Eingetragen kann es ja nur im jeweiligen Land werden.
Deswegen gelten Namensrechtliche Eintragugen auch nur
im jeweiligen " Bezirk ". Trotzdem wär es eine verletzung des Weltweit geltenden Markenrecht's...
Grundsätzlich ist es nicht zu empfehlen egal wie geschützte bzw. eingetragene Markenrechte zu verletzten, da es meist zum nachteil der Schädiger Partei ausgeht.
Um zu deinem eigentlichen Problem zu kommen,
sollte es ein allgemeiner Begriff sein nutz ihn doch als Pseudonym, und melde deine Firma doch als
Manfred Mustermann OHG,KG,GmbH,..an
die Betonung liegt auf allgemeiner Begriff...und solltest du etwas grösseres Planen würd ich mit dem Gedanken einer Namensänderung spielen
gruß: cejay