http://www.webmasterpark.net/forum/s...hreadid=56990/
dass man gleich in mehreren boards postet ist nirgends gewünscht.
Hallo,
ich betreibe nebenher einen kleinen Internet-shop und habe jetzt, nachdem ich meine Steuernummer erhalten habe, auch alle Rechnungen verschickt -ohne gesonderte Ausweisung der Mwst.- wie es in § 19 UStG steht.
Jetzt hat mir ein Kunde folgende E-mail geschrieben:
Die Nachsendung der Rechnung hat doch eigentlich keinen Einfluss auf das Rückgaberecht oder? Ich meine das gilt ab Erhalt der Ware....Ihre AGB bezüglich §14/19 UStG mögen ja dem
Legalitätsprinzip genügen. Um reale
Preisvergleiche zu ermöglichen sollten Sie etwas
expliziter darauf hinweisen, daß Ihre Preise z.Zt.
keine MwSt. enthalten. Mit der Versendung der
Rechnung 4 Wochen nach Erhalt der Ware, die dann
keine ausgewiesene MwSt. enthält, sorgt dafür, daß
die Rückgabefrist von 14 Tagen verstrichen ist.
Das ist Betrug.
Ihre Formulierung in den AGB:
\"(2) Preise gelten inklusive MwSt. zuzüglich
Versandkosten. Die Ware wird gem. § 14 UStG mit
einer Rechnung ausgeliefert. Die Mwst. wird gem. §
19 UStG nicht gesondert ausgewiesen.\"
suggerieren, daß MwSt. in den Preisen enthalten
ist, was aber gemäß §19 bei näherer Recherche
nicht der Fall ist. Vielmehr stellen Sie gemäß §19
UStG Rechnungen ohne MwSt. aus, da Sie innerhalb
der angegebenen Umsatzgrenzen gar nicht
MwSt.-pflichtig sind. Dies müßten Sie in Ihren AGB
auch ausdrücklich so formulieren, wenn Sie dem
Betrugsvorwurf entgehen wollen.
Wenn Sie mir den entgangenen Vorsteuerabzug in
Höhe von 20,55 Euro (16% MwSt. auf 128,45 Euro
netto[Kaufpreis: 149,-]) auf mein Konto XXXXXXX BLZ XXXXXXXX bei
der Postbank XXXXXXXXX überweisen, will ich von
einer Betrugsanzeige absehen.
Mit freundlichem Gruß
Ich habe in einem Forum gelesen, dass man bei USt-Befreiung entweder die Mwst. gar nicht in der Rechnung erwähnen soll oder aber einen Hinweis reinschreiben kann, nach dem die Mwst. gar nicht ausgewiesen wird.
Ausserdem frage ich mich, wieso dieser Kunde jetzt 20,55 ? von mir haben will, wo die Mwst doch nur ein durchlaufender Posten ist er so aber um diesen Betrag tatsächlich bereichert wäre oder? Mal ganz abgesehen von der Form seiner Nachricht, die fast schon den Tatbestand der Nötigung erfüllt......
Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank im voraus
Geändert von papichulo (10.10.2004 um 08:19 Uhr)
http://www.webmasterpark.net/forum/s...hreadid=56990/
dass man gleich in mehreren boards postet ist nirgends gewünscht.
Im anderen Forum wurden ja bereits genügend Antworten gegeben, sodass ich mich nicht mehr dazu äußern brauche...
Hello again!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)