere ID Nummer ????????



    oder beide ????????
    Bei Rechnungen ab 100€ muss entweder die Steuer Nr. oder die USt ID Nummer auf Deinen Rechnungen stehen. Kannst natürlich auch beide angeben. Pflicht ist aber nur eine von beiden. Selbst wenn Du als Kleinunternehmer keine Nr. angeben würdest wäre es kein Problem, weil die einzige Sanktion die daran hängt ist, das der Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug verwährt wird wenn die Nr. nicht auf der Rechnung drauf steht. Da aber eine Rechnung eines Kleinunternehmers niemals zum Vorsteuerabzug berechtigen kann ist diese ganze Vorschrift für Kleinunternehmer eigentlich Humbuck in meinen Augen.

    Weiterhin viel Spaß im Forum und nicht vergessen.... Suchfunktion benutzen :-)

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  3. #3
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Zitat Zitat von Epic
    [Insider] Noch so ein schönes Ding Obi.... eigentlich möchte ich auf solche Fragen nicht mehr Antworten weil diese Art der Frage mind. einmal pro Woche gestellt wird und man die Antwort sehr schnell über die Suchfunktion dieses tollen Forums finden kann. Aber naja was soll.
    OK, OK! Ich hab's verstanden...


    Hello again!


  4. #4
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von Epic
    [Insider]
    Bei Rechnungen ab 100€ muss entweder die Steuer Nr. oder die USt ID Nummer auf Deinen Rechnungen stehen. Kannst natürlich auch beide angeben. Pflicht ist aber nur eine von beiden. Selbst wenn Du als Kleinunternehmer keine Nr. angeben würdest wäre es kein Problem, weil die einzige Sanktion die daran hängt ist, das der Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug verwährt wird wenn die Nr. nicht auf der Rechnung drauf steht. Da aber eine Rechnung eines Kleinunternehmers niemals zum Vorsteuerabzug berechtigen kann ist diese ganze Vorschrift für Kleinunternehmer eigentlich Humbuck in meinen Augen.

    Gruß Epic03
    Hi Epic,

    ich dachte immer, ein KU braucht diese Angaben nicht auf seine Rechnungen
    schreiben, weil ja eh keine USt ausgewiesen wird oder sollte man es aus Gründen der Vollständigkeit doch lieber tun ?

    Gruß

    Bart
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  5. #5
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Hi Epic,

    ich dachte immer, ein KU braucht diese Angaben nicht auf seine Rechnungen
    schreiben, weil ja eh keine USt ausgewiesen wird oder sollte man es aus Gründen der Vollständigkeit doch lieber tun ?

    Gruß

    Bart
    In § 14 UStG steht ganz genau drin wie eine Rechnung aussehen muss und in § 33 USt DV stehen die Erleichterungen drin (Kleinbetragsrechnungen) nirgends steht etwas davon, dass ein Kleinunternehmer von dieser Regelung ausgeschlossen ist, also gilt sie auch für ihn. Aber wie ich oben bereits geschrieben habe hat es für einen Kleinunternehmer keine Folgen wenn er diese Vorschriften nicht beachtet, da der Rechnungsempfänger niemals eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung von einem Kleinunternehmer erhalten kann.

    Wenn Du mich fragst wie ich es machen würde......... ich würde mir einen Fimenstempel machen lassen, wo auch meine Steuer Nr. oder meine USt ID Nr. mit drauf steht und gut Als Kleinunternehmer hätte ich eh überwiegend Privatkunden und die haben ja sowieso keinen Anspruch auf eine Rechnung gem. § 14 UStG. Es wäre also eher die Außnahme das der Stempel zum Einsatz kommt.

    Gruß Epic03

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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