Hallo,Zitat von koi-sh
wieso Unverständnis?
Das Urteil vom 24.08.2004 gibt mit Verlaub gesagt nichts anderes als die auch hier schon seit Jahren von mir vertretene Meinung zum Urheberrechtschutz bei Websiten wieder. Wie in den letzten Jahren immer wieder gesagt - und gerne überlesen - fehlt es bei den meisten, um nicht zu sagen bei allen, Grafiken im WD-Bereich an der notwendigen Schöpfungshöhe die den urheberrechtlichen Schutz in Kraft setzt. Das dieses letzten Endes dazu führt, das die 1:1 Kopie einer Website legal ist, ist nur die logische Konsequenz aus dieser Tatsache. (Auch zu diesem Thema habe ich schon öfteres was gesagt ...)
Denken wir doch mal andersrum: Wenn eine Schaltergrafik wie sie in Variation tausendfach verwendet wird urheberrechtlichen Schutz verdienen würde, müßte jeder WDer hierfür Gebühren an den ursprünglichen Urheber zahlen .... dann wäre das Geschrei seit Jahren bzw. seit Anbeginn des WD riesengroß. ....
Ich kann die Aufregung nicht verstehen.
Mfg Thomas

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So ein witz das ganze. 
