Sinn und Zweck der AGB ist es doch, die Vertragsbedingungen allgemein vorher geregelt zu haben, ohne daß es einer individuellen Vereinbarung bedarf. Wenn du also Dinge in den AGB stehen hast, macht es keinen Sinn, diese nochmal im Vertrag aufzunehmen.
Vorrang gegenüber AGB hat immer die Individualabrede im Vertrag. Wenn du also etwas anderes im Vertrag regelst, als in den AGB bezüglich dieser Sache steht, dann gilt das im Vertrag vereinbarte. Du solltest also aufpassen, dass du im Vertrag nichts Abweichendes regelst.
Sehr wichtig ist aber auch die wirksame Einbeziehung der AGB in den Vertrag, sonst werden diese nicht Bestandtteil des Vertrages und entfalten keinerlei Wirksamkeit. Wenn du dann im Vertrag nichts geregelt hast (im Vertrauen auf die Wirksamkeit der AGB) gilt die gesetzliche Regelung bzw. richterliche Praxis bei vergleichbaren Sachverhalten, von der ja eigentlich durch AGB abgewichen werden soll (sonst wären die AGB ja obsolet).


LinkBack URL
About LinkBacks
