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Thema: Betrugsvorwurf! wg ABGs und Rechnung

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Oct 2004
    Beiträge
    1

    Unhappy Betrugsvorwurf! wg ABGs und Rechnung

    Hallo,

    ich betreibe nebenher einen kleinen Internet-shop und habe jetzt, nachdem ich meine Steuernummer erhalten habe, auch alle Rechnungen verschickt -ohne gesonderte Ausweisung der Mwst.- wie es in § 19 UStG steht.

    Jetzt hat mir ein Kunde folgende E-mail geschrieben:
    Ihre AGB bezüglich §14/19 UStG mögen ja dem
    Legalitätsprinzip genügen. Um reale
    Preisvergleiche zu ermöglichen sollten Sie etwas
    expliziter darauf hinweisen, daß Ihre Preise z.Zt.
    keine MwSt. enthalten. Mit der Versendung der
    Rechnung 4 Wochen nach Erhalt der Ware, die dann
    keine ausgewiesene MwSt. enthält, sorgt dafür, daß
    die Rückgabefrist von 14 Tagen verstrichen ist.
    Das ist Betrug.

    Ihre Formulierung in den AGB:
    \"(2) Preise gelten inklusive MwSt. zuzüglich
    Versandkosten. Die Ware wird gem. § 14 UStG mit
    einer Rechnung ausgeliefert. Die Mwst. wird gem. §
    19 UStG nicht gesondert ausgewiesen.\"

    suggerieren, daß MwSt. in den Preisen enthalten
    ist, was aber gemäß §19 bei näherer Recherche
    nicht der Fall ist. Vielmehr stellen Sie gemäß §19
    UStG Rechnungen ohne MwSt. aus, da Sie innerhalb
    der angegebenen Umsatzgrenzen gar nicht
    MwSt.-pflichtig sind. Dies müßten Sie in Ihren AGB
    auch ausdrücklich so formulieren, wenn Sie dem
    Betrugsvorwurf entgehen wollen.

    Wenn Sie mir den entgangenen Vorsteuerabzug in
    Höhe von 20,55 Euro (16% MwSt. auf 128,45 Euro
    netto[Kaufpreis: 149,-]) auf mein Konto XXXXXXX BLZ XXXXXXXX bei
    der Postbank XXXXXXXXX überweisen, will ich von
    einer Betrugsanzeige absehen.

    Mit freundlichem Gruß
    Die Nachsendung der Rechnung hat doch eigentlich keinen Einfluss auf das Rückgaberecht oder? Ich meine das gilt ab Erhalt der Ware....

    Ich habe in einem Forum gelesen, dass man bei USt-Befreiung entweder die Mwst. gar nicht in der Rechnung erwähnen soll oder aber einen Hinweis reinschreiben kann, nach dem die Mwst. gar nicht ausgewiesen wird.
    Ausserdem frage ich mich, wieso dieser Kunde jetzt 20,55 ? von mir haben will, wo die Mwst doch nur ein durchlaufender Posten ist er so aber um diesen Betrag tatsächlich bereichert wäre oder? Mal ganz abgesehen von der Form seiner Nachricht, die fast schon den Tatbestand der Nötigung erfüllt......
    Wie soll ich mich verhalten?
    Vielen Dank im voraus
    Geändert von papichulo (10.10.2004 um 08:19 Uhr)

  2. #2
    TP-Member
    Registriert seit
    May 2004
    Ort
    Ehingen (Donau)
    Beiträge
    65
    http://www.webmasterpark.net/forum/s...hreadid=56990/

    dass man gleich in mehreren boards postet ist nirgends gewünscht.

  3. #3
    TP-Veteran Avatar von OBI-Wahn
    Registriert seit
    Feb 2004
    Ort
    in der Nähe von FFM
    Beiträge
    1.428
    Im anderen Forum wurden ja bereits genügend Antworten gegeben, sodass ich mich nicht mehr dazu äußern brauche...

    Hello again!


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