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Alt 11.10.2004, 15:11   #1
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screamfine macht alles soweit korrekt

Webdesign - Vertrag und AGB


Hallo zusammen!

Ich sitze gerade an einem Webdesign-Vertrag. Ich entnehme ein paar wenige Infos von dem Muster von vertragstexte.de. Ich bin mir nun nur nicht sicher wie das genau ist, wenn ich den ein oder anderen Punkt bereits in meinen AGB geregelt habe (z.Bsp. Abnahme, Zahlungsmodalitäten, Pflichten des Kunden).

Soll ich diese Punkte (Paragraphen) nochmals und zusätzlich in den Webdesign-Vertrag einarbeiten oder genügt es, wenn ich nur alle Punkte in den Webdesign-Vertrag mit rein nehme, die ich NOCH NICHT in meinen AGB niedergeschrieben habe und am Ende des Webdesign Vertrages auf meine AGB hinweise, die diesem Vertrag zugrunde liegen?

Was meint ihr?
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screamfine ist offline  


Alt 11.10.2004, 15:26   #2
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Sinn und Zweck der AGB ist es doch, die Vertragsbedingungen allgemein vorher geregelt zu haben, ohne daß es einer individuellen Vereinbarung bedarf. Wenn du also Dinge in den AGB stehen hast, macht es keinen Sinn, diese nochmal im Vertrag aufzunehmen.

Vorrang gegenüber AGB hat immer die Individualabrede im Vertrag. Wenn du also etwas anderes im Vertrag regelst, als in den AGB bezüglich dieser Sache steht, dann gilt das im Vertrag vereinbarte. Du solltest also aufpassen, dass du im Vertrag nichts Abweichendes regelst.

Sehr wichtig ist aber auch die wirksame Einbeziehung der AGB in den Vertrag, sonst werden diese nicht Bestandtteil des Vertrages und entfalten keinerlei Wirksamkeit. Wenn du dann im Vertrag nichts geregelt hast (im Vertrauen auf die Wirksamkeit der AGB) gilt die gesetzliche Regelung bzw. richterliche Praxis bei vergleichbaren Sachverhalten, von der ja eigentlich durch AGB abgewichen werden soll (sonst wären die AGB ja obsolet).
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 11.10.2004, 17:49   #3
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screamfine macht alles soweit korrekt
Danke obi-wahn

Dann passt das so. Und ich schreibe am Ende des Vertrages: "Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firma blablabla".
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screamfine ist offline  
Alt 12.10.2004, 13:19   #4
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt
jetzt wird's kompliziert:

In meinem Webdesign-Wartungsvertrag muss ich den Punkt Zahlungsmodalitäten aufführen, weil der Kunde ja eine monatliche Pauschale entrichten muss. In meinen AGB gibt es auc diesen Punkt "Zahlungsmodalitäten", aber darin steht halt nichts darüber wie das ist bei Wartungsverträgen. Mein Problem ist nun, dass ich durch das Miteinbeziehen meiner AGB in den Webdesign-Wartungsvertrag ja im Prinzip zweimal (doppelt?!) den Punkt "Zahlungsmodalitäten" habe.

Ist das ein Problem? Und welche Zahlungsmodalitäten gelten?

__________________
screamfine ist offline  
Alt 12.10.2004, 13:23   #5
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Zitat:
Zitat von OBI-Wahn
Vorrang gegenüber AGB hat immer die Individualabrede im Vertrag. Wenn du also etwas anderes im Vertrag regelst, als in den AGB bezüglich dieser Sache steht, dann gilt das im Vertrag vereinbarte. Du solltest also aufpassen, dass du im Vertrag nichts Abweichendes regelst.

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2-Signs ist gerade online  
Alt 12.10.2004, 16:06   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

Dieser abgedroschene Forums-Spruch scheint auch hier zu gelten!
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Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
 

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