Schöpfungshöhe ist keine Frage der hohen Kunst. Jeder anerkannte Kleinkünstler genießt Schutz und tröstlich ist auch, dass sich kein einziger Plagiator sicher sein kann, auf einen Hammer Richter zu treffen.
Aus dem Munde eines Rechtsanwaltes.
http://blat.antville.org/stories/943273/
Also kann man dem Plagiator durchaus noch immer mit der Anwaltskeule eine vor den Latz knallen.
Die andere Möglichkeit heißt Gebrauchsmusterschutz. Eine Plastiksuppentasse mit Lasche ist auch kein Kunstwerk und trotzdem darf kein Suppentassenhersteller es wagen diese zu verwenden.
Und als letztes. Es ist trotz Internet so, dass solche Urteile nicht im Bewußtsein bleiben und man kann mit Künstlerstatus und weiß der Geier argumentieren. Die meisten AGBs und Verträge enthalten Klauseln, die sind nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind und trotzdem werden die darin enthaltenen Passagen angewendet.
In diesem Sinne.
tempa
PS: Bevor NTEK durch die Presse ging, fand man in Google zu dem Namen Kundenreferenzen. Jetzt findet man Aussagen über das Plagiat, was dem Unternehmen ein Armutszeugnis ausstellt. Ich würde sagen: Vor Gericht billig gewonnen — in der PR-Schlacht desaströs verloren. Ich nenn so was verflucht teuer
