Hallo zusammen!
Ich sitze gerade an einem Webdesign-Vertrag. Ich entnehme ein paar wenige Infos von dem Muster von vertragstexte.de. Ich bin mir nun nur nicht sicher wie das genau ist, wenn ich den ein oder anderen Punkt bereits in meinen AGB geregelt habe (z.Bsp. Abnahme, Zahlungsmodalitäten, Pflichten des Kunden).
Soll ich diese Punkte (Paragraphen) nochmals und zusätzlich in den Webdesign-Vertrag einarbeiten oder genügt es, wenn ich nur alle Punkte in den Webdesign-Vertrag mit rein nehme, die ich NOCH NICHT in meinen AGB niedergeschrieben habe und am Ende des Webdesign Vertrages auf meine AGB hinweise, die diesem Vertrag zugrunde liegen?
Was meint ihr?
