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13.10.2004, 17:54
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#1
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Guest
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Oberlandesgericht legalisiert Website-Plagiate
Oberlandesgericht legalisiert Website-Plagiate
Zitat: »Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt dem Diebstahl von Web-Design und Grafiken grünes Licht gegeben.« steht bei ibusiness.de und daneben zwei sich ähnelnde Websites als Screenshot mit der Bildunterschrift »Ein Original und ein legales Webdesign«.
Habt Ihr was davon gehört???
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13.10.2004, 18:19
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Zitat:
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Zitat von koi-sh
hab ich auch schon mit reichlich Unverständniss gelesen 
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Hallo,
wieso Unverständnis?
Das Urteil vom 24.08.2004 gibt mit Verlaub gesagt nichts anderes als die auch hier schon seit Jahren von mir vertretene Meinung zum Urheberrechtschutz bei Websiten wieder. Wie in den letzten Jahren immer wieder gesagt - und gerne überlesen - fehlt es bei den meisten, um nicht zu sagen bei allen, Grafiken im WD-Bereich an der notwendigen Schöpfungshöhe die den urheberrechtlichen Schutz in Kraft setzt. Das dieses letzten Endes dazu führt, das die 1:1 Kopie einer Website legal ist, ist nur die logische Konsequenz aus dieser Tatsache. (Auch zu diesem Thema habe ich schon öfteres was gesagt ...)
Denken wir doch mal andersrum: Wenn eine Schaltergrafik wie sie in Variation tausendfach verwendet wird urheberrechtlichen Schutz verdienen würde, müßte jeder WDer hierfür Gebühren an den ursprünglichen Urheber zahlen .... dann wäre das Geschrei seit Jahren bzw. seit Anbeginn des WD riesengroß. ....
Ich kann die Aufregung nicht verstehen.
Mfg Thomas
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13.10.2004, 18:39
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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Weiß jemand wo man sich die entsprechenden Screenshots angucken kann von Original und "Plagiat"?
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13.10.2004, 18:45
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#4
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Guest
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@Thomas...
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, ist es legal Webseiten und Quelltexte zu kopieren. wenn ich nun also eine Abmahnung schreiben würde, weil jemand meine Webseiten kopiert hat, dann ist die eigentlich hinfällig???
Bist Du Rechtsanwalt???
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13.10.2004, 19:00
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Winterthur
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in Anbetracht der Website die kopiert wurde ( http://www.ipandmore.de/ ) stempelt dieses Urteil in meinen Augen jeden Grafiker zum nutzlosen Idioten ab dessen Arbeit wertlos ist. Vielleicht hat dieser Richter gedacht dass Grafiken durch die Kopiermaschine in seinem Büro entstehen
Oh man, echt abartig, sowas öffnet doch Tür und Tor für Ripper die selbst nicht fähig sind Grafiken zu produzieren...und dann geht sowas ab. 
__________________
Wer sabotiert eigentlich ständig meine Signatur?
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13.10.2004, 19:02
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#6
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Guest
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und die Kopie???
Hallo, weisst Du auch wo die Kopie zu finden ist???
Wäre sehr nett!
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13.10.2004, 20:59
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: BaWü
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Zitat:
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Zitat von ::..Thomas..::
Hallo,
wieso Unverständnis?
(..)
Ich kann die Aufregung nicht verstehen.
Mfg Thomas
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Moin,
Wenn es wirklich nur um Farbkombinationen geht - ok, aber dann kostet die Seite doch nicht (abgeblich) 15000 Euro. Aber ohne die Webseiten zu sehen, schwer zu beurteilen.
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13.10.2004, 23:17
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Bielefeld
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Hier noch ein interessanter Artikel zum Thema: http://www.intern.de/news/6108.html
__________________
Enterprise Hlvlu'- ylvem 'ej vay' ylta!
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13.10.2004, 23:25
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#9
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Guest
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Das würde ja bedeuten...
... das mein Webdesign nicht geschützt ist und das jeder diese Grafiken benutzen könnte? Das würde also auch bedeuten, dass wenn jemand meine Grafiken stehlen würde, ich ihn anmahnen würde und der sich auf dieses Urteil beruft recht bekommt, oder? Das würde weiterhin bedeuten dass ich dann auf den Rechtsanwaltskosten sitzenbleibe, oder ? (Nur zum Verständnis!  )
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14.10.2004, 10:13
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von Compuu
Das würde weiterhin bedeuten dass ich dann auf den Rechtsanwaltskosten sitzenbleibe, oder ? (Nur zum Verständnis!  )
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Nicht nur das, du hast grundsätzlich auch die Kosten des Gegners und die Gerichtskosten zu tragen... 
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Hello again!
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14.10.2004, 10:19
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#11
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Guest
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das ja kraz...
Boah ey, das ja kraz. Dann könnte mir der Gegner ja auch sogar noch ne Rechnung schreiben! Heftig. Also lohnt sich hier das abmahnen sicherlich nicht mehr! Nun gut - hab das jetzt verstanden! Danke!!
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14.10.2004, 10:30
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Es wäre interessant zu wissen, ob jetzt ein anderes Gericht bei ner aufwendiger designten Seite ebenfalls so reagieren würde. Die hier betroffene Seite von IP&More ist zwar optisch interessant, aber ich stimme dem Gericht zu dass diese "Streifenbilder" wirklich keinen besonders hochtrabenden künstlerischen Wert haben.
Vergleiche ich das zB. mit der Site von Ceonex müsste hier ja spätestens die Nutzung der Fotos einklagbar sein bzw. bei einer Site wie Delicious Monster müsste man imho dann auch den künstlerischen Wert anerkennen (mal ganz unerheblich davon ob man sowas schön findet oder nicht - es ist auf jeden Fall wesentlich aufwendiger und das "erstellt das Grafikprogramm nicht von selbst").
Allgemein finde ich das Urteil aber wirklich sehr problematisch. Eine gute Website kostet ne Menge Aufwand und Geld - wenn ein Kopieren derartiger Arbeiten zukünftig nicht mehr geschützt ist, kann sich die Branche zukünftig an Massen von Plagiaten "erfreuen". Weshalb sollte man denn dann überhaupt noch ein eigenes Design entwerfen, wenn man doch so viel einfacher einfach ein anderes Design 1:1 übernimmt und das von den Gerichten dann sogar noch gutgeheißen wird?
Nachtrag: Dass der Wert der IP&More Seite mit 15000€ beziffert wird, ist aber schon sehr bezeichnend für diese Firma. Mal ganz ehrlich, ich will dieser Firma ja nichts unterstellen --- aber es würde mich extrem interessieren wie sie auf diesen Wert kommen.
Geändert von Nina (14.10.2004 um 10:42 Uhr).
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14.10.2004, 10:36
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#13
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Guest
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OLG Anfechtbar???
Kann man denn eigentlich ein Urteil des OLG gar nicht mehr anfechten???
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14.10.2004, 17:32
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von Compuu
Kann man denn eigentlich ein Urteil des OLG gar nicht mehr anfechten???
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Kommt darauf an, ob das OLG die Revision vor dem BGH zugelassen hat.
Gemäß § 543 II ZPO ist die Revision zuzulassen, wenn - die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
- die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
__________________
Hello again!
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14.10.2004, 22:51
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2003
Ort: Augustinerbräu
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Wer es nötig hat sein geld so zu verdienen, gegen den sollte man erst gar nicht gerichtlich vorgehen, da sein Leben ja schon von hausaus ziemlich beschissen sein muss.
Aber hoffen wir doch einfach mal, vielleicht wird auch bald der Ladendiebstahl legal.  So ein witz das ganze.
greetz
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